21-3346.01

Stellungnahme zum Antrag CDU betr. Künstlerische Aufwertung der Unterführung vom Sand zum Rathausplatz Harburg - Harburg-Motiv statt hässlicher Beton

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.02.2024
17.01.2024
Sachverhalt

 

Nach der Fertigstellung der Pflasterung und der begleitenden Neumöblierung verfügen der Sand und die Hölertwiete über eine hohe Aufenthaltsqualität. Um so mehr fällt störend ins Auge, dass von diesem Teil der Innenstadt aus die stark frequentierte Wegeverbindung in Richtung Harburger Rathausplatz und Harburg-Arcaden von einer Untertunnelung des Harburger Rings geprägt ist, die im Brückenteil den typischen Charme einer in die Jahre gekommenen, kaum gepflegten Betonwand aufweist. 

Die Verbesserung dieses Anblicks durch eine künstlerische Verschönerung mit einem Harburg-Motiv ist dringend geboten.    

 

 

 

Petitum/Beschlussvorschlag:

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Betonwand über der Unterführung vom Sand zum Harburger Rathausplatz ist optisch durch die An- bzw. Aufbringung eines Harburg-Motivs aufzuwerten. 

 

Die Verwaltung wird gebeten, im Regionalausschuss Harburg über die Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse der Tunnel- bzw. Brückenanlage zu informieren und darzustellen, inwieweit vor einer Anbringung eines Fliesenmosaiks bzw. einer künstlerischen Bemalung der Fläche durch Harburger Künstler und Künstlerinnen Sanierungsmaßnahmen notwendig sind.  

  

Hamburg, den 13.10.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende 

 

       

05.12.2023

 

 

 

 

 

Die Behörde r Verkehr und Mobilitätswende (BVM)nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die betreffende Betonwand über der Unterführung vom Sand zum Harburger Rathausplatz gehört zu dem Tunnelbauwerk und liegt im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB AG). 

 

Grundsätzlich favorisiert die DB AG eine Gestaltung mit Farbe. Hierfür würde eine kurze Gestattung genügen. Das Anbringen eines Fliesenmosaiks wäre ebenfalls denkbar, dann müsste jedoch eine schriftliche Vereinbarung über Eigentum, Instandhaltung, Rückbau etc. geschlossen werden.

 

Die DB AG wird die Betonfläche voraussichtlich noch im Dezember 2023 genauer untersuchen und anschließend Auskunft zu dem Sanierungsbedarf geben können.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Stock

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt: 

Nach der Fertigstellung der Pflasterung und der begleitenden Neumöblierung verfügen der Sand und die Hölertwiete über eine hohe Aufenthaltsqualität. Um so mehr fällt störend ins Auge, dass von diesem Teil der Innenstadt aus die stark frequentierte Wegeverbindung in Richtung Harburger Rathausplatz und Harburg-Arcaden von einer Untertunnelung des Harburger Rings geprägt ist, die im Brückenteil den typischen Charme einer in die Jahre gekommenen, kaum gepflegten Betonwand aufweist. 

Die Verbesserung dieses Anblicks durch eine künstlerische Verschönerung mit einem Harburg-Motiv ist dringend geboten.    

 

 

 

Die Bezirksversammlung beschließt:

Die Betonwand über der Unterführung vom Sand zum Harburger Rathausplatz ist optisch durch die An- bzw. Aufbringung eines Harburg-Motivs aufzuwerten. 

 

Die Verwaltung wird gebeten, im Regionalausschuss Harburg über die Eigentums- und Zuständigkeitsverhältnisse der Tunnel- bzw. Brückenanlage zu informieren und darzustellen, inwieweit vor einer Anbringung eines Fliesenmosaiks bzw. einer künstlerischen Bemalung der Fläche durch Harburger Künstler und Künstlerinnen Sanierungsmaßnahmen notwendig sind.  

  

Hamburg, den 13.10.2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BEZIRKSVERSAMMLUNG HARBURG    

Der Vorsitzende 

 

       

05.12.2023

 

 

 

 

 

Die Behörde r Verkehr und Mobilitätswende (BVM)nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Die betreffende Betonwand über der Unterführung vom Sand zum Harburger Rathausplatz gehört zu dem Tunnelbauwerk und liegt im Eigentum der Deutschen Bahn AG (DB AG). 

 

Grundsätzlich favorisiert die DB AG eine Gestaltung mit Farbe. Hierfür würde eine kurze Gestattung genügen. Das Anbringen eines Fliesenmosaiks wäre ebenfalls denkbar, dann müsste jedoch eine schriftliche Vereinbarung über Eigentum, Instandhaltung, Rückbau etc. geschlossen werden.

 

Die DB AG wird die Betonfläche voraussichtlich noch im Dezember 2023 genauer untersuchen und anschließend Auskunft zu dem Sanierungsbedarf geben können.

 

 

 

gez. Heimath

 

f.d.R.

Stock