21-2206.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Kreisverkehr an der A1-Auffahrt Harburg sicherer machen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.09.2022
Sachverhalt


 

Der Kreisverkehr an der A1-Auffahrt Harburg verleitet manche Kfz-Nutzerinnen und -Nutzer zu Fehlfahrten. Bei der Zufahrt in Richtung Süden müssen Kfz in den Kreisverkehr einfahren und die 2. Ausfahrt zur Autobahn nehmen. Nun ist gelegentlich zu beobachten, dass regelwidrig gegenläufig in den Kreisverkehr eingefahren wird. Dank der großen Asphaltflächen ist dies auch relativ problemlos möglich. Schwieriger ist dann allerdings das Weiterfahren auf der rechten Fahrspur. Hier besteht die Gefahr, dass Kfz die falsche Richtung der Autobahn erreichen. Sinnvoll wäre daher den Kreisverkehr besser sichtbar zu machen und die Zufahrt so anzupassen, dass ein falsches Einbiegen erschwert wird.

Petitum/Beschluss


 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Polizei werden gebeten, dem Ausschuss für Mobilität und Inneres über mögliche Gefahrenlagen in der Zufahrt an der A1-Auffahrt Harburg Richtung Süden zu berichten und ggfs. Maßnahmen zu entwickeln, dass dieser sicherer wird und Fehlfahrten besser vermieden werden können.

 

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   04.08.2022

Der Vorsitzende

 

 

Die zentrale Straßenverkehrsbehörde, Straßenverkehrsdirektion VD 5 nimmt unter Beteiligung der örtlichen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariats PK 46 zu dem Antrag SPD  Drs. 21-2206 wie folgt Stellung:

 

Lage/Ausgangssituation

Die Neuländer Straße führt aus westlicher Richtung kommend auf zwei Fahrstreifen in östliche Richtung. Die Gegenfahrbahn wird erst durch eine Mittelinsel, dann durch eine durchzogene Linie (Verkehrszeichen (VZ) 295) von der nördlichen Fahrbahn getrennt. Der linke Fahrstreifen führt zum Kreisel, der rechte Fahrstreifen geradeaus in Richtung A 1, Fahrtrichtung Nord.

Der Verkehrsteilnehmende, der die A 1, Fahrtrichtung Nord an der Anschlussstelle (AS) Harburg verlässt, wird einspurig zum Kreisel geführt. Der Fahrstreifen ist durchgängig mit einer durchgezogenen Linie (VZ 295) markiert, teilweise zusätzlich mittels Sperrfläche von der südlichen Fahrbahn getrennt.

Vor dem Kreisel ist aus jeder Richtung kommend das VZ 215 (Kreisverkehr) in Verbindung mit VZ 205 (Vorfahrt gewähren) deutlich sichtbar aufgestellt.

 

Bewertung

Gemäß der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 zu Zeichen 215 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss, wer ein Fahrzeug führt, der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen.

Sollten Kraftfahrzeugführer dort verbotswidrig links durch den Kreis fahren, geschähe dies vorsätzlich und bewusst verkehrswidrig.

Dem PK 46 liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Verkehrsteilnehmende hier ordnungswidrig in den Gegenverkehr fahren. Eine Unfallauswertung seit Fertigstellung des Kreisels im Jahr 2013 ergab zudem eine unauffällige Unfalllage. Lediglich am 01.03.2013 wurde ein Verkehrsunfall registriert, bei dem ein Fahrzeugführer falsch herum in den Kreisel einfuhr. Dabei kam es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Ein Fahrzeugführer erlitt einen Schock, weitere Verletzungen sind nicht geäußert worden. Weitere Vorfälle dieser Art wurden seit 2013 nicht polizeilich registriert.

 

Fazit

Der Kreisel ist insgesamt mit der vorhandenen Verkehrsführung und den aufgestellten VZ sehr übersichtlich. Die VZ sind unmissverständlich aufgestellt. Die Straßenverkehrsbehörden können keine Gefährdungslage und somit auch keine Notwendigkeit erkennen, welches ein straßenverkehrsbehördliches bzw. ein straßenbaubehördliches Einschreiten seitens des Straßenbaulastträger erforderlich macht.

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski