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Stellungnahme zum Antrag der GRÜNE-Fraktion betr. Bessere Spielmöglichkeiten in der Seehof-Siedlung Neuenfelde

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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22.02.2023
Sachverhalt

Die Seehof-Siedlung im Westen von Neuenfelde wurde in den 50er- und 60er Jahren von der Sietas-Werft, der ältesten Werft Hamburgs (heute Pella Sietas in Insolvenz), für die vielen türkischstämmigen Werftarbeiter*innen und ihre Familien gebaut und in den Jahren 1974 und 1993 erweitert. Die Wohnungen wurden als Werkswohnungen an die Mitarbeiter*innen der Sietas-Werft vermietet. Die Siedlung besteht aus 2- und 3-geschossigen Backsteinhäuserzeilen. Im Oktober 2011 verkaufte Sietas nach der Insolvenz die 450 Wohnungen an die Immobiliengesellschaft Property Partner & Friends. Im Jahre 1994 wurden dann nochmals 63 Wohneinheiten in Form von 3-geschossigen roten Backsteinbauten durch die SAGA errichtet. Zahlreiche der türkischstämmigen Werftarbeiter*innen und ihre Angehörigen sind im Ort heimisch geworden und zählen damit zu den über 40 Prozent der Stadtteilbewohner*innen mit Migrationshintergrund. Die Moschee Küçük Istanbul Camii der Islamischen Gemeinde Neuenfelde e.V. befindet sich am Neuenfelder Fährdamm.

Wem die Wohnhäuser heute gehören, ist den Antragssteller*innen nicht bekannt.

Die Siedlung ist auch heute noch stark geprägt von Menschen mit Migrationshintergrund und von Familien mit Kindern. Die Infrastruktur vor Ort ist schlecht. Es gibt keine Einkaufsmöglichkeiten, lediglich zwei Spielplätze und einen Kindergarten. Die Busanbindung war bis letztes Jahr dürftig, da nur die Linie 257 auf manchen Fahrten durch die Siedlung gefahren ist. Die Situation hat sich durch den neuen Bus 350 etwas verbessert, da dadurch auch eine Anbindung an Finkenwerder gewährleistet ist.

Bis vor kurzem hatte die Siedlung noch zwei weitere Spielplätze sowie einen kleinen Fußballplatz. Diese sind jedoch abgebaut worden. Die sportlichen Möglichkeiten insbesondere für Jugendliche sind also nur noch sehr eingeschränkt vorhanden. Jugendliche müssen mindestens bis ins Dorf Neuenfelde fahren, um sich dort sportlich betätigen zu können.

Folgende Spielplätze sind/waren in der Siedlung vorhanden

Der Spielplatz am Neuenfelder Fährdeich ist mit seinen Skateboardbahnen und dem Fußball-/Basketballplatz und durch seine Lage eher für größere Kinder und Jugendliche gedacht.

Auf dem Spielplatz stand bis vor einiger Zeit ein Art überdachter Bau. Dieser ist nach Angaben der Bezirksverwaltung aus Sicherheitsgründen entfernt worden. Inwiefern dieser Spielplatz tatsächlich noch von der Bezirksverwaltung betreut wird, ist den Antragssteller*innen nicht bekannt – bis 2020 war dies aber wohl der Fall.

Ehemaliger Bolzplatz links vom Eingang des Gartenvereins Liedenkummer e.V.

Nach Aussagen von Bewohner*innen vor Ort befand sich auf dem Platz, der derzeit als Parkplatz genutzt wird, ein Bolzplatz. Dies ist auch noch an einer hohen Einzäunung zu erkennen. Der Platz wurde allerdings aufgelassen und wird jetzt als Parkplatz genutzt.

Ehemalige Spielplätze

Nach Aussage der Bewohner*innen der Siedlung waren inmitten der Mehrfamilienhäuser links und rechts des nördlichen Teiles des Seehofweges bis ca. 2020 mindestens zwei kleinere Spielplätze vorhanden. Diese sind jedoch in der Zwischenzeit komplett abgebaut worden. Es befinden sich dort lediglich noch zwei leere Sandkästen.

Weitere Spielmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Seehof Siedlung

An verschiedenen Stellen in der Seehof Siedlung wurde das Ballspielen auf Rasenflächen durch das Einbringen von Betonringen oder anderen Bauten verhindert. Dies entspricht möglicherweise der Hausordnung, ist aber für die Vielzahl an Kindern vor Ort bedauerlich.

Gemeinschaftsplatz

Am Neuenfelder Grillhaus (vormals befand sich hier ein kleiner Edeka) befindet sich der inoffizielle Treffpunkt der Seehof-Siedlung. Auf dem kleinen Platz östlich des Gebäudes befand sich bis vor kurzem auch eine Tischtennisplatte, diese ist jedoch ebenfalls verschwunden.

