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Stellungnahme zur Eingabe 18/2020 - betr. Busanlage Neugrabener Bahnhof

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksversammlung hat das nachstehende Schreiben als Eingabe gewertet und zur weiteren Behandlung in den Regionalausschuss Süderelbe überwiesen.

 

Sehr geehrter Herr Timmann,

ich möchte Ihnen als Vors. des Regionalausschusses folgendes vortragen:

Nachdem die Busanlage am Neugrabener Bahnhof jetzt fertiggestellt ist, ergeben sich für viele Fahrgäste erhebliche Nachteile. Bislang hielten die meisten Busse direkt vor dem Bahnhofsgebäude und das Umsteigen war unproblematisch. Jetzt werden die Haltebuchten vor dem Bahnhofsgebäude von den Bussen genutzt die Pause machen. Dafür müssen umsteigende Fahrgäste jetzt teils weite Wege zurücklegen. So ist  u.a. die Haltestelle für die Buslinie 240 ( von Waldfrieden kommend und weiter Richtung Sandbek u. Heidbrook mit teilweise hohem Fahrgastaufkommen) an das äusserste  westliche Ende der Haltestelleninsel verlegt worden, so daß die Fahrgäste jetzt einen Weg von ca. 80 Metern bei Wind und Wetter ungeschützt über die gesamte Haltestelleninsel und über die Busstraße bis zum Bahnhofseingang zurücklegen müssen. Das ist besonders für mobilitätseingeschränkte Personen kaum zumutbar, zumal im Bahnhofsgebäude noch weitere Wege anstehen, wenn die Züge nach Hamburg am Gleis 2 abfahren.

Vielleicht haben Sie die Möglichkeit die HHA zu einer Änderung zu bewegen.  Ich denke viel Betroffene wären Ihnen dankbar.

r Ihre Mühe vorab schon mal besten Dank.

 

 

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende

04.02.2021

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu der Eingabe 18/2020 betr. Busanlage Neugrabener Bahnhof wie folgt Stellung:

 

Ziel des Umbaus der Busanlage am Bahnhof Neugraben war es, das südliche Bahnhofsumfeld im Rahmen der Integrierten Stadtentwicklung (RISE) im Fördergebiet Neugraben-Fischbek aufzuwerten. In den Fördergebieten wird unter Einbeziehung der lokalen Akteurinnen und Akteure eine behutsame städtebauliche Verbesserung angestrebt und an der allgemeinen Verbesserung der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation gearbeitet.

 

Im Rahmen der vom Bezirk durchgeführten Sanierung der Busanlage wurden auch die Bedarfe der Hamburger Hochbahn AG (HHA) im Hinblick auf Haltestellenlängen, Pausen- und Bereitstellungsplätzen und ähnlichem abgefragt. Dabei war zu berücksichtigen, dass sich die aktuellen Anforderungen an die Zukunftsfähigkeit dieses Busbahnhofs in den letzten Jahren deutlich verändert haben. Im Hinblick auf den zuletzt stetigen Anstieg des Fahrgastaufkommens der letzten Jahre und eine zunehmend dynamische Entwicklung der Nachfrage auch im Rahmen der zahlreichen Neubauvorhaben im Stadtteil Neugraben-Fischbek sowie des Hamburg Taktes, war und ist es aus Sicht der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) erforderlich, Kapazitäten für einen Betrieb mit Gelenkbussen auf einzelnen Linien zu schaffen. Dafür waren die Haltestellen zu erweitern. Auf Basis dieser Anforderungen wurden verschiedene Varianten für die Abwicklung des Busverkehrs entwickelt, die in den Planungsprozess eingeflossen sind.

 

Aber auch städtebauliche Gesichtspunkte haben die neue Gestalt der Busanlage beeinflusst. So war es ein weiteres Ziel der Planung, die Busanlage als Platzfläche zu gestalten. Eine Insel bietet gute Möglichkeiten, die Funktionalität eines Umsteigepunktes zu stärken, Umsteigebeziehungen zwischen den Bussen zu verkürzen sowie betriebliche, aber auch betriebswirtschaftliche Abläufe zu optimieren. Für letzteres ist es zwingend notwendig, dass die Pausen- und Bereitstellungsplätze der Busse in guter Zuordnung zu den Abfahrtshaltestellen liegen. Da sich eine Busanlage in Inselform nur im Uhrzeigersinn befahren lässt, ergeben sich daraus Zwangspunkte für die betrieblichen Abläufe. Die Nutzung der nördlichen Flächen vor dem Bahnhofsgebäude als Einstiegshaltestelle war so nicht mehr möglich, da sich die Türen auf der rechten (und damit dem Gehweg abgewandten) Seite des Busses befinden.

 

Die Zuordnung der Abfahrts- und Ankunftspositionen auf der Anlage wurde letztlich entsprechend der Linienwege, der Taktdichten und des Fahrgastaufkommens vorgenommen. Auch die betrieblichen Erfordernisse müssen bei der Organisation einer Busanlage zur Gewährleistung einer zuverlässigen Betriebsführung beachtet werden. Mitunter können sich daraus längere Umsteigewege für einzelne Nutzergruppen gegenüber früher ergeben, während sich andere Umsteigewege mitunter verkürzen. Unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte wird die Hochbahn prüfen, ob eine Verlegung der Abfahrtsposition der Linie 240 in Richtung Neu Wulmstorf betrieblich möglich und in Bezug auf die sonstigen Umsteigewege auf der Busanlage sinnvoll ist.

 

 

gez Heimath

 

f.d.R.

Kaidas

 

Petitum/Beschluss