21-2852.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Wie steht es um die Umsetzung der Mehrwegpflicht im Bezirk Harburg?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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24.10.2023
Sachverhalt


 

Die EU-Einwegkunststoffrichtlinie von 2019 dient dazu, kurzlebige Kunststoffverpackungen zu vermeiden, deren Verbrauch zu reduzieren und besonders schädliche und unnütze Kunststoffartikel zu verbieten. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das geänderte Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und das Verpackungsgesetz (VerpackG) und die neue geschaffene Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) und die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) umgesetzt.

 

Seit Januar 2023 müssen bundesweit alle Restaurants, Cafés, Kantinen, Salatbars etc. im Einzelhandel, die Essen oder Getränke in Kunststoff-Verpackungen zum Mitnehmen verkaufen, dann auch Mehrweg-Becher oder Geschirr anbieten oder von den KundInnen mitgebrachte Gefäße befüllen. Ausnahmen wurden für Letztvertreiber mit einer Verkaufsfläche von weniger als 80 m² und weniger als fünf Beschäftigen geregelt.

 

Dies soll zu weniger Einwegkunststoffverpackungen und anderen Einwegverpackungen im Bereich von Lebensmitteln und Getränken zum Sofortverzehr führen. Neben Einwegverpackungen sind nun auch Mehrwegalternativen anzubieten. Außerdem soll auch dem Bedürfnis der VerbraucherInnen Rechnung getragen werden, auf Verpackungen zu verzichten und umweltfreundlichere Alternativen wählen zu können.

 

Die Kundinnen und Kunden können allerdings auch weiter Plastikschalen oder -becher nutzen. Mehrweg muss ihnen lediglich als Alternative zur Verfügung gestellt werden. Teurer dürfen die Getränke oder Speisen durch Mehrweg-Behälter nicht werden, es darf aber ein Pfand einbehalten werden. Viele Unternehmen greifen auf Systemlösungen zurück und haben Verträge mit verschiedenen Firmen abgeschlossen, die solche Pfandsysteme vertreiben, sogenannte Pool-Lösungen mit. Dabei können die ausgeliehenen Lebensmittel-Behälter bei allen Stellen abgegeben werden, die am jeweiligen Pfandsystem teilnehmen.

 

Darüber hinaus müssen die Betriebe gut sichtbare und lesbare Informationen zu den Mehrwegverpackungen anbringen, zum Beispiel auf Schildern oder Plakaten bzw. darüber informieren, dass die Kunden ihr Essen/Getränk in mitgebrachte Behältnisse füllen lassen können (für kleinere Betriebe).

 

Des weiteren gibt es Regeln (Hygienebestimmungen) für die cknahme, Reinigung und Ausgabe der Becher oder Schalen und die Betriebe müssen schmutzige Verpackungen getrennt sammeln. Schmutzige Verpackungen dürfen nicht in die Nähe von Lebensmitteln gestellt werden

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung Harburg bittet die Verwaltung, im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Auskunft darüber zu geben,

 

- in welchem Maße und in welcher Form sich die relevanten Unternehmen an die neuen Mehrweg-Regelungen halten,

-- zur Umsetzung der Pflicht, Mehrweg anzubieten

-- zur Information der Kunden über diese Mehrweg-Möglichkeit

-- zu Hygienebestimmungen

 

- wie häufig und in welchem Umfang Kontrollen stattgefunden haben bzw. stattfinden werden, um die Umsetzung zu überprüfen und die Compliance zu erhöhen

 

- welche Initiativen ergriffen wurden, um Inhaber/Betreiber von Bäckereien, Cafés, Restaurants etc. über die Mehrweg-Angebotspflicht zu informieren und sie bei der Umsetzung zu unterstützen.

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         11. Oktober 2023

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE (Drs. 21-2852) wie folgt Stellung:

 

Die BUKEA war auf dem Feld der Einführung von mehr Mehrweg sehr aktiv. Es wurde bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung zur Mehrwegangebotspflicht eine entsprechende Kampagne ins Leben gerufen. Ziel der Kampagne „Einfach Mehrweg“, die sich von Mitte 2022 bis Anfang 2023 an Gastronom:innen und Kund:innen richtete, war insbesondere die Unterstützung der Gastronomie in Vorbereitung auf die zu erwartenden rechtlichen Änderungen. Angebotsseitig sollte die Gastronomie dabei umfassend über die gesetzlichen Pflichten und Umsetzungsmöglichkeiten informiert und gleichzeitig zur frühzeitigen Einführung von Mehrweglösungen motiviert werden. Bereits im Frühjahr 2022 wurde dazu den betroffenen Verbänden und Kammern (Bäcker- und Konditorvereinigung Nord, Handelsverband Nord, Konditoren-Innung, DeHoGa) unter Teilnahme von Bezirksämtern und BJV die Kampagne vorgestellt. Darauf folgten Veranstaltungen zur Vernetzung und zum Austausch zwischen Gastronomie, Lebensmitteleinzelhandel und Anbietern von Mehrweg-Poolsystemen. Ebenso gab es regionale Pilotversuche, z. B. in Eimsbüttel und Wandsbek. Von Ende 2022 bis Anfang 2023 wandte sich die Öffentlichkeitsarbeit mit Außenwerbung dann verstärkt den Kund:innen zu, denen es seitdem obliegt, für eine aktive Nachfrage zu sorgen.

 

Der von der BUKEA federführend erstellte Bericht „Maßnahmen zur bezirklichen Mehrweg-Förderung Beispiele aus den Mehrweg-Hot-Spots Eimsbüttel und Wandsbek“ kann der Bezirksversammlung Harburg nach Veröffentlichung (voraussichtlich Oktober 2023) zur Verfügung gestellt werden. Im Übrigen wird auf die Drs. 22/11542 und die Seite www.hamburg.de/einfachmehrweg hingewiesen.

 

Zu der Frage, inwieweit sich die Unternehmen an die neue Mehrwegangebotspflicht halten, liegen der BUKEA keine Erkenntnisse vor.

 

Aus diesen Gründen sieht die BUKEA von einer Referentenentsendung ab. Gleichwohl ist die Befassung der Bezirksversammlung mit dem Thema aus Sicht der BUKEA sehr begrüßenswert.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille