Stellungnahme des Bezirksamtes zu den Anhörungen "Betreuung im Rahmen einer Erstversorgung für junge Flüchtlinge in Harburg durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung"
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Integration und des Jugendhilfeausschusses am 13 .10.2014 hat der Leiter des Landesbetriebes Landesbetrieb Erziehung und Beratung zu den Vorhaben ausgeführt.
Zu beiden Vorhaben sind Bauvoranfragen gestellt.
Cuxhavener Str. 186:
Das Vorhaben ist nach Einschätzung des Bezirksamtes grundsätzlich genehmigungsfähig. Die erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen sind gutachterlich nachzuweisen. Gesunde Wohnverhältnisse sind zu gewährleisten. Eine lärmschutztechnische Untersuchung wurde nachgefordert und wurde bisher nicht nachgereicht. Die Prüfung dauert an.
Nöldekestrasse 17:
Das Vorhaben ist nach Einschätzung des Bezirksamtes grundsätzlich genehmigungsfähig. Die planungsrechtliche Befreiung für das Abweichen von der zulässigen Art der baulichen Nutzung auf dem Baugrundstück mit der Festsetzung „ Fläche für den Gemeinbedarf (Polizei) für eine soziale Einrichtung -Erstaufnahme minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge“ wurde in der Bauko am 17.9.2014 erteilt. Die Nachbarbeteiligung ist erfolgt und abgeschlossen.
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