19-1764

Stellungnahme zur Einrichtung einer Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Gebäude Harburger Poststraße 1

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

1.

Die Zahl der Flüchtlinge, die von Hamburg aufgenommen werden, hat sich in den letzten Monaten vervielfacht. Im Februar letzten Jahres waren es noch 410 Menschen, die in Hamburg einen Asylantrag stellten. Die entsprechende Zahl im März dieses Jahres lag dagegen bei 1108. Hamburg erwartet in 2013 über 3000 Menschen. Aus heutiger Sicht wird diese Entwicklung sich auch in 2014 fortsetzen. Die bisherigen Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZEA) sind unzureichend und kommen an ihre Kapazitätsgrenzen oder haben diese schon überschritten. Dies muss auch im Hinblick auf die jahreszeitlich bedingten Witterungsverhältnisse neu bewertet werden.

 

Die Aufnahme, Integration und Unterbringung von Flüchtlingen ist eine gesamtstädtische Aufgabe, der sich kein Bezirk, kein Stadtteil und keine Nachbarschaft verschließen darf. Gleichzeitig müssen Politik und Verwaltung darauf achten, dass alle Stadtteile in die Flächensuche mit einbezogen werden, um die damit verbundenen Aufgaben gerecht in der Stadt zu verteilen. Dies kann aber nicht schematisch erfolgen und darf nicht zu einer schlichten quotenmäßigen Betrachtung führen.

Benötigt werden tragfähige soziale Infrastrukturen.  Kitas, Schulen, Vereine und soziale Träger müssen sich den Flüchtlingen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, mit ihren vielfältigen Problemlagen verstärkt annehmen. Dies geht nur, wenn fachliche Qualifikationen und personelle Kapazitäten vorhanden sind. Während einzelne Personen im laufenden Betrieb aufgefangen werden können, müssen bei größeren Bedarfen entsprechende Ressourcen bereitgestellt werden. Keinesfalls darf es zu Überforderungen der bestehenden Strukturen kommen.

 

Die Bezirksversammlung teilt deshalb die Einsicht in die Notwendigkeit zum Ausbau der Unterbringungskapaziten zur Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, Kriegsflüchtlingen und minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen.

 

 

Petitum/Beschluss

2.

Das Gebäude ist nach Auffassung der Bezirksversammlung sowohl hinsichtlich der Größe als auch des Zuschnitts grundsätzlich geeignet für die Zwecke einer ZEA. Bauliche Erweiterungen und Umbauten sind in den Sanitärbereichen notwendig. Planungsrechtlich ist die Nutzung als ZEA zulässig. Bauordnungsrechtlich gibt es keine grundtzlichen Bedenken, entsprechende Genehmigungsverfahren müssen noch eingeleitet werden.

Die Lage in unmittelbarer Nähe zu zwei weiteren Einrichtungen der öffentlichen Unterbringung sieht die Bezirksversammlung äerst kritisch und erwartet, dass in diesem Zusammenhang von den federführenden Behörden, dass die u.a. Maßnahmen zur Entlastung der Anwohner umgesetzt werden.

 

Die Bezirksversammlung ist sich bewusst, dass in unmittelbarer Bahnhofsnähe bei einer Realisierung dieses Vorhabens drei Einrichtungen der Öffentlich-rechtlichen Unterbringung (ÖRU) und der ZEA für ca. 700 Personen entstehen würden:

 

-          Wohnunterkunft an der Wetternstraße

-          280 Personen

-          schwerpunktmäßig alleinstehende Wohnungslose und Asylbewerber

 

-          Flüchtlingseinrichtung in Lewenwerder

-          110 Personen

-          schwerpunktmäßig Familien

-          viele Nationalitäten

 

-          geplante Zentrale Erstaufnahme „Harburger Post“

-          bis zu 300 Plätze

 

In den letzten 18 Monaten haben Vertreter des Senates, der Bürgerschaft und der Bezirkspolitik intensive Kontakte zu der Bewohnerinitiative der betroffenen Wohnsiedlung in der Wetternstraße gehabt. Dabei ging es immer darum, zu einer möglichst

einvernehmlichen Entwicklungsplanung des Wohnquartiers zu kommen mit den Zielsetzungen

 

-          Verbesserung der Lebens- und Wohnsituation im Quartier, u.a. durch Wohnungsbau

 

-          und Schaffung neuer Unterbringungskapazitäten für Flüchtlinge und Zuwanderer.

 

Die Bezirksversammlung hatte ihre Zustimmung zu der Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft Lewenwerder im November 2011 deshalb auch ausdrücklich mit einer Beschränkung des Ausbaus (Wetternstraße + 20 Plätze, Lewenwerder 110 Plätze) verbunden.

Der Betreiber der ÖRU Wetternstraße AöR „rdern und Wohnen“ hat Pläne zum Abriss alter Gebäude und für Neubauten vorgelegt. Diese Pläne sind vor dem aktuellen Hintergrund der Schaffung weiterer Unterkunftsplätze im Quartier kritisch zu hinterfragen und den veränderten Entwicklungen anzupassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Bezirksversammlung kann sich vor dem Hintergrund der oben beschriebenen aktuellen Situation der Einrichtung einer Zentralen Erstaufnahme nicht verschließen.

 

Die Bezirksversammlung erwartet von der Fachbehörde, dass sie vor einer endltigen Entscheidung weiterhin ernsthaft alle geeigneten Standorte im Bezirk dahingehend prüft, ob sie anstelle des Gebäudes der Hauptpost für die Zentrale Erstaufnahme in Betracht kommen.

 

Die Bezirksversammlung erwartet, dass die im Zusammenhang mit der Einrichtung der Flüchtlingsunterkunft Lewenwerder gemachten Zusagen realisiert werden.

 

Die Bezirksversammlung erwartet, dass mit Nachdruck geprüft wird, wie auf den Standort Wetternstraße als Öffentlich-rechtliche Unterkunft perspektivisch gänzlich zu Gunsten von Wohnungsbau und möglicherweise der Ansiedlung von Gewerbe

verzichtet werden kann.

 

 

 

rgen Heimath

Faktionsvorsitzender