21-3124.01

Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Bodenankäufe für Naturschutz, Ausgleichsflächen und Hochwasserschutz

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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19.03.2024
Sachverhalt

Laut des aktuellen Jahresberichtes der Kommission für Bodenordnung wurden in 2022 in der gesamten Hansestadt Hamburg mehr als 30 ha für Naturschutz, Ausgleichsflächen und den Hochwasserschutz angekauft oder das Vorverkaufsrecht eingetragen.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, eine*n Vertreter*in der Fachbehörde BUKEA in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (KUV) einzuladen, die/der zu den Ankäufen im Bezirk Harburg berichtet.

Wichtig ist hierbei, ob es sich bei den Ankäufen für den Hochwasserschutz um Flächen für das Hochwasserschutzprogramm in der ersten oder zweiten Deichlinie handelt, sowie die Frage, ob die Ankäufe für Ausgleichsmaßnahmen unmittelbar Baumaßnahmen im Bezirk Harburg betreffen und was mit diesen Flächen vorgesehen ist.

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         7. März 2024

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat zu dem Antrag der GRÜNE-Fraktion (Drs. 21-3124) folgendes mitgeteilt:

 

Im Bezirk Harburg wurden für den Hochwasserschutz im Jahr 2022 weniger als 0,1 ha erworben. Betroffen sind ausschließlich unbebaute Flächen, die dem Deichgrund zugeschlagen wurden. Darüber hinaus wurden im Bezirk Harburg in 2022 rund 1,9 ha für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen erworben, die auch für Vorhaben im Bezirk eine Verwendung finden sollen.

 

Aufgrund dieser geringen Fallzahlen und des geringen Flächenumfanges sieht die BUKEA von einer Referentenentsendung ab.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille