Stellungnahme Grüne zur Nutzung des städtischen Grundstücks an der Cuxhavener Straße 564 als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung gemäß § 28 BezVG
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prognostiziert einen Zugang von 250.000 Erst- und 50.000 Folgeantragsteller für 2015. Damit steigt auch die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge in Hamburg und anteilig auch in Harburg.
Wir stehen für eine offene und moderne Gesellschaft und betrachten die Menschen, die aus Kriegsgebieten und anderen Notlagen zu uns flüchten, als eine Bereicherung.
Unser Selbstverständnis ist es, diesen Menschen nicht nur Unterkunft zu gewähren, sondern sie auch durch Bildungs- und Sprachangebote möglichst schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Die geplante Unterbringung an der Cuxhavener Straße 564 soll Platz für 168 Personen schaffen. Wir stimmen der Schaffung von 168 Unterbringungsplätzen an diesem Standort zu. Grundsätzlich bleibt es aber unser Ziel, Flüchtlinge in kleineren Einheiten unterzubringen. Langfristig sollten wir es anstreben, Zuwanderer in dem bestehenden Wohnungsmarkt unterzubringen. Containerunterbringung kann nur eine kurzfristige Zwischenlösung sein um den aktuellen Bedarfen zu entsprechen.
Die vereinbarte Nutzungsdauer von 10 Jahren, sehen wir aus diesem Grund auch kritisch, weil es uns zu sehr bindet. Es müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, den Wohnungsbau aktiv und noch zügiger zu betreiben, so dass die Verweildauer in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung so kurz wie möglich ist. Daher können wir der vereinbarten Nutzungsdauer nicht zustimmen.
Den Personalschlüssel von 1:80 im Sozialmanagement halten wir für zu gering. In bereits bestehenden Einrichtungen hat es sich gezeigt, dass das Versorgungsangebot damit zu knapp bemessen ist. Den Anforderungen auf beiden Seiten kann so nicht entsprochen werden. Daher können wir der geplanten Personalausstattung auch nicht zustimmen.
Harburg, 14.04.2015
Britta Herrmann
GRÜNE-Fraktionsvorsitzende
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