Stellungnahme der GRÜNE-Fraktion zur Anhörung gemäß § 28 BezVG betr. Nutzung des Grundstücks am Leuchtkäferweg und Sinstorfer Kirchweg als Standorte für öffentlich-rechtliche Unterbringungen
Beiden o.g. Standorten für öffentlich-rechtliche Unterbringungen stimmen wir zu. Wir halten die Grundstücke in Marmstorf und Sinstorf, hier unter Einhaltung notwendiger Lärmschutzmaßnahmen, für geeignet, weil es sich zum einen mit 400-500 Plätzen für Marmstorf und mit 300-400 Plätzen für Sinstorf um überschaubare Einrichtungen handeln wird, zum anderen sind Marmstorf und Sinstorf „stabile“ Stadtteile mit einem geringen Anteil von Menschen die in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen leben.
Die geplanten ÖRU entsprechen unseren Vorstellungen von dezentraler Unterbringung, mit realistischen Chancen die dort lebenden Menschen in unsere Systeme zu integrieren. Beide Stadtteile verfügen über eine gute Infrastruktur im Versorgungs- und Angebotsbereich, die Voraussetzungen für gelingende Integration ist.
Zukünftig erwarten wir eine rechtzeitigere Information an die Bürger aus dem näheren Umfeld. Wenn wir dadurch diesen Menschen die Möglichkeit geben, sich rechtzeitig mit den Planungen auseinanderzusetzen und vielleicht sogar auch mitzuwirken, werden wir uns weniger mit Vorbehalten gegen ÖRU beschäftigen müssen. Erste Priorität muss die Kommunikation sein. Schnell, schnell wird uns dauerhaft mehr schaden als helfen. Wir müssen den Menschen vor Ort mehr als humanitäre Apelle bieten, wir müssen einen Plan vorlegen und dies in Form eines, von uns seit langem geforderten, tragfähigen Integrationskonzeptes.
Deutlich möchten wir hiermit auch zum Ausdruck bringen, dass die bezirklichen Standortentscheidungen für öffentlich-rechtliche Unterbringungen für Geflüchtete, nicht mit der allgemeinen Diskussion um die Vorkommnisse in Köln, Hamburg und anderen Städten vermischt werden dürfen.
Das Grundrecht auf Asyl gilt, ohne Einschränkung!
Harburg, 25.01.2014
Britta Herrmann
Grüne-Fraktionsvorsitzende
f.d.R.
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