Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Hundefreilauffläche im Königswiesen Park in Neugraben ausweisen
Der Königswiesen Park im Neubaugebiet Vogelkamp ist eine beliebte Freizeitanlage. Ausgestattet ist der Park mit vielerlei Sportgeräten und einem Spielplatz. Der Park wird obwohl verboten, auch von vielen Hundebesitzern mangels Alternativen, widerrechtlich als Hundefreilauffläche genutzt. Leider gehen von diesen Hunden Verschmutzungen aus, welche häufig nicht beseitigt werden und zu Belästigungen der anderen Nutzer des Parks führen. Um den Hundebesitzer*innen eine Alternative aufzuzeigen könnte es deshalb sinnvoll sein, eine Hundefreilauffläche im Königswiesen Park auszuweisen, auf der sich Hunde austoben können.
Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und wo im Königswiesen-Park eine angemessen große, eingezäunte Hundefreilauffläche mit Kotbeutelspender und Mülleimer ausgewiesen werden kann, wie hoch die Kosten für Einrichtung und Unterhaltung wären, wer diese Kosten tragen könnte und ob eine solche Fläche an diesem Standort verträglich wäre (etwa in Bezug auf Lärm und zusätzlichen Verkehr). Ebenso sind alternative Standorte zu ermitteln, um dem Anspruch auf ortsnahe Erreichbarkeit (2km-Regel) nachkommen zu können. Der Regionalausschuss Süderelbe ist über die Ergebnisse der Prüfungen zu informieren und an ggfs. erfolgenden Standortentscheidungen frühzeitig zu beteiligen.
FREIE UND HANSESTADT HAMBURG
Bezirksamt Harburg
21. Juli 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der SPD-Fraktion wie folgt Stellung:
Wie im Antrag bereits richtigerweise festgestellt, ist der Königswiesenpark im Neubaugebiet Vogelkamp eine sehr beliebte Freizeitanlage.
Ausgestattet ist der Park mit einem breiten Sportband, einem Spielplatz sowie Freiflächen zum Lagern, Picknicken, Ballspielen, etc.
Zudem gibt es eine potenzielle Veranstaltungsfläche gegenüber des Bürgerhauses, die freizuhalten ist. Eine ausreichend große eingezäunte Hundeauslauffläche ist in der Grünanlage Königswiesenpark nicht realisierbar. Zum einen ist die Parkfläche ohnehin schon einem hohen Nutzerdruck aus dem Wohngebiet sowie überregional unterlegen und des Weiteren sind lt. der bestehenden gängigen „2 km Regel“ (Anhang) zwei alternative Hundeauslaufflächen im erreichbaren Abstand vorhanden.
Es handelt sich um eingezäunte Flächen am Rehrstieg und in der Kiesgrube Kiesbarg. Zudem ist im angrenzenden Neu Wulmstorf (Am Hellbergweg e.V.) ebenfalls eine Hundeauslauffläche als Ausweichmöglichkeit vorhanden.
Abschließend ist auf die nicht unerhebliche Lärmentstehung auf einer Freifläche für tollende Hunde hinzuweisen. Die Toleranz der Anwohner:innen, weitere Lärmquellen, zu den ohnehin schon vorhandene Lärmpegel durch die Sport -u. Spielangebote zu akzeptieren, erscheint hier den Rahmen des Zumutbaren zu überschreiten.
Die Besonderheit dieser Parkanlage besteht auch in der Großzügigkeit der Freiflächen. Diese war eines der Hauptelemente, weshalb der damalige Architekturentwurf durch ein Preisgericht den Zuschlag bekam. Ein großräumig eingezäunter Bereich stünde auch der hohen gestalterischen Qualität dieser Parkanlage entgegen.
Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind unter Abwägung der verschiedenen Interessen berücksichtigt.
Queckenstedt
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