21-2133.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Mehr Pumpleistung für das Schöpfwerk Neuland

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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21.06.2022
Sachverhalt


 

Im Februar haben mehrere Stürme zu einer Serie von Sturmfluten in der Elbe geführt. Die Deiche haben das Elbwasser gut abgehalten. Problematisch war jedoch, dass das Oberflächenwasser durch den Dauerregen nicht aus dem Marschland so abfließen konnte, wie gewöhnlich. Dies führte zu sehr hohen Grabenwasserständen und zu Überschwemmungen besonders in den Kleingartenanlagen nördlich der Neuländer Straße sowie auf der BAB-Abfahrt Hamburg-Harburg, die zeitweise für den Verkehr gesperrt werden musste. Anders als manche vermuten, liegt die Ursache nicht am neuen Gewerbegebiet Neuland 23 sondern im Schöpfwerk Neuland. Obwohl die Pumpenleistung vor wenigen Jahr erhöht wurde, konnte offensichtlich nicht genügend Wasser in die Elbe gepumpt werden. 

Petitum/Beschluss


 

Da vorsitzende Mitglied der Bezirksversammlung und die Bezirksverwaltung werden gebeten, sich beim LSBG dafür einzusetzen, dass im Schöpfwerk Neuland Pumpen mit einer höheren Leistung eingesetzt werden, damit im Falle einer Sturmflutserie auch weiterhin die Marsch in Neuland entwässert werden kann.  

 

Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten.

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         30. Mai 2022

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag SPD (Drs. 21-2133) wie folgt Stellung:

 

Die Pumpleistung im Schöpfwerk Neuland ist nach Ansicht der BUKEA ausreichend dimensioniert, um die Entwässerung des Hinterlandes zu gewährleisten. Die im Beschluss genannten Überschwemmungen sind im Zusammenhang mit hohen Tidewasserständen aufgetreten. Die Pumpen aller Hochwasser-Schöpfwerke in Hamburg laufen bis zu Außenwasserständen von 3,5 m NN. Wenn der Wasserstand in der Tideelbe wieder auf 3,0 m NN abgesunken ist, laufen die Pumpen wieder an. Beim benannten Ereignis konnte das Schöpfwerkes Neuland den Binnenwasserstand nach Wiederinbetriebnahme in kürzester Zeit auf Normalniveau absenken.

 

Erheblich größere Pumpen könnten die im Beschluss beschriebenen Überflutungen nicht verhindern. Vielmehr muss das Zeitfenster verringert werden, in dem die Pumpen nicht laufen. Dies kann durch eine betriebliche Optimierung erfolgen. Es ist mit dem Betreiber des Schöpfwerks vereinbart worden, das Zeitfenster zu reduzieren, indem die Pumpen bereits bei einem Außenwasserstand von 3,3 m NN wieder in Betrieb genommen werden.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille