20-0458

Stellungnahme der SPD-Fraktion zur Anhörung gemäß § 28 BezVG

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Betr. Nutzung eines städtischen Grundstücks an der Straße Lewenwerder im Bezirk Harburg, Stadtteil Neuland als Standort für die Öffentlich-Rechtliche Unterbringung (Lewenwerder II) sowie Verlängerung der Nutzung des bestehenden Standortes an der Straße Lewenwerder (Lewenwerder I):

 

 

Der Senat hat im September 2014 vor dem Hintergrund des Anstiegs der Zuwanderung einen Beschluss zum Aufbau verschiedener Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der Öffentlich-Rechtlichen Unterbringung (ÖRU) auf der Grundlage des Gesetzes zum Schutz der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung beschlossen.

Die Fläche der Einrichtung Lewenwerder II gehört dazu.

 

 

  1. Die SPD-Fraktion ist sich bewusst, dass die Freie- und Hansestadt Hamburg ihren Verpflichtungen u.a. aus Artikel 16a Grundgesetz zur menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen und Zuwanderern nachkommen muss. Gleiches gilt auch für die notwendige Hilfe für Personen, die wohnungslos oder davon bedroht sind. Daher kann sich die Fraktion der Einrichtung einer Öffentlich-Rechtlichen Unterbringung an der Straße Lewenwerder nicht verschließen.

 

  1. Sie weist allerdings mit Nachdruck darauf hin, dass sich die Einrichtung in einem Umfeld befindet, in dem sich bereits mehrere andere Einrichtungen der Öffentlich-Rechtlichen Unterbringung und der Zentralen Erstaufnahme befinden. Dieses ist kritisch zu betrachten.

Wir erwarten, dass die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration keine weiteren Einrichtungen, über die bereits vorhandenen oder geplanten Einrichtungen hinaus, in diesem Ortsbereich errichtet.

Sofern ein Rückbau einer Einrichtung im Bezirk Harburg in Erwägung gezogen werden sollte, ist eine der Unterkünfte in Harburg-Kern dafür in Betracht zu ziehen.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zudem auf, Einrichtungen für die öffentliche Unterbringung grundsätzlich in überschaubarer Größe herzustellen. Die geplante Höhe der Belegung in Lewenwerder II entspricht dieser Zielvorstellung nicht. Die SPD-Fraktion kann sich eine Belegung mit maximal 170 Personen vorstellen, dies insbesondere im Hinblick darauf, dass es in dieser Einrichtung abgeschlossene Wohnungen (mit Küchen) in unterschiedlicher Größe gibt, die vorzugsweise für Familien oder Wohngemeinschaften geeignet sind.

Aus den Erfahrungen der Vergangenheit scheint allerdings eine Belegung in der Größenordnung der Einrichtung Lewenwerder I eine anzustrebende Größe zu sein.

 

  1. Die SPD-Fraktion stimmt der Verlängerung der Einrichtung Lewenwerder I zu.

 

  1. Die SPD-Fraktion fordert die Einrichtung eines Runden Tisches für die Einrichtungen Lewenwerder I, Lewenwerder II und die ZEA-Einrichtungen Schlachthofstraße und Post.

 

 

 

Jürgen Heimath                                                   Claudia Loss

SPD-Fraktionsvorsitzender                                Arend Wiese

 

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