21-1134.01

Stellungnahme der Verwaltung zu Drs. 21-1107 Ansiedlungs- und Erweiterungsmöglichkeiten für das Harburger Handwerk; Änderungsantrag

Antwort / Stellungnahme des Bezirksamtes

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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06.04.2021
Sachverhalt


 

Petitum/Beschluss


 

Die Verwaltung wird gebeten im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft - alternativ schriftlich - zu berichten, welche Unterstützungsangebote für Handwerksbetriebe bei der Ansiedlung und Erweiterung von Betriebsstätten bestehen.

 

Die Handwerkskammer wird gebeten, ggf. Vertreter zu entsenden, um über die konkrete Bedarfssituation zu berichten. Alternativ wird gebeten, dass die Handwerkskammer schriftlich mitteilt, welche konkreten Bedarfe der Handwerksfirmen in Harburg hinsichtlich der Neuansiedlung oder Erweiterung ihrer Betriebe bestehen.

 

 

Freie und Hansestadt Hamburg

 

Bezirksamt Harburg

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der SPD-Fraktion (Drs. 21-1134) wie folgt Stellung:

 

Das Bezirksamt begrüßt die Initiative, der Situation der Handwerksbetriebe im Bezirksamtsbereich größere Aufmerksamkeit zu widmen. Die Förderung der mittelständischen Handwerksbetriebe ist seit Jahren auch Aufgabe der bezirklichen Wirtschaftsförderung.

 

Hinsichtlich der Flächenbedarfe für Handwerksbetriebe hat sich die Verwaltung mit den zuständigen Stellen der Handwerkskammer Hamburg in Verbindung gesetzt. Als Ergebnis dieses Austausches ist festzuhalten, dass dort in den letzten Monaten keine übermäßige Anzahl an Harburger Betrieben nach Flächen für betriebliche Zwecke nachgefragt hat. Die eingegangenen Nachfragen haben keinen Anlass dazu gegeben, davon auszugehen, dass das vorhandene Angebot nicht ausreiche. Nach dortiger Einschätzung, zielt die vor kurzem gestartete Initiative der ehrenamtlichen Bezirkshandwerksmeister auf die Realisierung eines Standortes für einen Handwerkerhof als Investorenmodell ab. Die Handwerkskammer ist zurzeit damit befasst, die belastbaren Bedarfe der genannten Interessenten zu ermitteln. Schon jetzt kann gesagt werden, dass ein Anteil der genannten Betriebe nicht in der Handwerksrolle eingetragen ist und diese somit nicht im Fokus der Handwerkskammer stehen. Über die Ergebnisse der Prüfung und das vorhandene Beratungsangebot wird die Handwerkskammer im Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft und Wissenschaft im April 2021 berichten. Einen Bedarf an der Realisierung eines Handwerkerhofes, nach Vorbild der Meistermeile im Bezirk Eimsbüttel, hat die Handwerkskammer in der Vergangenheit in den Bezirken Bergedorf und Harburg nicht gesehen, da hier der räumliche Druck nicht so hoch ist, wie in verdichtet besiedelten Bezirken der FHH.
Bei entsprechender Nachfrage wird die Handwerkskammer ein derartiges Projekt jedoch unterstützen. Die Entwicklung eines Konzeptes für einen Handwerkerhof sieht die Handwerkskammer jedoch nicht in der eigenen Zuständigkeit, sondern als Aufgabe des möglichen Investors, der noch gefunden werden muss. Die Kammer kann hierbei dem Vorhabenträger beratend zur Seite stehen.

 

In den vergangen Jahren konnte seitens der Verwaltung den Betrieben, die auf der Suche nach Grundstücken für die Erweiterung oder Neuerrichtung von Betriebsstätten waren, bei Erfüllung der von Senat beschlossenen Wirtschaftsförderungskriterien, immer ein Angebot zum Grundstückserwerb oder der Bestellung eines Erbbaurechts an einem städtischen Grundstück gemacht werden.

Betriebe, die nicht unter die Kriterien fallen, wurden an die Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft (HIW) verwiesen, da dort zentral für Hamburg eine Datenbank für Grundstücke des privaten Marktes vorhanden ist und entsprechende Angebote vermittelt werden können. Darüber hinausgehende Möglichkeiten der Vermittlung privater Grundstücke hat die Verwaltung aus Datenschutz- und Konkurrenzschutzgründen nicht. Die Nachfrage von Handwerksbetrieben war jedoch nicht so groß, als dass die Verwaltung hier besonderen Handlungsbedarf gesehen hat.

Darüber hinaus steht Handwerksbetrieben grundsätzlich jede in einem Bebauungsplan als gewerbliche Baufläche (GE) ausgewiesene Fläche zur Verfügung.

In der letzten Fortschreibung des bezirklichen Gewerbeflächenkonzeptes 2018 in Kapitel 3.2 (DIE STRUKTUR DER BRANCHEN UND IHRE BEVORZUGTEN STANDORTE) der Typ 3: Standort für Handwerk und Kleingewerbe, gesondert beschrieben. Demnach sind in den zur Verfügung stehenden Flächen 22 % für diesen Typ vorgesehen.

 

Bzgl. der Fortschreibung des Masterplanes Handwerk befindet sich die Handwerkskammer Hamburg derzeit in Gesprächen mit der Behörde für Wirtschaft und Innovation.

 

 

Gez. Fredenhagen