Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Sportpark Opferberg - es wird Zeit zu handeln!
Letzte Beratung: 03.11.2025 Ausschuss für Bildung und Sport Ö 2.1
In den vergangenen letzten zwei Jahren wurden die sportlichen Einrichtungen auf dem Sportplatz Opferberg saniert. Das Erscheinungsbild der Gesamtanlage ist in einem erschreckenden Zustand und die Nutzbarkeit der Nebenflächen kaum gegeben. Dazu zählen der Parkplatz, viele Gehwege rund um den Platz, der Gummiplatz und das Umkleidegebäude. Ebenso ist der Zustand der Sporthalle nicht mehr zeitgemäß.
Nachdem die Hausbruch-Neugrabener Turnerschaft von 1911 (HNT) nach annähernd zehn Verhandlungsjahren nun bekannt gegeben hat, dass sie sich eine Zusammenarbeit mit der Stadt beim Bau eines zentralen Sportgebäudes mit integrierter Halle, bezirklichen Umkleiden für die Außensportflächen und HNT-vereins eigene Indoorsportflächen - aufgrund des offensichtlichen Desinteresses des Senates und deren inakzeptablen zeitlichen und inhaltlichen Rahmenbedingungen - nicht mehr vorstellen kann, wird es Zeit, sich schnellstens um einen ordnungsgemäßen Zustand der stadteigenen Flächen zu kümmern.
Da die Gehwege teilweise aufgrund von Wurzelwerk so weit angehoben sind, dass eine Unfallgefahr besteht, mussten bereits einige Wege durch Bauzäune abgesperrt werden. Auch ist der Gummiplatz soweit defekt, dass auch hier ein dringendes Handeln erforderlich ist (auch diese Fläche musste gesperrt werden). Zudem ist das bestehende Umkleidegebäude in einem sehr schlechten Zustand, hier sind u. a. die Fenster marode und das Gebäude entspricht nicht mehr den einschlägigen Normen.
Da sich Grundstücksflächen in unterschiedlichen Zuständigkeiten befinden, wäre eine Neuordnung der Flächen durchaus sinnvoll und angebracht.
Sollte es dazu kommen, dass die HNT an der ursprünglich geplanten vereinseigenen Stelle ein Gebäude errichtet, so wäre es denkbar und sinnvoll, wenn in dieses Objekt die bezirklichen Umkleiden und sanitären Anlagen sowie Lagerräume integriert werden würden.
Die Bezirksversammlung beschließt:
Die Verwaltung möge in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bildung und Sport berichten, wie das Gelände aufgeteilt ist und welche konkreten Zuständigkeiten bestehen. Des Weiteren möge geprüft werden, ob eine Neuordnung der Besitzverhältnisse des gesamten Grundstückes - also eine sinnvolle Abgrenzung von schulischen Flächen, bezirklichen Flächen und Eigentum des Sportvereins -möglich ist.
Zudem möge dargestellt werden, wann geplant ist, die Umkleidegebäude zu sanieren und durch entsprechende Erweiterungen zu modernisieren.
In diesem Zusammenhang möge die Verwaltung kurzfristig auf die HNT zugehen und beraten, ob die bezirklichen Umkleiden und sanitären Einrichtungen sowie Lagerräume in dem neu geplanten Gebäude der HNT integriert werden können, was bedeutet, dass der Bezirk diese vom Verein langfristig mietet.
Des Weiteren möge berichtet werden, wann die Sporthalle saniert wird.
Der Ausschuss für Bildung und Sport ist über die Vorgehensweisen, Planungen und den Stand der Sanierungen regelmäßig in Kenntnis zu setzen und auf dem Laufenden zu halten.
Hamburg, am 13.06.2025
Freie und Hansestadt Hamburg
Bezirksamt Harburg
10. Oktober 2025
Das Bezirksamt Harburg nimmt zu dem Antrag der CDU--Fraktion (Drs. 22-0794) wie folgt Stellung:
Sachverhalt
Die Sportanlage „Opferberg“ zählt zu den zentralen bezirklichen Sportflächen im Hamburger Süden und erfüllt eine bedeutende Funktion für den Schul-, Vereins- und Leistungssport in der Region Süderelbe.
Im Jahr 2021 hatte die Hausbruch-Neugrabener Turnerschaft von 1911 e.V. (HNT) ein Entwicklungskonzept für den Standort vorgelegt. Zentrales Element dieses Konzepts war der Neubau eines multifunktionalen Begegnungshauses für Vereinsmitglieder.
Die Umsetzung des Vorhabens konnte seinerzeit nicht realisiert werden. Ausschlaggebend hierfür waren planungsrechtliche Hürden – insbesondere das Erfordernis eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans – sowie offene Finanzierungsfragen. Das Projekt wurde daher zunächst zurückgestellt.
Im Jahr 2024 wurde die Grundidee erneut aufgegriffen. Ziel ist es, auf dem bereits entwickelten und baurechtlich gesicherten Baufeld an der Cuxhavener Straße 271a eine funktional reduzierte, aber baulich realisierbare Lösung zu entwickeln. Der konzeptionelle Ansatz sieht einen gemeinsamen Ersatzneubau vor, der schulische, bezirkliche und vereinsgebundene Nutzungsbedarfe in einem Gebäude bündelt.
Das Bezirksamt hält damit weiterhin an dem Ziel fest, auf dem Gelände einen gemeinsamen Neubau zu realisieren, der sowohl bezirkliche Umkleidekapazitäten als auch eine Einfeldsporthalle umfasst. Dieses Vorhaben soll die vorhandene, nicht mehr zeitgemäße Infrastruktur ersetzen und die langfristige Nutzbarkeit der Sportanlage sichern.
Derzeit werden die Abstimmungen zur Erarbeitung eines „Letter of Intent“ (LoI) zwischen dem Bezirksamt Harburg, der Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH), der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSB) sowie dem Sondervermögen Schulimmobilien (SoV) geführt. Die HNT hat zwischenzeitlich von einer aktiven Beteiligung an dem Projekt Abstand genommen. Ziel des LoI ist die grundsätzliche Verständigung über Zuständigkeiten, Flächenzuordnungen, Finanzierungspflichten und Betreibermodelle für einen Neubau.
Erörterung
Eigentums- und Flächenstruktur der Sportanlage „Opferberg“:
Das Gelände des Sportparks Opferberg ist im Wesentlichen in drei Eigentumsbereiche gegliedert. Es wird unterschieden zwischen:
Eine detaillierte Zuordnung der jeweiligen Grundstücksflächen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. Die Verantwortung für Verkehrssicherungspflichten sowie sämtliche weiteren Eigentümeraufgaben erstrecken sich jeweils auf die im Eigentum der genannten Institutionen befindlichen Teilflächen.
Im Rahmen des geplanten gemeinsamen Neubauvorhabens – das die Errichtung einer kombinierten Sporthallen- und Umkleideinfrastruktur vorsieht – ist eine umfassende Neuordnung der Flächenzuständigkeiten vorgesehen. Kernpunkt dieser Maßnahme ist die Neuordnung des bestehendenGummispielfeldes, dessen Fläche derzeit, wie in der Anlage dargestellt, geteilt im Eigentum des Bezirksamtes (VV Sport) und des Sondervermögens Schulimmobilien steht.
Zur Schaffung einer rechtlich und organisatorisch einheitlichen Grundlage für den Neubau ist geplant, die derzeit bezirkseigenen Anteile am Gummispielfeld gegen Buchwerterstattung in das Verwaltungsvermögen des SoV zu überführen. Diese Eigentumsübertragung bildet die Voraussetzung für eine gemeinsame Planung, Finanzierung und Realisierung des Neubauvorhabens.
Die Verkehrsflächen im Umfeld der Außensportanlage – einschließlich der Zufahrtsbereiche und des Parkplatzgeländes – verbleiben im Verwaltungsvermögen Sport des Bezirksamtes und damit weiterhin in dessen Zuständigkeit. Die vereinseigenen Flächen bleiben von der Neuordnung unberührt und sind nicht Bestandteil der geplanten Maßnahme.
Zeitplan der Sanierungsvorhaben:
Im Rahmen des Mieter-Vermieter-Modells der Freien und Hansestadt Hamburg ist seitens der BSB in Kooperation mit dem SoV und der GMH der Abbruch der bestehenden Einfeldsporthalle sowie die Errichtung eines Ersatzneubaus auf dem Grundstück Cuxhavener Straße 271a vorgesehen. Dieses Neubauprojekt soll erweitert werden um zusätzliche bezirkliche Flächen für Umkleideräume, Platzwartraum, Schiedsrichterraum, öffentliche WC-Räume, Technikraum und Lagerräume.
Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die GMH nach Abschluss der Baumaßnahme das bestehende, bezirkliche Umkleidegebäude zurückbaut und das angrenzende Kleinspielfeld entweder grundlegend aufwertet oder neu errichtet, um eine ganzheitliche Erneuerung der Sportinfrastruktur am Standort zu gewährleisten.
Der aktuelle Projektzeitplan sieht vor, dass die Abstimmung des LoI bis Ende des Jahres 2025 abgeschlossen ist. Auf dieser Grundlage können die vertiefenden Planungen im Jahr 2026 initiiert werden, sodass die Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme im Zeitraum 2028/2029 erfolgen kann. Die dafür erforderlichen Finanzmittel aufSeiten der Schulbauträger sind für diesen Zeitraum vorab eingeplant.
Eine vorzeitige Sanierung des bestehenden bezirklichen Umkleidegebäudes ist vor dem Hintergrund des geplanten Ersatzneubaus nicht vorgesehen. Das Bezirksamt wird die laufende Unterhaltung und Verkehrssicherung der Anlage auf Basis der bestehenden Überlassungsvereinbarung mit dem der HNT weiterhin sicherstellen, um den fortlaufenden Sportbetrieb bis zur Umsetzung des Neubauvorhabens zu gewährleisten.
Prüfauftrag Integration des bezirklichen Umkleidegebäudes in Bauvorhaben des Vereins:
Das Bezirksamt hat im Zuge der Bearbeitung des Prüfauftrages zeitnah den Kontakt mit der HNT aufgenommen, um den Inhalt und die Zielrichtung des Auftrages zu erörtern und die Haltung des Vereins zu den vorgesehenen Planungsüberlegungen zu sondieren.
Seitens der HNT wurde jedoch kein Interesse an der vorgeschlagenen Lösung signalisiert. Der Verein beabsichtigt derzeit keine eigenständige bauliche Entwicklung, die eine Integration bezirklicher Nutzungsbedarfe – etwa in Form gemeinsamer Umkleideräume oder ergänzender Funktionsflächen – ermöglichen würde.
Auf Grundlage dieser Positionierung wird die weitere Projektentwicklung ausschließlich unter bezirklicher Federführung in Abstimmung mit den beteiligten Institutionen (BSFB, SoV, GMH) fortgeführt.
Petitum
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Jobmann
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