21-1256.01

Stellungnahme zum gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Bahnstrecken vor unbefugtem Zugang sichern

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2021 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 8

Sachverhalt

 

Auf dem Streckenabschnitt der Buxtehuder Straße auf der Höhe der „Neuen Straße“ bis zum „Unterelbebahnhof“ ist der Radweg vom Schienenverkehr durch einen niedrigen Zaun abgegrenzt. Die Bahnstrecke ist die Hauptanbindung des Hamburger Containerhafens und stellt im Regionalverkehr wichtige Verbindungen nach Stade und Cuxhaven her. Dieser Zaun ist im besten Fall ein Metallzaun, höchstens ein maroder Holzzaun und im schlimmsten Fall gar nicht existent.

 

Seit etlicher Zeit wird ein Trampelpfad durch jene Lücken in den Zäunen genutzt (unterhalb des Treppenübergangs zum Binnenhafen, Buxtehuder Straße 2). Dies ist schon länger nicht mehr hinnehmbar.

 

Der oben genannte Streckenabschnitt ist seit geraumer Zeit von diesem Zustand betroffen. Dadurch können nicht erlaubte Zutritte zu den Gleisen erfolgen, die Bahnreisende, Fußgänger und Radfahrer auf dem ohnehin schmalen Radweg gefährden.

 

Bereits im September 2017 forderte die SPD-Fraktion mit Antrag 20-3014 (Antrag SPD betr. Sicherheit und Qualität des Schienenverkehrs in Harburg) die Sicherung von Gleisanlagen gegen unbefugtes Betreten zur Sicherheit von Personen und Erhöhung der Zuverlässigkeit des Schienenverkehrs.

 

Während zum damaligen Zeitpunkt die Verkehrsbehörde keine Gefahrenlage sah und auf die Errichtung verzichtete, ist mittlerweile mehr Einsicht vorhanden. So schreibt die Behörde in der Stellungnahme zum Antrag 21-1044 (SPD betr. Langzüge auf der S31 einsetzen): 'zur Betriebsstabilisierung – eine der häufigsten Ursachen sind betriebsfremde Personen im Gleis – wurden und werden entlang der Strecke Zäune errichtet.'

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung begrüßt diesen Erkenntnisgewinn der Verkehrsbehörde und bittet den Vorsitzenden der Bezirksversammlung um Folgendes:

1. Referenten in den Ausschuss für Mobilität einzuladen, um über den Stand der Planungen und Umsetzungen entlang der S-Bahnstrecke zu berichten.

2. Die Bezirksversammlung fordert die DB Netz AG auf, dem Beispiel der S-Bahnstrecke zu folgen und die Sicherheit ihrer Gleise entlang der B73 (Höhe Milchgrund bis Bahnhof Harburg) zu gewährleisten, indem dort vorhandene Zäune umgehend instandgesetzt werden sowie nicht gesicherte Bereiche durch Zäune dauerhaft gesichert werden.

3. DB Netz AG und ggf. der Bezirk mögen geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Trampelpfad über die Gleise unter der Seehafenbrücke zu sperren.

4. Über Ergebnisse und Zeitplan der Umsetzung ist dem Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.

 

Bezirksversammlung Harburg   03.05.2021

Der Vorsitzende

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD / GRÜNE Drs. 21-1256 wie folgt Stellung:

 

 

Zu 1.        Die geplanten Zaunanlagen auf der Harburger Strecke zwischen den Stationen Elbbrücken bis Neugraben umfassen eine Gesamtlänge von ca. 5,85 km. Baubeginn der Strecke Neugraben – Hammerbrook war ab 18.04.2021, eine Fertigstellung wird im Laufe des Jahres erwartet.

Die Maßnahmen werden durch die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende mitfinanziert.
 

 

Zu 2.        Es besteht leider keine Rechtspflicht zur Umzäunung von Gleisen. Weder die Rechtsprechung zu § 4 Abs.1 des Allgemeinen Eisenbahngesetz noch zur Verkehrssicherungspflicht allgemein lässt eine Verpflichtung des Infrastrukturbetreibers erkennen, Gleise einzuzäunen, um Personenschäden aufgrund grob fahrlässigem Fehlverhaltens vorzubeugen. Das Verbot, Gleisanlagen zu betreten, mind. aber die Gefährlichkeit des Eisenbahnbetriebes sind allgemein bekannt. Daraus resultiert, dass bestehende Zäune, die beschädigt sind, leider dem Grunde nach nicht zwingend repariert oder erneuert werden müssen.

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat die DB Netz AG gleichwohl auf den schadhaften Zaun hingewiesen und über das konkrete Anliegen der Bezirksversammlung unterrichtet.

 

 

Zu 3. + 4.  Die Einbeziehung des Bezirksamts wird begrüßt. Im Rahmen des Bezirksverwaltungsgesetzes steht die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende für Auskünfte zur Verfügung. Im Übrigen siehe Antwort zu 2.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

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