21-1595.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Pfandsammelringe für Harburg

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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15.03.2022
Sachverhalt

 

 

An verschiedenen Stellen ist die Anbringung von sogenannten Pfandsammelringen an vorhandenen roten Papierkörben diskutiert worden. Derartige Pfandsammelringe dämmen die Verschmutzung und Vermüllung durch herumliegende Pfandflaschen wirkungsvoll ein und erleichtern zudem den Pfandsammlern die Mitnahme der Flaschen. Zugleich haben sie einen pädagogischen Effekt zum Thema Nachhaltigkeit.

 

Derartige Pfandsammelringe sind vor allem dort sinnvoll, wo eine soziale Kontrolle vorhanden ist, die eine Zweckendfremdung verhindert. Pfandsammler können zudem in diesen Bereichen diskret die Flaschen entnehmen. In verschiedenen anderen Städten unterschiedlicher Größe haben sich derartige Maßnahmen bereits bestens bewährt. 

 

Viele Plätze im öffentlichen Raum des Bezirks Harburg sind durch das Vorhandensein normaler roter Müllbehälter sowie einer weitreichenden sozialen Kontrolle hervorragend für derartige Maßnahmen geeignet.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreterinnen und Vertreter der Stadtreinigung Hamburg in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz einzuladen, um über die Handhabe von Pfandsammelringen in Hamburg allgemein und die Potentiale speziell für Harburg zu berichten.

 

 

Hamburg 25.08.2021

 

 

Ralf-Dieter Fischer                                                           Jens Ritter

Fraktionsvorsitzender                                                       Dr. Antje Jaeger

                                                                                          Robert Timmann

                                                                                          Brit-Meike Fischer Prinz

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG 

DER VORSITZENDE

         4. März 2022

           

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zu dem Antrag CDU (Drs. 21-1595) unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) wie folgt Stellung:

 

Der Einsatz von Pfandsammelringen wurde in Hamburg bereits in der Vergangenheit getestet. Im Rahmen eines Pilotprojektes wurden Abfallbehälter – hier insbesondere BigBellys, die geschlossenen großen Müllbehälter der SRH – mit Pfandbehältern ausgestattet, um verschiedene Zielsetzungen umzusetzen. Pfandsammlerinnen und Pfandsammler sollten Flaschen ohne erhöhtes Verletzungs-/Infektions-Risiko bzw. eine Einschränkung erhalten können, andererseits sollte der Müll im Umfeld der Papierkörbe reduziert und damit der Reinigungsaufwand verringert werden.

 

Leider konnten die Ziele nicht erreicht werden. Dort, wo in Hamburg Pfandringe oder -behälter installiert wurden, stellten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SRH fest, dass dies in der Regel zu einer Verschlechterung der Sauberkeit im unmittelbaren Umfeld der Behälter führte.

 

Zu sehen war annähernd überall, dass die Pfandbehälter sehr oft für anderen Müll verwendet und eben nicht zu ihrem eigentlichen Zweck genutzt wurden. In der Folge passten Pfandflaschen nicht mehr in die vorgesehene Vorrichtung, fielen heraus oder wurden dann doch unter bzw. neben den Papierkorb gestellt. Bei dann aufkommendem Wind wehten Plastikflaschen und der lose in der Vorrichtung abgelegte Abfall häufig durch die Gegend.

Auch der Abfall fiel teilweise wieder heraus oder wurde von Vögeln herausgepickt und auf der Straße verteilt. Darunter litt das Gesamtbild einer sauberen Stadt.

 

Mit der Anbringung der Pfandbehälter ist erfahrungsgemäß nicht nur eine zunehmende Vermüllung, sondern auch ein deutlich erhöhter Reinigungsaufwand verbunden. Nicht nur das direkte Umfeld sondern auch die Pfandbehälter selbst müssen aufgrund der häufig fehlerhaften Nutzung oft gesäubert werden. Die eigentliche Idee, Pfandsammlerinnen und Pfandsammlern den Zugang zu Leergut zu erleichtern, wird aus o.a. Gründen nur unzureichend erfüllt. Daher werden seit längerem keine neuen Pfandbehälter angebracht.

 

Es werden daher keine Potentiale für Hamburg gesehen. Zu diesen bereits im Rahmen der Beantwortung anderer Ersuchen, etwa gegenüber der Bezirksversammlung Wandsbek mit Drs. 21-2285 dargelegten Ausführungen, gibt es keine neuen Erkenntnisse.

 

Über die Darstellung dieses Sachstandes hinaus könnten in Ausschusssitzungen keine Aussagen getroffen werden treffen. Daher sieht die SRH im Einvernehmen mit der BUKEA von einer Referentenentsendung ab.

 

 

gez. Heimath

 

 

f.d.R.

Hille