22-1654.01

Stellungnahme zum gemeinsamen Antrag Die Linke, CDU, SPD, Grüne, Volt, FDP und den fraktionslosen Abgeordneten Dennis Wacker (SPD), Mehmet Kizil (SPD), Benizar Gündogdu (SPD) und Markus Sass (SPD) betr. Auskömmliche Finanzierung der Harburger Stadtteilkultur sicherstellen - Rahmenzuweisung 2027/28 bedarfsgerecht erhöhen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

Die Verteilung der Mittel für die Stadtteilkultur in Hamburg (Rahmenzuweisung BKM) ist historisch gewachsen. Die Bezirksversammlung Harburg hat in der Vergangenheit fraktionsübergreifend wiederholt auf die dabei bestehende Benachteiligung des Bezirks Harburg hingewiesen. Während andere Bezirke deutlich höhere Pro-Kopf-Zuweisungen erhalten, ist eine angemessene Entwicklung der Soziokultur und Förderung kultureller Projekte in Harburg unter den aktuellen Bedingungen und gerade auch hinsichtlich der Sozialstruktur des Bezirks nicht in ausreichender Weise möglich.

Lange Zeit wurde diese Ungleichbehandlung mit einer Passage in der Globalrichtlinie Stadtteilkultur gerechtfertigt, die auf gewachsene Strukturen und Milieus verwies. Mit der Streichung dieser Passage hat der Senat richtigerweise anerkannt, dass eine solche Argumentation nicht mehr zeitgemäß ist. Allerdings blieben die entsprechenden finanziellen Konsequenzen bisher aus. Eine bloße Umverteilung innerhalb des bestehenden Gesamtbudgets der Hamburger Stadtteilkultur erscheint unrealistisch, da sie zu Lasten anderer Bezirke ginge und dort notwendige Strukturen gefährden würde.

Das Bezirksamt Harburg hat in seiner Stellungnahme zum Haushalt 2027/28 strukturelle Mehrbedarfe von 915.000 Euro angemeldet, um zentrale Einrichtungen wie das Kulturhaus Süderelbe, das Netzwerk SuedKultur, das Kulturwohnzimmer, die Geschichtswerkstatt Süderelbe und weitere Angebote abzusichern, sie zu professionalisieren und auch neue Projekte zu ermöglichen. Harburg hat mit dem Kulturentwicklungsplan (KEP) und dem Runden Tisch Kultur Vorarbeit geleistet, die nun finanziell unterfüttert werden muss.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, gegenüber dem Senat und den zuständigen Fachbehörden darauf hinzuwirken, den Gesamtetat der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Doppelhaushalt 2027/28 entsprechend der vom Harburger Bezirksamtsleiter bereits angemeldeten strukturellen Mehrbedarfe um mindestens 457.000 Euro jährlich zu erhöhen.

Diese zusätzliche Summe soll gezielt dem hinsichtlich seiner Sozialstruktur besonders geforderten Bezirk Harburg zugeschlagen werden, um die spezifische strukturelle Unterfinanzierung abzumildern, ohne die Budgets anderer Bezirke zu schmälern.

Die zusätzlichen Mittel sollen primär dazu eingesetzt werden, die vom Bezirksamt Harburg angemeldeten strukturellen Mehrbedarfe zu decken.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

DER VORSITZENDE

5.Mai 2026

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) nimmt wie folgt Stellung:

Grundlage für die folgenden Ausführungen der Behörde für Kultur und Medien (BKM) ist die derzeitige Rahmenzuweisung für die Stadtteilkultur, die im aktuellen Haushaltsaufstellungsprozess, unter Einbeziehung der zum Ausgleich von Energie- und inflationsbedingten Preissteigerungen sowie der aus der Neubewertung der Stellen resultierenden Zusatzausgleiche, mit einer Steigerung von 1,39 % zur Abdeckung der Tarifsteigerungen vorgesehen ist. Diese Steigerung der Gesamtrahmenzuweisung entspricht einer Erhöhung des Anteils ‚Personalkosten um 1,5 %. Die Rahmenbedingungen für die Planungen zum Haushalt 2027/2028 bieten nach aktuellem Stand keine Spielräume für eine darüber hinaus gehende Steigerung.

