Stellungnahme zum Gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Modellprojekt Schulwegsicherungskonzept Schule Ohrnsweg
Die Sicherheit von Schulwegen ist gerade in Zeiten, in denen die Bevölkerung Harburgs wächst, neue Schulen errichtet und bestehende erweitert werden und die Bevölkerungsstruktur sich so entwickeln wird, dass Harburg der Bezirk mit dem größten Anteil an schulpflichtigen Kindern sein wird, ein bedeutsamer werdendes Thema.
In einigen Quartieren führen Schulwege über Straßen, die erheblich frequentiert sind. Gerade für Grundschülerinnen und Grundschüler, die die Risiken des Straßenverkehrs noch nicht überblicken können, sind die Gefahren erheblich. Das führt unter anderem auch dazu, dass viele Kinder nicht allein oder in Gruppen zur Schule gehen, sondern von ihren Eltern im Pkw bis vor das Schultor gefahren werden. Hierdurch entstehen erhebliche Verkehrsprobleme vor den betroffenen Schulen und auch dieser Pkw-Verkehr führt zu weiteren Risiken für die Schulkinder.
Es ist daher erforderlich, Schulwege gerade im Bereich der Grundschulen so umzugestalten, dass es auch für Grundschülerinnen und Grundschüler möglich ist, die Schule gegebenenfalls allein oder in Gruppen zu Fuß sicher erreichen zu können.
Welche Maßnahmen jeweils notwendig sind, um Schulwege sicherer zu gestalten, hängt entscheidend von der Lage der Schule und dem jeweiligen Wohnort des überwiegenden Teils der Schülerinnen und Schüler ab. Daher können die zur Herstellung der Schulwegsicherheit notwendigen Maßnahmen vielfältig und sehr unterschiedlich sein. Sie müssen jedenfalls für jede Schule gesondert betrachtet werden.
Hierbei ist es für das Ergebnis eines solchen Prozesses geradezu zwingend, dass die Schulen, die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern bei der Erstellung eines derartigen Schulwegsicherung des beteiligt werden, da nur dann die größte Wahrscheinlichkeit besteht, dass im Anschluss das Ergebnis auch angenommen wird.
Deshalb soll In Süderelbe zunächst mit der Grundschule Ohrnsweg darüber gesprochen werden, ob ein solcher Modellprozess für den westlichen Bereich Süderelbes zur Erarbeitung eines Schulwegsicherungskonzeptes von Bezirksverwaltung und Schule gemeinsam initiiert werden kann.
Die Schule Ohrnsweg befindet sich in Sandbek, ist allerdings auch Grundschule für das in der Entwicklung befindliche Neubaugebiet Fischbeker Heidbrook. In den nächsten Jahren werden zudem Schülerinnen und Schüler des derzeit noch in der Planung befindlichen Neubaugebiet des Fischbeker Reethen hinzukommen.Da die aus dem Fischbeker Heidbrook stammenden Schülerinnen und Schüler die vielbefahrene Cuxhavener Straße (B 73) überqueren müssen und zudem die Sicherung der Schulwege auch die Planung des Neubaugebiets Fischbeker Reethen einfließen kann, sollte der mit der Schule zu besprechende Modellprozess zur Schulwegsicherheit zeitnah beginnen.
Die Bezirksverwaltung wird gebeten, mit der Schulleitung der Schule Ohrnsweg Gespräche darüber zu führen, ob und wie unter Beteiligung der zukünftigen Schülerinnen, Schüler und Eltern im Rahmen eines Modellprozesses gemeinsam ein Konzept für sichere Schulwege von und zur Schule erarbeitet werden kann.
Das Ergebnis der Gespräche sowie eine erste Vorstellung von Ideen für den angestrebten Prozess sollen sodann im Regionalausschuss Süderelbe vorgestellt werden.
Bezirksamt Harburg 22.09.2021
Bezirksamtsleiterin
Das Bezirksamt nimmt zu der obigen Drucksache wie folgt Stellung:
Die Zuständigkeit für straßenverkehrsbehördliche Angelegenheiten liegt bei der Behörde für Inneres / Polizei als Straßenverkehrsbehörde. Das Bezirksamt ist für Planung, Bau und Unterhaltung der sog. Bezirksstraßen zuständig.
Das Bezirksamt kann daher die mit dem Antrag verbundenen koordinierenden Aufgaben – auch in Anbetracht begrenzter personeller Ressourcen des Fachamtes MR - nicht selbst aktiv wahrnehmen.
In der Vergangenheit gab es in Hamburg für jede Grundschule Schulwegepläne, welche von den örtlichen Polizeiverkehrslehrern erarbeitet wurden. Diese werden aber aktuell nach Kenntnis des Bezirksamtes nicht mehr erstellt.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Verkehrsdirektion als Zentrale Verkehrsbehörde sei grundsätzlich davon auszugehen, dass alle öffentlichen Verkehrswege (in Folge der Beteiligung sämtlicher betroffenen Träger öffentlicher Belange sowie der zuständigen Gremien) als verkehrssicher einzustufen seien und daher von allen Verkehrsteilnehmern genutzt werden könnten.
Überdies erfolgten Einweisungen und Schulungen bzw. Empfehlungen für gute Schulwege durch die vor Ort tätigen Polizeiverkehrslehrer.
Es wird daher empfohlen, ggf. einen Antrag nach § 27 BezVG an die zuständige Behörde zu richten.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und werden stets bei der Planung und dem Bau von Straßen, Wegen und Plätzen berücksichtigt.
i. V. Trispel
f.d. R. Kaidas