21-2581.01

Stellungnahme zum gem. Antrag der GRÜNE- und SPD-Fraktion betr. Systemwechsel in der Förderung der Teilhabe im Sportverein - Welche Folgen hatte die Umstellung?

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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27.02.2023
Sachverhalt

Zum 1.1.2022 wurde das Abrechnungsverfahren für die Bildung und Teilhabe in Form einer Mitgliedschaft im Sportverein umgestellt. An Stelle der Abrechnung über den Dachverband Hamburger Sportjugend rechnet nun jeder Verein selbst bei der zentralen Abrechnungsstelle im Grundsicherungsamt Eimsbüttel ab. Nach nunmehr einem Jahr kann eine erste Bilanz gezogen werden. Von der BAGSFI als zuständiger Fachbehörde wurde der Hamburgischen Bürgerschaft eine Zwischenauswertung zum Oktober 2022 angekündigt.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund beantragen wir:

1.      Die Fachliche Leitstelle Bildung und Teilhabe der BAGSFI wird um einen Bericht im Ausschuss für Bildung und Sport gebeten, in der für die Sportvereine aus Harburg die Entwicklung der Abrechnungszahlen von 2019 bis 2022 dargestellt und erläutert werden. 

2.      Um den Bericht mit den Erfahrungen der örtlichen Vereine abgleichen zu können,  soll die ARGE Harburger Sportvereine zu diesem Termin ebenfalls mit sachkundigen Auskunftspersonen eingeladen werden. Sie sollen gebeten werden, über die praktischen Änderungen des Verfahrens zu berichten und um Verbesserungsvorschläge gebeten werden.

3.      Für eine Einordnung der vorgenommenen Veränderungen soll außerdem die Hamburger Sportjugend hinzugeladen werden. Sie soll die Entwicklung aus ihrer Sicht einordnen, insbesondere hinsichtlich der Mitgliederentwicklung insgesamt und den aktuellen Herausforderungen des Vereinssportes

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende 

          18. Januar 2023

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration nimmt zu

Punkt 1 des gemeinsamen Antrags GRÜNE – SPD (Drs. 21-2581) wie folgt Stellung:

 

Zum 01.01.2022 wurde das Abrechnungsverfahren soziokultureller Teilhabeleistungen für die Hamburger Sportvereine, die ihre Mitgliedsbeiträge bisher zentral über die Hamburger Sportjugend (HSJ) mit dem Bezirksamt Eimsbüttel abgerechnet haben, umgestellt. Bundesgesetzliche Änderungen der Bildungs- und Teilhabeansprüche machten eine Änderung des zentralen Abrechnungsverfahrens über die HSJ erforderlich, um den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen ihre Teilhabeansprüche vollumfänglich auszahlen zu können.

 

Seit dem 01.01.2022 nutzen diese Sportvereine nunmehr auch die Abrechnungswege, die bis dato bereits allen anderen Leistungsanbietern und den Leistungsberechtigten zur Verfügung standen.

 

Von der Sozialbehörde und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wurden im Oktober 2022 die Auswirkungen der Verfahrensumstellung bei der Abrechnung von Vereinsmitgliedschaften evaluiert. Die Evaluation basiert auf Daten der tatsächlichen Inanspruchnahme soziokultureller Teilhabeleistungen Bereich Sport. Diese Daten wurden ins Verhältnis zu den potentiell Leistungsberechtigten, also all denen gesetzt, die dem Grunde nach einen Leistungsanspruch auf soziokulturelle Teilhabeleistungen haben. Die daraus ermittelten Inanspruchnahmequoten wurden für die Jahre 2019 bis 2022 ermittelt und bewertet. Eine Datenauswertung von Inanspruchnahmen soziokultureller Teilhabeleistungen nach Bezirken getrennt war der Sozialbehörde dabei nicht möglich, da diese Daten nicht nach Bezirken getrennt erfasst werden und dementsprechend auch nicht gesondert ausgewertet werden konnten.  

