Stellungnahme SPD zur Betreung im Rahmen einer Erstversorgung für junge Flüchtlinge betr. Cuxhavener Straße 186-188
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) beabsichtigt, auf dem städtischen Grundstück Cuxhavener Straße 186-188 ab voraussichtlich Februar 2015 (je nach Dauer des Genehmigungsverfahren und der Herrichtungsbauarbeiten) 3 zweigeschossige Modulhäuser zu errichten und dort bis zu 48 minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge im Rahmen der Erstversorgung in kleinen Gruppen zu betreuen. Die drei Modulhäuser sollen auf dem befestigten Grundstücksteil aufgestellt werden, der aktuell noch gewerblich genutzt wird. Der Grundstücksteil mit Baumbestand bleibt baulich ungenutzt. Der erforderliche Lärmschutz zur Bahntrasse und zur Straße wird baulich sichergestellt. Ein Bauvorbescheidsverfahren ist eingeleitet. Nach aktuellem Stand erscheint die Nutzung genehmigungsfähig zu sein.
Die Betreuung erfolgt als Erstversorgung von männlichen Flüchtlingen im jugendlichen Alter nach § 42 SGB VIII (Inobhutnahme) rund-um-die-Uhr. Fachkräfte gem. dem für die Erstversorgung geltenden Personalschlüssel (16 pädagogische Fachkräfte, eine Leitungskraft, drei Sprach- und Kulturmittler und eine Hauswirtschaftskraft) betreuen die Minderjährigen, zusätzlich wird eine Nachtaufsicht eingerichtet werden. Die pädagogische Arbeit wird bei Bedarf durch freiberufliche Dolmetscher unterstützt. Die Aufenthaltsdauer eines Minderjährigen wird erfahrungsgemäß 3-5 Monate betragen, bevor ein Wechsel in eine Hilfe zur Erziehung an einem anderen Ort erfolgt.
Der LEB beabsichtigt an diesem Standort einen längerfristigen Betrieb von 5 Jahren. Hintergrund für diese Maßnahme ist der seit Jahren anhaltend hohe Zugang minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge. In diesem Jahr (Stand 9.10.2014) wurden bereits rd. 794 junge Flüchtlinge aufgenommen und insgesamt rd. 1080 im gesamten Jahr erwartet (Vorjahr: 833 im gesamten Jahr). Es besteht die Einschätzung, dass der Zugang junger Flüchtlinge auch in Zukunft anhält und sogar noch weiter steigt.
Dieses Vorhaben wird der Bezirksversammlung Harburg hiermit im Rahmen der Anhörung nach § 28 BezVG vorgelegt. Die Anhörungsfrist beträgt gem. § 28 BezVG einen Monat
Petitum:
1. Die SPD Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg ist sich ihrer Verantwortung für die Unterbringung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge im Bezirk bewusst und stimmt einer Einrichtung zur Erstversorgung an der Cuxhavener Straße 186–188 grundsätzlich zu.
2. Die Erstunterbringung an der Cuxhavener Straße 186–188 wird mit 48 Plätzen, neben den Einrichtungen in der Eiffestraße 398 (49 Plätze) und im Kurfürstendeich 41 (48 Plätze), zu den größten Einrichtungen in Hamburg gehören.
Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration auf, grundsätzlich Einrichtungen für die öffentliche Unterbringung von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in überschaubarer Größe herzustellen. Die geplante Höhe der Belegung an der Cuxhavener Straße 186-188 erachten wir dementsprechend als problematisch.
Jürgen Heimath Birgit Rajski
SPD-Fraktionsvorsitzender Claudia Loss
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