Dieser Gebäudekomplex gehört nach Wissensstand der Antragsteller*innen der SAGA

Dieser Platz würde sich eignen, um daraus einen Gemeinschaftsplatz zu gestalten, der der Siedlung ein echtes Herz bescheren würde.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung, folgende Verbesserungen umzusetzen:

        Spielplatz Neuenfelder Fährdeich: Der Bezirk prüft, ob an der an der Stelle, an der sich das Häuschen befand, wieder eine überdachte Sitzmöglichkeit gebaut werden kann. Diese sollte geräumiger sein als die abgerissene, um Jugendlichen auch bei Regen einen Aufenthalt dort zu ermöglichen. Die Verwaltung wird aufgefordert, über eine Verbesserung bzw. Erweiterung des sportlichen Angebotes zu befinden.

        Der Bezirk prüft, wem die Fläche links vom Eingang zum Gartenverein Liedenkummer e.V. gehört, und erwirkt die Wiederherstellung des Platzes zu Sport- und Spielzwecken.

        Der Bezirk prüft, inwieweit die Besitzer*innen der Immobilien links und rechts des oberen Teiles des Seehofweges verpflichtet sind, Spielplätze zur Verfügung zu stellen. Falls das der Fall ist, fordert die Verwaltung die Besitzer*innen auf, die Spielplätze unverzüglich wiederherzustellen und überprüft die erfolgreiche Umsetzung.

        Der Bezirk prüft zusammen mit den Immobilienbesitzer*innen, inwieweit das Spielen in den Gemeinschaftsgärten erlaubt ist oder werden könnte. Falls es möglich ist, wirkt der Bezirk im Gespräch auf die Immobilienbesitzer*innen ein, die Betonringe und andere Spiel-Hindernisse wieder entfernen zu lassen.

        Der Bezirk prüft, inwiefern er einen Planungsprozess zur Errichtung eines Gemeinschaftsplatzes in der Siedlung ermöglichen und unterstützen kann.

        Der Bezirk arbeitet mit dem Besitzer des Gebäudekomplexes am Grillhaus (heute geschlossen) an einer neuen geschäftlichen Nutzung (Einkaufsmöglichkeit, Café, Kiosk,…) für alle Bevölkerungsgruppen der Siedlung.

 

Über den Prozess und die Ergebnisse soll zeitnah im Regionalausschuss Süderelbe berichtet werden, spätestens im vierten Quartal 2022.

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

Bezirksamt Harburg         

21.02.2023

Das Bezirksamt nimmt zu der obigen Drucksache wie folgt Stellung:

 

Das Fachamt MR hat in der Vergangenheit bei der Unterhaltung des Spielplatzes am Neuenfelder Fährdeich unterstützt, kann dies jedoch wegen fehlender Zuständigkeit aus haushaltsrechtlichen Gründen und wegen fehlender personeller und finanzieller Ausstattung nicht mehr leisten. Die Fläche befindet sich im Privateigentum, somit können Maßnahmen auf diesem Grundstück in der Zukunft nicht mehr begründet werden.

 

Auch links vom Eingang zum Gartenverein Liedenkummer e.V. können keine Flächen im Eigentum der FHH identifiziert werden.

 

Rechtliche Verpflichtungen zur Herstellung von Kinderspielflächen auf privaten Grundstücken ergeben sich aus einem Bebauungsplan oder aus Regelungen der Hamburgischen Bauordnung, die in einem Baugenehmigungsbescheid konkretisiert werden.

 

Eine gesetzliche Regelung wurde erstmals in § 63 der „ersten“ Hamburgischen Bauordnung aus dem Jahre 1969 aufgenommen. Die bis dahin geltende Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg kannte eine Herstellungsverpflichtung nicht. Die Seehofsiedlung wurde vor Inkrafttreten der Bauordnung in den Jahren 1962 bis 1964 genehmigt. In den Baugenehmigungsbescheiden für die „Seehof-Siedlung“ wurden - nach aktuellem Stand der Prüfung - jedoch vereinzelt Auflagen zur Herstellung von Kinderspielflächen aus anderen baupolizeigesetzlichen Regelungen getroffen, die nur teilweise bzw. gar nicht vor Ort umgesetzt wurden oder nicht mehr vorhanden sind.

Die Verwaltung hat den aktuellen und den zukünftigen Eigentümer über die Herstellungsverpflichtung aus den Bescheiden informiert und prüft weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen.

 

Die Errichtung einer Kinderspielfläche ist gemäß § 2 Satz 2 Nr. 3 HBauO genehmigungspflichtig und bedarf eines Bauantrages. Die Bauprüfabteilung kann nicht gezielt auf private Flächen einwirken, wenn keine rechtliche Grundlage zur Forderung einer allgemeinen Herstellung von Kinderspielflächen besteht. Wenn es demnach keine gesetzliche Verpflichtung für die Herstellung bzw. Nutzung von Freiflächen als Kinderspielfläche gibt, dann kann die Bauprüfabteilung eine Verpflichtung nicht auf dem Wege der Herstellung ordnungsgemäßer Zustände durchsetzen.

 

Die Bauprüfabteilung ist für den Planungsprozess zur Errichtung eines Gemeinschaftsplatzes nicht zuständig.

 

Zu der Zusammenarbeit zwischen dem Besitzer des Gebäudekomplexes am Grillhaus und dem Bezirk können keine Auskünfte gegeben werden.

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und werden bei Planungen auf Grundstücken im Eigentum der FHH immer berücksichtigt.

 

 

gez. Trispel

f.d.R. Kaidas