Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Anhörung gemäß § 28 BezVG
Betr. Nutzung eines städtischen Grundstücks an der Straße Lewenwerder im Bezirk Harburg, Stadtteil Neuland als Standort für die Öffentlich-Rechtliche Unterbringung (Lewenwerder II) sowie Verlängerung der Nutzung des bestehenden Standortes an der Straße Lewenwerder (Lewenwerder I):
Der Senat hat im September 2014 vor dem Hintergrund des Anstiegs der Zuwanderung einen Beschluss zum Aufbau verschiedener Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der Öffentlich-Rechtlichen Unterbringung (ÖRU) auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen.
Die Fläche der Einrichtung Lewenwerder II gehört dazu.
Wir erwarten, dass die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration keine weiteren Einrichtungen, über die bereits vorhandenen oder geplanten Einrichtungen hinaus, in diesem Ortsbereich errichtet.
Sofern ein Rückbau einer Einrichtung im Bezirk Harburg in Erwägung gezogen werden sollte, ist eine der Unterkünfte in Harburg-Kern dafür in Betracht zu ziehen.
Aus den Erfahrungen der Vergangenheit scheint allerdings eine Belegung in der Größenordnung der Einrichtung Lewenwerder I eine anzustrebende Größe zu sein.
Jürgen Heimath Claudia Loss
SPD-Fraktionsvorsitzender Arend Wiese
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.