20-0573

Verkehrssituation / Anordnung Einbahnstraßenregelung Fleetdamm

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

                                                                                                                                            3. März 2015

 

Vorlage für den Regionalausschuss Süderelbe zur Kenntnisnahme

Verkehrssituation / Anordnung Einbahnstraßenregelung Fleetdamm

  • Meldung PK47 Straße Fleetdamm ist völlig marode; besonders der unbefestigte Seitenstreifen;
  • Fahrbahn ist für den Begegnungsverkehr zu schmal, Fahrzeuge müssen ständig über den unbefestigten Seitenstreifen ausweichen und verursachen dort Schäden;
  • Straße wird als Ausweichstrecke für den Neuenfelder Damm genutzt, der zur Hauptverkehrszeit ebenfalls hoch frequentiert ist;
  • Entscheidung H/MR: Der Fleetdamm ist für einen ständigen Begegnungsverkehr aufgrund der Breite nicht ausgelegt. Die Funktion liegt in der Erschließung der Obstfelder.  Durch den stark  zunehmenden Ausweichverkehr kommt es zu erheblichen Schäden am Bankett. Dies ist nicht mehr hinnehmbar, zumal entsprechende Unterhaltungsmittel hier nicht zur Verfügung stehen. Aus ökonomischer Sicht sowie unter der Prämisse der Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sollte daher folgende Regelung Anwendung finden, um die Grundsätzlichkeit der Erschließungsfunktion wieder in den Vordergrund zu rücken, ohne Eingriff für die Landwirte.
  • MR schlägt daher vor, zunächst die nördliche Zufahrt nur noch dem landwirtschaftlichen Verkehr zu gestatten (siehe Anlage Verkehrszeichenplan). Somit gäbe es keine Einschränkungen für die Obstbauern.
  • Mit der entsprechenden Beschilderung und unterstützt durch eine bauliche Einengung einschl. temporärer Überwachung in den ersten Wochen, sollen die Ausweichverkehre von Norden kommend aus dem Fleetdamm herausgenommen werden.
  • Die Beschilderung von der Hasselwerder Straße kommend, sollte vorerst bestehen bleiben. Hintergrund ist, dass auch in der Vergangenheit Begegnungsverkehr stattfand, jedoch in sehr geringem Maße.
  • Die Maßnahme sollte so auch als Testphase über einen 2 jährigen Zeitraum angesehen und kommuniziert werden.
  • Es wird jetzt seitens der Straßenverkehrsbehörde eine unechte Einbahnstraße angeordnet. Also VZ 267 (siehe Anlage ‚Spardose) rechts und links mit dem Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr frei sowie Fahrrad frei.
  • Zusätzlich am Neuenfelder Hauptdeich Geradeauspfeile mit Zusatz Landwirtschaftlicher Verkehr frei. Zur Unterstützung anstatt der einseitigen Fahrbahneinengung sollen 2 Schraffenpfosten die Fahrbahn auf max. 3,50 m einengen inkl. Fahrbahnmarkierung.
  • die private Wegweisung zu „Bundts Gartenrestaurant“ muss  dort entfernt werden .
  • Der Regionalausschuss wird entsprechend in der Sitzung vom 18.03. über die geplante Maßnahme von der Verwaltung unterrichtet.