21-3270.01

Stellungnahme zu dem Antrag CDU betr. Erwerb des ehemaligen Betriebsgeländes der Sietas Werft in Hamburg-Neuenfelde

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

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13.03.2024
Sachverhalt

Bei der ehemaligen Sietas Werft in Hamburg-Neuenfelde handelt es sich um die älteste deutsche Werft, die bereits 1635 gegründet worden ist. Leider musste der Betrieb im Rahmen verschiedener Insolvenzverfahren endgültig aufgegeben werden. Die Bezirksversammlung hat sich wiederholt dafür eingesetzt, weiteren Werftbetrieb aufrechtzuerhalten oder das gesamte Gelände durch die Freie und Hansestadt Hamburg erwerben zu lassen. 

 

Zwischenzeitlich ist gemäß öffentlicher Berichterstattung mit dem Insolvenzverwalter eine Vereinbarung getroffen worden, wonach der LIG das gesamte ehemalige Werftgelände erwirbt und anschließend Flächen verschiedenen neuen Nutzern angeboten werden sollen. 

 

Vorgesehene neue Nutzungen haben erhebliche Auswirkungen auf das gewachsene Ortsbild und die umliegenden Flächen. 

 

Vorhandene Gebäude können bei anderweitiger Nutzung voraussichtlich zu einem erheblichen Teil nicht erhalten werden. 

 

Von dem Erwerb sind auch Randflächen wie der unter Denkmalschutz stehende Deich betroffen. 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung beschließt:

1. Die Finanzbehörde wird gebeten, im Regionalausschuss Süderelbe einen umfassenden Bericht über den Sachstand (Erwerb und zukünftige Nutzung) des ehemaligen Betriebsgeländes der Sietas Werft Hamburg-Neuenfelde zu geben.

 

2. Wegen der erheblichen Auswirkungen und regionalen Bedeutung soll sichergestellt werden, dass die Bezirksversammlung Harburg über zukünftige Maßnahmen informiert wird. 

 

3. Wegen der hohen historischen Bedeutung möge sichergestellt werden, dass bei anderweitiger Nutzung und Abriss vorhandener Einrichtungen eine sachgerechte Erinnerung an die älteste deutsche Werft errichtet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Dazu soll der Sachverstand des Helms-Museums genutzt werden.

 

Hamburg, am 06.09.2023

Bezirksversammlung Harburg

Der Vorsitzende         06.03.2024

 

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde zum Antrag der Bezirksversammlung Harburg, gem. § 27 BezVG, Drs. 21-3270

 

Im Sommer 2023 wurde das freihändige Bieterverfahren für das ehemalige Werftgelände vom Insolvenzverwalter der Pella Sietas GmbH abgesagt. Damit wurde der Weg frei, um das bereits vorher angelaufene Zwangsversteigerungsverfahren fortzusetzen.

Die Finanzbehörde wird sich beim Ankauf des Werftgeländes im Rahmen des laufenden Zwangs-versteigerungsverfahrens engagieren.

Das Amtsgericht Hamburg-Harburg hat Ende 2023 die Erstellung eines Verkehrswert-gutachtens beauftragt, das bislang noch nicht vorliegt. Die Festsetzung eines amtlichen Verkehrswerts ist Voraussetzung für die Ansetzung des Versteigerungstermins.

Im Falle eines erfolgreichen Zuschlages wird die Finanzbehörde sicherstellen, dass der Standort dauerhaft industriell/gewerblich genutzt wird. Die Flächen würden dann im Erbbaurecht vergeben werden.

Einer Dokumentation der historischen Bedeutung der Sietas Werft durch das Helms Museum steht aus Sicht des LIG nichts im Wege.

gez. Heimath

f.d.R. Kaidas