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Stellungnahme der FDP zum Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG - Nutzung eines Grundstücks nördlich der Straße Am Radeland, östlich der Straße Bostelbeker Damm als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Vor der Entscheidung über die Nutzung einer Fläche, als Standort für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, ist die Bezirksversammlung nach § 28 BezVG anzuhören. Dies hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen indem noch ergebnisoffen geprüft wird. Die Anhörung wurde jedoch erst mit einem Anschreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

am 17. Februar 2014 eingeleitet, welches die Fraktionen am 21. Februar 2014 erreicht hat.

Zu diesem Zeitpunkt ist die Anhörung nicht mehr als ergebnisoffen anzusehen gewesen, was einen eindeutigen Verstoß gegen § 28 BezVG zur Folge hat.

 

Bereits Anfang September 2013 hat die BASFI das Grundstück als geeignet eingestuft und festgestellt, dass eine Anhörung nach § 28 BezVG erforderlich ist. Weitere Informationen über die geplante Unterkunft erfolgten in den Lenkungsgruppensitzungen im September und November 2013 an denen auch die Harburger Bezirksamtsleitung teilnahm.

 

 

Am 06.02.2014 hat das Bezirksamt Harburg dem Träger fördern & wohnen dann eine Fällgenehmigung mit Auflagen erteilt, die dieser am 19.02.2014 zu einer rechtswidrigen Fällung der Bäume genutzt hat, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Genehmigung des Bauvorhabens vorlag.

 

 

Die FDP Fraktion stellt fest, dass die Bezirksversammlung durch die Schaffung von Tatsachen vor Einleitung der Anhörung, zu keiner Zeit in die Lage versetzt worden ist ergebnisoffen zu prüfen.

 

Angesichts der kurzen Fristsetzung ist eine angemessene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, als auch der Harburger Bezirksversammlung nicht gewährleistet worden.

So sind im Rahmen der Informationsveranstaltung am 18.3.2014 und der Sondersitzung des Ausschusses Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration am 19.03.2014 diverse Einwände der Bürger formuliert worden, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen.

 

Des Weiteren hat die Geschäftsleitung des HIT Technologieparks Bedenken gegen den Standort vorgetragen und die zu bebauende Fläche als mögliche Erweiterungsfläche des Unternehmens benannt. Dies gilt es ebenfalls sorgfältig zu prüfen.

 

Im Anschreiben der Fachbehörde heißt es, dass auch soziale Aspekte wie die Sozialverträglichkeit betrachtet und abgewogen werden. Die Notwendigkeit einer kurzfristigen Lösung kann diesen wichtigen Aspekt aus Sicht der FDP Fraktion nicht aufheben.

 

Die Planungen der BASFI sehen nicht eine kurzfristige temporäre Unterbringung der Flüchtlinge vor, sondern eine unbefristete. Die geplante Größenordnung von 216 Plätzen auf engstem Raum kann nicht als sozialverträglich bezeichnet werden.

 

Des Weiteren findet die Betrachtung des Sozialraumes keinerlei Berücksichtigung bei den Planungen. Die FDP Fraktion hat mehrmals deutlich gemacht, dass ein Verteilungsschlüssel für die öffentliche Unterbringung entwickelt werden muss, der sich an den Erkenntnissen des vom Senat vorgelegten „Sozialmonitoring Integrierte Stadtteilentwicklung“ und den dort genannten Aufmerksamkeitsindikatoren orientiert.

 

Dies vorausgesetzt fordert die FDP Fraktion, dass grundsätzlich keine Unterkünfte im Bezirk Harburg entstehen, die die Anzahl von 100 Plätzen pro Unterkunft übersteigen, sofern es sich nicht um eine provisorische, kurzfristige Unterbringungsform handelt.

 

Wir sind uns des starken Zustroms von Flüchtlingen bewusst und stehen zu der sich daraus ergebenden Verantwortung, die Menschen in unserer Stadt und auch im Bezirk Harburg unterzubringen. Die intransparente und konzeptlose Vorgehensweise der Behörden, steht der Übernahme dieser Verantwortung jedoch im Weg.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung besteht bei allen zukünftigen Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG  auf eine Beteiligung, sobald die Entscheidung der Fachbehörde für die Nutzung einer Fläche im Bezirk Harburg gefallen ist.

 

 

Die Bezirksversammlung lehnt die beabsichtigte Nutzung eines Grundstückes nördlich der Straße am Radeland, östlich der Straße Bostelbeker Damm als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ab und fordert die Einstellung der Planungen.