22-1062.01

Stellungnahme zum Antrag der FDP Abgeordneten Dirk Kannengießer Annett Musa betr. Fahrradweg im Arp-Schnitger-Stieg korrekt ausschildern

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Sachverhalt

Der Fahrradweg im Arp-Schnitger-Stieg wird aktuell durch das Verkehrsschild 1000-33 ausgeschildert, das am 01. April 2017 ungültig geworden ist. Demnach gibt es, trotz eines breiten Radwegs keine Benutzungspflicht. Dies führt dazu, dass viele Radfahrer den Radweg ignorieren und auf der Straße fahren, wobei es teils zu gefährlichen Szenen etwa mit Bussen oder LKW kommt.

Um den Radweg wieder benutzungspflichtig auszuschildern, sollte an beiden Enden des Radwegs das Verkehrszeichen 237 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1000-31 ausgeschildert werden.


Petitum/Beschluss

Die Bezirksverwaltung wird gebeten, am Fahrradweg im Arp-Schnitger-Stieg die veraltete Radwegbeschilderung abzubauen und neue und gültige Verkehrszeichen aufzustellen, die klar die Nutzungspflicht des Radwegs in beide Richtungen kennzeichnen, wie etwa dasVerkehrszeichen 237 in Verbindung mit dem Zusatzzeichen 1000-31.

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

10.02.2026

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

Nachcksprache mit der für die Anordnung zuständigen örtlichen Straßenverkehrsbehörde beim PK47 kann mitgeteilt werden, dass ein Fahrbahnverbot r Radfahrende,bzw. eine Radwegbenutzungspflicht, dort nicht anordnungsfähig ist, da der normale Straßenverkehr dort keine besondere Gefahrenlage r Radfahrende darstellt, die eine solche Verkehrsbeschränkung rechtfertigen rde.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen wurden geprüft und sind bei Beachtung der StVO berücksichtigt.


gez. Carstensen

Lokalisation Beta
Arp-Schnitger-Stieg

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