Die BKM teilt die Einschätzung, dass die Stadtteilkultur in Harburg vor Herausforderungen steht und begrüßt die im Kulturentwicklungsplan und am Runden Tisch Kultur geleistete inhaltliche und konzeptionelle Arbeit. Die angemeldeten Mehrbedarfe verdeutlichen den Handlungsbedarf, können jedoch im Rahmen der bestehenden Systematik der Rahmenzuweisung nicht einseitig umgesetzt werden.

Die Rahmenzuweisung Stadtteilkultur ist als pauschales, für alle Bezirke geltendes Instrument konzipiert. Sie basiert auf einer über Jahrzehnte gewachsenen, strukturellen und institutionellen Förderstruktur, die in Deutschland einzigartig ist.

Im Rahmen der bestehenden Systematik können einzelne Mehrbedarfsforderungen aus den Bezirken, wie in Drs. 22-1654 gefordert, nicht einseitig abgebildet werden. Strukturelle Anpassungen oder gezielte Förderungen einzelner Bezirke sind nur auf Basis eines neuen, zwischen allen Beteiligten konsentierten Verteilungsschlüssels oder durch zusätzliche, gesonderte politische Beschlüsse möglich. Eine einseitige Berücksichtigung einzelner Bezirksforderungen würde das Prinzip der Gleichbehandlung und die Systematik der Rahmenzuweisung unterlaufen und könnte zu einer nicht mehr steuerbaren Dynamik führen, da auch in allen anderen Bezirken spezifische Mehrbedarfe bestehen.

Mit der seit 2017 eingeführten und 2019 erstmals angewendeten neuen Schlüsselverteilung (Dynamisierung und Verteilung neuer Mittel nach der Bevölkerungsentwicklung) wird dem Ziel der Globalrichtlinie Stadtteilkultur entsprochen, die Chancengleichheit und Teilhabe in allen Bezirken zu stärken. Die Mittelverteilung orientiert sich stärker an der Bevölkerungs-entwicklung und trägt so dem Bedarf nach Mittelangleichung Rechnung. Dennoch zeigt sich, dass insbesondere der Bezirk Harburg im Vergleich zu anderen Bezirken weiterhin unterdurchschnittlich ausgestattet ist, obwohl dort ein erhebliches kulturelles Potenzial vorhanden ist. Diese Diskrepanz verdeutlicht die Grenzen des aktuellen Verteilungsschlüssels und macht deutlich, dass die gewachsene Förderstruktur nicht in allen Bezirken gleichermaßen die Entwicklungsmöglichkeiten ausschöpfen kann.

Aktuell liegt die hoheitliche Entscheidung über die konkrete Mittelverteilung im Rahmen der Stadtteilkulturförderung bei den Bezirken selbst. Dies entspricht auch der Systematik des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG), das die eigenverantwortliche Steuerung und Priorisierung der Mittelverwendung durch die Bezirke vorsieht, sobald mit einer Globalsteuerung bzw. Rahmenzuweisung gearbeitet wird.

Sollte aus den sieben Bezirken heraus der Wunsch entstehen, den bestehenden Verteilungsschlüssel auf Grundlage der aktuellen Entwicklung der Rahmenzuweisung im Rahmen der Planungen zu künftigen Haushalten gemeinsam zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, wird die BKM diesen Prozess aus Sicht der Fach- und Rechtsaufsicht konstruktiv begleiten. Dabei bleibt es Voraussetzung, dass ein neuer Verteilungsvorschlag von allen sieben Bezirken gemeinsam getragen wird und damit den 2016 gemeinsam erarbeiteten Verteilungsvorschlag aktualisiert. Die BKM misst der Wahrung der bezirklichen Entscheidungshoheit als wesentliches Element der Hamburger Stadtteilkulturförderung weiterhin besondere Bedeutung bei.

gez. hm f.d.R. Hille