22-1571.01

Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion betr. Verkürzung der zulässigen Parkdauer auf der Parkfläche Walter-Dudek-Brücke / Ecke Hörstener Straße

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 19.05.2026 Hauptausschuss Ö 3.9

Sachverhalt

Die Parkfläche an der Walter-Dudek-Brücke / Ecke Hörstener Straße wird regelmäßig von Fahrgästen genutzt, um Personen kurzzeitig an der nahegelegenen S-Bahn aussteigen zu lassen oder abzuholen. Die derzeit erlaubte Parkdauer von zwei Stunden führt jedoch dazu, dass die Fläche häufig von Dauerparkern blockiert wird und damit für diesen Zweck nicht zur Verfügung steht.

In der Vergangenheit kam es bereits vor, dass Fahrzeuge über einen sehr langen Zeitraum auf dieser Fläche abgestellt wurden. So stand dort kürzlich ein Fahrzeug nahezu einen Monat lang, obwohl sogar eine Abschleppmaßnahme vorgesehen war. Solche Situationen beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit der Fläche erheblich.

Zusätzlich kommt es durch Dauerparker immer wieder zu verkehrlichen Behinderungen im unmittelbaren Kreuzungsbereich. Fahrzeuge, die keinen freien Parkplatz finden, halten oder warten teilweise auf der Fahrbahn. Dadurch entstehen regelmäßig Situationen, in denen sich der abbiegende Verkehr von der Walter-Dudek-Brücke in Richtung Hörstener Strasse aufstaut, was zu Verzögerungen und einer Beeinträchtigung des Verkehrsflusseshrt.

Ein eingeschränktes Halteverbot (auch) auf dem Seitenstreifen würde sicherstellen, dass dort nicht dauerhaft geparkt wird, sondern der Haltemöglichkeit für den Umstieg auf Bahn und Bus genutzt wird.

Außerdem rutschen an dieser Stelle das Geländer und teilweise die Gehwegplatten ab.

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, dass zumindest auf dem Seitenstreifen in der Hörstener Straße Ecke Walter-Dudek-Brücke die zweistündige Höchstparkdauer durch ein eingeschränktes Halteverbot ersetzt wird. Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, das Geländer zu richten und den Gehweg instand zu setzen.

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG

Der Vorsitzende

12.05.2026

Die Behörde für Inneres und Sport (hier PK 46, Straßenverkehrsbehörde)nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Die dortige Parkfläche ist für Nutzende des Bahnhofs Harburg und hier für den Abhol- und Bringservice gedacht. Da es sich nicht nur um einen S-Bahnhof, sondern auch um einen Fernbahnhof handelt, muss mit Verspätungen von Zügen gerechnet werden. Daher wurde die Parkdauer auf zwei Stunden festgelegt.

Ein eingeschränktes Haltverbot ist für den vorgesehen Zweck nicht geeignet. Das Fahrzeug dürfte in diesem Fall nicht verlassen werden, so dass Personen weder zum Bahnhof begleitet werden können, noch vom Bahnsteig abgeholt werden dürfen. Des Weiteren dürfte maximal drei Minuten im eingeschränkten Haltverbot gewartet werden. Der Bereich wird mehrmals täglich durch die Stadtteilpolizisten bestreift und überwacht. Eigene Feststellungen bestätigen die geschilderte Problematik in Bezug auf die Parkfläche nicht. Im Bereich des Haupteingangs des Bahnhof Harburgs befindet sich ein sogenannter Kiss & Ride Parkplatz, der lediglich das Ein- und Aussteigen erlaubt.

Ergebnis:

Die Straßenverkehrsbehörde stellt fest, dass der Wunsch der Einrichtung eines eingeschränkten Haltverbots nicht geeignet ist und lehnt diesen entsprechend ab.

gez. hm

f.d.R.

Riechers

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.05.2026
Ö 3.9
Lokalisation Beta
Hörstener Str.

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