20-0224

Stellungnahme SPD zur Betreuung im Rahmen einer Erstversorgung für für junge Flüchtlinge betr. Nöldekestraße 17

Allgemeine Vorlage

Sachverhalt

Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beabsichtigt, das Objekt Nöldekestraße 17 ab voraussichtlich 1. Quartal 2015 (je nach Dauer des Genehmigungsverfahrens und der Umbauarbeiten) anzumieten und dort bis zu 36 minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge im Rahmen der Erstversorgung zu betreuen. Bei dem Objekt handelt es sich um eine ehemalige Polizeiwache, die sich im Privateigentum befindet. Die beabsichtigte Nutzung wurde mit dem Eigentümer intensiv beraten, die bauliche Umsetzung bereits vorgeplant und ein Bauvorbescheidsverfahren eingeleitet. Nach aktuellem Stand erscheint die Nutzung genehmigungsfähig zu sein.

 

Die Betreuung erfolgt als Erstversorgung von männlichen Flüchtlingen im jugendlichen Alter nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) rund-um-die-Uhr. Fachkräfte gem. dem für die Erstversorgung geltenden Personalschlüssel (12 pädagogische Fachkräfte, eine Leitungskraft, zwei Sprach- und Kulturmittler und eine Hauswirtschaftskraft) betreuen die Minderjährigen, zusätzlich wird eine Nachtaufsicht eingerichtet werden. Die pädagogische Arbeit wird bei Bedarf durch freiberufliche Dolmetscher unterstützt. Die Aufenthaltsdauer eines Minderjährigen wird erfahrungsgemäß 3-5 Monate betragen, bevor ein Wechsel in eine Hilfe zur Erziehung an einem anderen Ort erfolgt.

Der LEB beabsichtigt an diesem Standort einen längerfristigen Betrieb. Hintergrund für diese Maßnahme ist der seit Jahren anhaltend hohe Zugang minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge. In diesem Jahr wurden bereits rd. 770 junge Flüchtlinge aufgenommen und insgesamt rd. 1050 im gesamten Jahr erwartet (Vorjahr: 833 im gesamten Jahr). Es besteht die Einschätzung, dass der Zugang junger Flüchtlinge auch in Zukunft anhält und sogar noch weiter steigt.

 

Dieses Vorhaben wird der Bezirksversammlung Harburg hiermit im Rahmen der Anhörung nach § 28 BezVG vorgelegt. Die Anhörungsfrist beträgt gem. § 28 BezVG einen Monat

 

Petitum:

 

1. Die SPD Fraktion in der Bezirksversammlung ist sich Ihrer Verantwortung für die Unterbringung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge im Bezirk bewusst und stimmt einer Einrichtung zur Erstversorgung an der Nöldekestraße 17 grundsätzlich zu.

 

2. Die Erstunterbringung an der Nöldekestraße 17 wird mit 36 Plätzen, neben den Einrichtungen in der Eiffestraße 398 (49 Plätze), im Kurfürstendeich 41 (48 Plätze) und der geplanten Einrichtung in der Cuxhavener Straße 186–188 ( 48 Plätze), zu den größten Einrichtungen in Hamburg gehören.

Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration auf, grundsätzlich Einrichtungen für die öffentliche Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in überschaubarer Größe herzustellen. Die geplante Höhe der Belegung in der Nöldekestraße 17 erachten wir dementsprechend als problematisch.

 

3. Ebenfalls problematisch ist die Einrichtung der Erstversorgung von Flüchtlingen im Gebäude an der Nöldekestraße 17 im historischen Kontext: Das Gebäude an der Nöldekestraße 17 diente in der Zeit des Nationalsozialismus als Hauptquartier der Geheimen Staatspolizei.

 

4. Darüber hinaus befindet sich die zukünftige Erstaufnahme in unmittelbarer Nachbarschaft von zwei islamischen Gotteshäusern, die nach Medienberichten vom Verfassungsschutz beobachtet werden: der El-Iman-Moschee am Krummholzberg und der Al-Taqwah-Moschee in der Anzengruberstraße.

Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Menschen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt auf der Flucht befinden, tun dies unter anderem, um islamistischem Terror zu entfliehen. Die Vorstellung, dass sie an ihrem Zufluchtsort mit potentiellen Sympathisanten fundamentalistischer „Gotteskrieger“ konfrontiert werden könnten, erfüllt uns mit Sorge.

 

 

 

Jürgen Heimath                                                             Birgit Rajski

SPD-Fraktionsvorsitzender                                          Claudia Loss

 

 

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