21-2584.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung für Hamburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.03.2024 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 4.1

Sachverhalt

Bäume und Hecken erfüllen in dicht besiedelten Städten wie Hamburg wichtige Funktionen. Sie verbessern das gesamte Stadtklima und erhöhen zugleich deutlich die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Menschen vor Ort. Um die vorhandenen Bäume und Hecken zu erhalten, hat der Hamburger Senat schon im Jahr 1948 die erste deutsche Baumschutzverordnung erlassen. Sie gilt bis heute, ist aber sehr kurz gefasst und nicht mehr zeitgemäß.

Um den hohen Standard des Baumschutzes in Hamburg weiterhin zu gewährleisten, sollen nun passgenaue und einheitliche Regelungen das Verwaltungshandeln transparenter machen. Für Baumfällungen werden auch zukünftig Ersatzpflanzungen vorzunehmen sein. Ihr Umfang wird nach klaren Regularien bemessen. Sollten Ersatzpflanzungen ganz oder teilweise nicht möglich sein, können auch Ersatzzahlungen verlangt werden. Der Entwurf der Baumschutzverordnung sieht außerdem zahlreiche Erleichterungen vor: Für die Beseitigung von umgestürzten Bäumen, die Freihaltung öffentlicher Wege von überwachsenden Hecken, die Freihaltung der Gebäudewände von Zweigen und Ästen sowie für bestimmte verkehrssichernde Maßnahmen an Bahnanlagen wird eine Genehmigung nicht erforderlich sein.

Der Entwurf einer neuen Baumschutzverordnung wurde vom Senat im April 2022 beschlossen. Bevor sie in Kraft tritt, wird ein Beteiligungsverfahren durchgeführt. Naturschutzverbände, die Landwirtschaftskammer sowie der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg erhalten Gelegenheit, zu dieser Entwurfsfassung Stellung zu beziehen. Im Anschluss an dieses Beteiligungs-verfahren entscheidet der Senat dann über den Erlass der neuen Verordnung.

Erste Stellungnahmen liegen bereits öffentlich vor. So vom  NABU Hamburg und der Arbeitsgemeinschaft Naturschutz Hamburg, die bei grundsätzlicher Zustimmung u.a. den Ersatz von Bäumen durch Dachbegrünungen und den fehlenden Schutz von Obstbäumen  kritisch sehen und  eine „Erhaltungspflicht“ für Bäume durch die Eigentümer:innen fordert.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter:innen der Fachbehörde BUKEA in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) einzuladen, um über Inhalte und Ziele der neuen Baumschutzverordnung zu berichten. Insbesondere soll zu Veränderungen in der Baumschutzverordnung berichtet und diese begründet werden  und auf bereits vorliegende Kritikpunkte aus dem Beteiligungsverfahren eingegangen werden.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         7. März 2024

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-2584) folgendes mitgeteilt:

 

Die konkrete Beantwortung der schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen des Novellierungsverfahrens der Baumschutzverordnung steht seitens der Rechtsabteilung der BUKEA noch aus.

Die gewünschte Erläuterung der Ablehnungsgründe und die Darstellung der Abwägungsentscheidung kann somit nicht vorab erfolgen. Der Antrag aus der Bezirksversammlung ist aus dem November 2022, die Baumschutzverordnung trat im März 2023 in Kraft. Alle Erläuterungen über die Inhalte und Ziele der neuen Baumschutzverordnung sind der Begründung der Verordnung zu entnehmen.  

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille

 

 

 

 

Anlage: Hamburgische Baumschutzverordnung vom 28.02.2023  

 

 

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