Stellungnahmen der FDP-Abgeordneten Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski zu den Anhörungen gemäß § 28 BezVG betr. Nutzung von städtischen Grundstücken für die öffentlich-rechtliche Unterbringung an der Straße "Am Aschenland" und an der Straße "Lewenwerder sowie Verlängerung der Nutzung des bestehenden Standortes Lewenwerder
Vor der Entscheidung über die Nutzung einer Fläche, als Standort für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, ist die Bezirksversammlung nach § 28 BezVG anzuhören. Dies hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen indem noch ergebnisoffen geprüft wird. Die Anhörung wurde jedoch erst mit einem Anschreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
am 07. Januar 2015 eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt ist die Anhörung nicht mehr als ergebnisoffen anzusehen gewesen, was einen eindeutigen Verstoß gegen § 28 BezVG zur Folge hat. Die Senatskommission hat bereits im September letzten Jahres, unter Anwendung des SOG / Polizeirecht beschlossen, dass in Lewenwerder weitere 120 Plätze eingerichtet werden.
Der Stadtteil Harburg leistet bereits jetzt einen umfangreichen Beitrag zur Unterbringung. Der Sozialraum Harburg-Zentrum / Neuland wurde im Rahmen des Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung mit einem sehr niedrigen Statusindex bewertet. 51,1 % der hier lebenden Menschen haben einen Migrationshintergrund, der Anteil der SGB II + III Empfänger ist mit 8,6 % überdurchschnittlich hoch, genauso wie der Ausländeranteil, welcher 31,6 % beträgt. Diese Zahlen machen deutlich, dass der Stadtteil bereits jetzt vor großen sozialen Herausforderungen steht. Trotz dieser Umstände hat der Senat in den letzten Monaten weitere Einrichtungen beschlossen, die in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Unterkünften Lewenwerder und Wetternstrasse liegen. Am Harburger Bahnhof ist die Zentrale Erstaufnahme massiv erweitert worden, im Harburger Binnenhafen ist das Flüchtlingsschiff Transit hinzugekommen.
In der Nöldekestraße wird eine neue Zentrale Erstaufnahme für minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge entstehen. Eine weitere Unterkunft in den Sozialräumen Harburg Zentrum – Hafen- Neuland lehnt die FDP ab. Die Schaffung von weiteren 198 Plätzen, auf dem städtischen Grundstück an der Straße Lewenwerder, wird deshalb von der FDP abgelehnt.
Einer Verlängerung zur Nutzung- der vorhandenen Unterkunft Lewenwerder 1 bis 2020- stimmt die FDP unter der Voraussetzung zu, dass dort weiterhin vorrangig Familien untergebracht werden.
Die Unterbringung weiterer Flüchtlinge in Hamburg muss Aufgabe der ganzen Stadt sein. Der Bezirk Harburg hat der Sozialbehörde deshalb weitere Standorte im Bezirk genannt, die außerhalb des Harburger Zentrums liegen, um ein Verteilung der Flüchtlinge zu ermöglichen.
Der befristeten Einrichtung von 250 Plätzen bis Ende 2019, auf dem Grundstück der Straße Am Aschenland, stimmt die FDP deshalb zu.
Wir fordern den Hamburger Senat erneut auf, bei allen weiteren Anhörungen, die Bezirksversammlung nach § 28 BezVG zu einem Zeitpunkt zu beteiligen, der als ergebnisoffen gilt.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.