 

Die Ergebnisse der Evaluation wurden bereits am 30.11.2022 von den Behörden mit Vertreterinnen und Vertretern der beiden großen Hamburger Sportverbände Hamburger Sportbund (HSB) und Hamburger Sportjugend (HSJ) erörtert. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen, weil aktuellere Daten (für das Jahr 2022 bzgl. der Mitgliedschaften in Sportvereinen) noch nicht vorliegen, wird aber in 2023 fortgesetzt. Eine einzelne darüberhinausgehende Erörterung der Ergebnisse mit einzelnen regionalen Sportvereinen ist der Sozialbehörde aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

 

Zu den Ergebnissen der Evaluation wird Folgendes mitgeteilt:

 

Um Auswirkungen der Beendigung der zentralen Abrechnung von Vereinsmitgliedschaften zum 31.12.2021 auszumachen, wurden die Inanspruchnahmequoten für die soziokulturellen Teilhabeleistungen (SKT-Leistungen) im Bereich Sport der ersten beiden Halbjahre der Jahre 2021 und 2022 verglichen. Herangezogen und verglichen wurden dabei die Inanspruchnahmequoten des 1. Halbjahres 2021, dem Jahr, in dem die Vereinsmitgliedschaften zuletzt über die HSJ abgerechnet wurden, mit dem 1. Halbjahr 2022, dem Jahr, in dem das erste Mal entweder die Vereine oder die Leistungsberechtigten selbst die Mitgliedsbeiträge direkt mit dem Bezirksamt Eimsbüttel abgerechnet haben. Dabei wurde festgestellt, dass nach der Beendigung der zentralen Abrechnung von Vereinsmitgliedschaften über die HSJ die Inanspruchnahmequoten soziokultureller Teilhabeleistungen im Bereich Sport nicht signifikant zurückgegangen sind. Sie bewegen sich auch im 1. HJ 2022 auf dem Niveau von 2021. Der Rückgang ist mit weit unter 1 %-Punkten (0,18 %-Punkte) als gering einzustufen. Die Umstellung des Abrechnungsverfahrens schlägt sich bei den Inanspruchnahmen soziokultureller Teilhabeleistungen 2022 nicht durch auffällig niedrigere Inanspruchnahmequoten als in den Vorjahren nieder. Eine erkennbare Auswirkung der Verfahrensumstellung bei der Abrechnung von soziokulturellen Teilhabeleistungen auf die Inanspruchnahmen soziokultureller Teilhabeleistungen liegt damit nicht vor.

 

Die Zahlen im Einzelnen:

 

  1. Tatsächliche Inanspruchnahmen und Inanspruchnahmequoten soziokultureller Teilhabeleistungen

 

 

 

  1. Mitgliederzahlen Hamburger Sportbund e.V.

 

 

 

 

Für die Sportvereine ist die Beendigung der zentralen Abrechnung über die HSJ ein deutlicher Veränderungsprozess gewesen. Diesen Veränderungsprozess hat die Sozialbehörde intensiv unterstützt, indem

 

  1. Informationsveranstaltungen mit den Sportvereinen angeboten und durchgeführt wurden (6. Dezember 2021, 7. Dezember 2021 und 16. Dezember 2021),

schriftliche Handlungshinweise gegeben wurden (vgl. Infos für Leistungsanbieter - Bildungspaket Hamburg - hamburg.de,

 

  1. FAQ-Listen aufbereitet wurden (vgl. Fragen und Antworten für Leistungsanbieter: Soziokulturelle Teilhabeleistungen - hamburg.de),

 

  1. das Bezirksamt Hamburg-Eimsbüttel und die Fachliche Leitstelle der Sozialbehörde den Vereinsvertreterinnen und -vertretern bilateral das Verfahren erläutert und individuelle Vorschläge unterbreitet hat, wie der jeweilige Sportverein das Verfahren am besten nutzen kann.

 

Diese Unterstützungsleistung seitens der Sozialbehörde steht den Vereinen auch weiterhin zur Verfügung. Zugleich bewirbt die Sozialbehörde weiterhin die Inanspruchnahme aller SKT-Leistungen über alle jugend- und familienpolitischen Multiplikatoren wie Kitas, Schulen, familienpolitische Einrichtungen wie Eltern-Kind-Zentren, Elternschulen, Erziehungsberatungsstellen usw. sowie angrenzenden Bereichen wie z.B. die Öffentlichen Bücherhallen.

 

Mit den beiden Sportverbänden HSB und HSJ ist vereinbart, die Auswertung der Inanspruchnahmen soziokultureller Teilhableistungen und die Entwicklung der Mitgliederzahlen Hamburger Sportvereine für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.10.2022 zu wiederholen. Erste Ergebnisse hierzu werden voraussichtlich Ende Februar 2023 vorliegen.

 

Parallel dazu steht die Sozialbehörde mit den Sportvereinen im Kontakt, um deren Erfahrungen mit dem für sie neuen Abrechnungsverfahren zu evaluieren. Termine hierzu haben bereits stattgefunden am 03.05.2022 und 27.10.2022. der nächste Austausch ist im März 2023 geplant.

 

 

 

gez. Heimath

 

 

 

f.d.R.

      Hypko.