21-1262.01

Stellungnahme zum Antrag SPD betr. Fußgänger- und Radüberquerung Großmoordamm Höhe Wetternstraße sicherer machen!

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2021 Ausschuss für Mobilität und Inneres Ö 9

Sachverhalt


An der Kreuzung Großmoordamm/ Lewenwerder mündet auch die Abfahrt der B75 aus Richtung Bremer Straße. Parallel zur Abfahrt mündet ein Fuß- und Radweg, der die Wetternstraße anbindet. Sowohl die Abfahrt als auch der Fuß- und Radverkehr bekommen zum Einfahren bzw. Überqueren des Großmoordamms gleichzeitig grün. Hier kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen rechtsabbiegenden Kfz- und querenden Fuß- und Radverkehr. Autofahrerinnen und -fahrer nähern sich bei „Grün“ zum Teil recht schnell der Kreuzung und rechnen nicht mit Fuß- und Radverkehr aus Richtung Wetternstraße. Es wäre zu prüfen, wie eine Entschärfung der Situation ermöglicht werden kann.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, sich bei der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer für eine Überprüfung Ampelschaltung und der Situation am Knoten Großmoordamm/ Lewenwerder einzusetzen im Hinblick, wie das Gefahrenpotential zwischen von der B75-Abfahrt rechtsabbiegenden Kfz- und querenden Fuß- und Radverkehr (aus Richtung Wetternstraße) entschärft werden kann.

 

Über die Ergebnisse ist im Ausschuss für Mobilität und Inneres zu berichten.

 

 

 

Bezirksversammlung Harburg   06.05.2021

Der Vorsitzende

 

 

 

Die Behörde für Inneres, Verkehrsdirektion 51 nimmt zu dem Antrag SPD Drs. 21-1262 wie folgt Stellung:

 

Nach Rücksprache mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Polizeikommissariates 46 besteht zur Zeit kein Handlungsbedarf. Der Kreuzungsbereich ist übersichtlich und verkehrssicher. Die Fußgänger- und Radfahrquerung ist aus Sicht des Autofahrers gut zu erkennen. Ein regelmäßiger Grünschnitt des Grünstreifens würde die Sichtbeziehung zwischen dem abfahrenden Verkehr und den Radfahrern noch mehr begünstigen.

 

Bei dem von Ihnen erwähnten Abbiegevorgang mit der zeitgleichen Freigabe für die parallellaufenden Fußgänger und Radfahrer handelt es sich in Hamburg um eine Standardschaltung. An dieser Kreuzung wird das Abbiegen außerdem noch mit einem Hilfssignal (sog. Gelbblinker) begleitet.

Eine Unfallauswertung der letzten drei Jahre zeigte keine Auffälligkeiten. Es gab keine Unfälle zwischen einem Abbiegenden und dem parallellaufenden Fußgänger- und Radverkehr.

 

Für die Erstellung der verkehrstechnischen Unterlagen sowie der Phasenabläufe, Signalzeitenpläne und Freigabezeiten ist der Straßenbaulastträger (LSBG) originär zuständig. Diese verkehrstechnischen Unterlagen werden nach den gesetzlichen Grundlagen erstellt und geprüft.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Wyzinski

 

 

 

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