21-2159

Stellungnahme der Mitglieder der Bezirksversammlung Matthias Arft (AfD) und Ulf Bischoff (AfD) gemäß § 28 BezVG zur beabsichtigten Verlängerung der Nutzungsdauer der öffentlich-rechtlichen Unterbringng Cuxhavener Straße 564

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Bereits im Januar, vor dem Überfall Russlands auf die Ukraine und der damit einhergehenden Flüchtlingswelle, kündigte Staatsrat Krösser von der Behörde für Inneres und Sport (BIS) im Zusammenhang mit der beabsichtigten Nutzungsänderung für das Seniorenpflegeheim Eichenhöhe an, dass die Nutzungsdauer der öffentlich-rechlichen Unterkunft Cuxhavener Straße 564 verlängert werden müsse. Begründet wurde es mit einer erwarteten Zunahme der Flüchtlingszahlen, zuletzt im Schreiben der Staatsrätin Lotzkat vom 28.3.2022 für die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (BASFI). Mit dem Vertragspartner des Bürgervertrags, in dem die Nutzungsdauer der Öru Cuxhavener Straße 564 festgeschrieben wurde, solle über eine Verlängerung der Nutzungsdauer gesprochen werden. Das Ergebnis dieser Gespräche, wenn es sie gegeben haben sollte, ist der Bezirksversammlung nicht mitgeteilt worden.

 

Deutschland bietet den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Unterkunft und Schutz. Wir helfen damit auch den unmittelbaren Anrainern der Ukraine, die die größte Aufgabe bei der Aufnahme der ukrainischen Kriegsflüchtlinge zu bewältigen haben. In Deutschland leistet auch der Bezirk Harburg dazu seinen Beitrag, beispielsweise mit der Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge im ehemaligen Seniorenpflegeheim Eichenhöhe. Ungeachtet der aus unserer Sicht nicht rechtwirksam geänderten Nutzung des Gebäudes (siehe dazu Drs. 21-1966; Stellungnahme gemäß § 28 BezVG zur geplanten Einrichtung und Inbetriebnahme einer Erstaufnahmeeinrichtung am Standort des Seniorenpflegeheims des DRK in der Eichenhöhe 9) ist die vorläufige Unterbringung der ukrainischen Kriegsflüchtlinge dort notwendig und gerechtfertigt .

 

Ungerechtfertigt ist die Verstetigung des Betriebs von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen für Migration. Wir müssen hier auf einen Stand von vor 2015 zurückfinden. Staatsrat Klahn von der BASFI erklärte im Januar, wenn "Flüchtlinge" kämen, müssten wir sie aufnehmen. Auch wolle man die Menschen aus den öffentlich-rechtlichen Unterbringungen schnellstens in ordentlichem Wohnraum unterbringen.

Das begründet einen erheblichen Teil der immensen Bautätigkeit in Hamburg. Laut BASFI sollen in Hamburg von insgesamt 45.000 "Geflüchteten"  bisher 29.000 "Geflüchtete" in feste Mietwohnungen untergebracht worden sein.

 

Es ist unmittelbar einsichtig, dass dieses Prinzip aus unzureichend begrenzter Migration, daraus folgend der Betrieb von öffentlich-rechtlichen Unterbringungen mit anschließender Unterbringung der Migranten in regulärem Wohnraum nicht unbegrenzt weitergehen kann. Hier ist das Bezirksamt in der Pflicht, dieses den zuständigen Senatoren Leonhard, Grote und Stapelfeldt sowie Bürgermeister Tschentscher unmissverständlich zu verdeutlichen. Vom Bürgermeister Tschentscher erwarten wir wiederum, dass er diesen Sachverhalt der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Scholz, ebenso unmissverständlich verdeutlicht.

 

Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, den Migrationsdruck auf Deutschland mit geeigneten Mitteln spürbar zu verringern, anstatt den Migrationsdruck an die Länder und damit in Hamburg an die Bezirke weiterzugben.  Wir empfehlen der Bundesregierung, sich dem Vorbild der sozialdemokratischen Ministerpräsidentin Dänemarks, Mette Frederiksen, anzunehmen.

 

Wir lehnen deshalb die Verlängerung der Nutzungsdauer für die öffentlich-rechtliche Unterbringung Cuxhavener Straße 564 ab.
 

 

 

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