21-1723.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE betr. Falkenbergsweg vor den Auswirkungen von Starkregenereignissen schützen

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.05.2022
19.04.2022
Sachverhalt


 

Mit Ausweisung der Überschwemmungsgebiete in Neugraben, wurde auch das Einzugsgebiet für ein 100jähriges Starkregenereignis in Neugraben definiert. Dieses liegt fast ausschließlich im Bereich des Falkenbergsweg. Das 100jährige Starkregenereignis mit den prognostizierten Auswirkungen ist noch nicht eingetreten, aber Auswirkungen von starkem Regen ist schon heute auf dem Falkenbergsweg sichtbar.  

 

Bei „normal“ starkem Regen wird regelmäßig der Falkenbergsweg aus den Straßen Bredenbergsweg, Neugrabener Heideweg, Scharpenbargsweg und einer privaten Auffahrt beim Gymnasium Süderelbe mit Sand und Geröll überspült wird. Dieses hat zur Folge, dass Autofahrer auf die Fahrbahn in Gegenrichtung ausweichen und Fahrradfahrer akut sturzgefährdet sind. Beides kann zu Unfällen führen. Dieses gilt es zu vermeiden. 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung und die Forstverwaltung werden gebeten, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz über die Ursachen der Verschmutzung des Falkenbergwegs aus den Straßen Bredenbergsweg, Neugrabener Heideweg, Scharpenbargsweg und einer privaten Auffahrt beim Gymnasium Süderelbe bei Regenereignissen zu berichten. Dabei ist auch zu erläutern, welche Zuständigkeiten bei der Beseitigung bestehen und inwieweit die zuständigen Personen und Institutionen ihren Verpflichtungen nachkommen, was unternommen werden kann, um dies zu erreichen und welche Sanktionierungsmaßnahme bei Nichterfüllung möglich sind. Ferner ist über Lösungsalternativen zu berichten, damit derartige Wirkungen in Zukunft vermieden werden können. Der Regionalausschuss Süderelbe ist über den Tagesordnungspunkt der Ausschusssitzung in Kenntnis zu setzen.

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

       13. April 2022

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem gemeinsamen Antrag SPD - GRÜNE (Drs. 21-1723) wie folgt Stellung:

 

Die Probleme mit Sand- und Geröllausspülungen von den Seitenwegen des Naturschutzgebietes Fischbeker Heide auf den Falkenbergsweg sind dem Bezirksamt bekannt. Die Ursache liegt vor allem in den topographischen Gegebenheiten sowie in der Beschaffenheit der Wege, die aus Sand-Wasser-gebundenen Naturmaterialien bestehen. Diese ist für den Waldwegebau, auch im Naturschutzgebiet, die einzig zulässige Form der Wegebefestigung. Das vorwiegend verwendete Material (Glensanda Wegegrand 0/16) stellt nach langjähriger Erfahrung den besten Kompromiss bei der Befestigung von Waldwegen dar, verhindert aber nicht vollständig die geschilderten Probleme, insbesondere nach Starkregenereignissen. Mit Zunahme der Starkregenereignisse ist in der Zukunft damit zu rechnen, dass es nach starken Regenfällen vermehrt zu Sand- und Geröllausspülungen an verschiedenen Standorten kommen kann, die nicht immer mit baulichen Mitteln verhindert werden können.

 

Eine vorherige Ableitung des Wassers gestaltet sich aufgrund der Geländeverhältnisse schwierig und ist im Bereich des Scharpenbargswegs sowie des Süderelbe-Gymnasiums gänzlich unmöglich. Im Bereich des Neugrabener Heidewegs ist eine Instandsetzung des Weges mit vorheriger Ableitung des Oberflächenwassers in neu anzulegende Retentionsbecken geplant und bereits beauftragt. Die Durchführung der Arbeiten soll bis zum Frühjahr 2022 erfolgen. Die Anlage der Retentionsbecken wird im Rahmen des Projektes Clever-Cities finanziell unterstützt.

Darüber hinaus wird im Bereich der „Bolzplatzfläche“ eine Überflutungsfläche geplant, die bei Starkregenereignisse einen Teil der Wassermengen aufnehmen kann.

 

Für die Unterhaltung der Wald- und Forstwege im genannten Raum ist die Revierförsterei Hausbruch zuständig. Die Zuständigkeit der Unterhaltung der öffentlich gewidmeten Straßen- und Wegeflächen liegt in der Tiefbauabteilung des Bezirksamts. Die Reinigung dieser Flächen übernimmt die Hamburger Stadtreinigung. Die Reinigungspflichten privater Anlieger sind in den Paragraphen §§ 28 bis 30 des Hamburgischen Wegegesetzes (HWG) geregelt.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind berücksichtigt.

 

 

 

Fredenhagen