20-0756

Stellungnahme der CDU zur Anhörung gem. § 28 BezVG betr. Erweiterung eines städtischen Grundstücks an der Straße Am Aschenland als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg geht auch weiterhin davon aus, dass die Verfahrensweisen der zuständigen Fachbehörden bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung – sei es Dauerunterbringung oder Erstaufnahme – nicht die ernsthaft und in gesetzlichen Bestimmungen festgehaltene Mitwirkung der Bezirksversammlung ermöglichen.

 

Auch im Fall der Erweiterung der Einrichtung „Am Aschenland“ waren offenbar die Entscheidungen bereits vor erster Information der Bezirksversammlung getroffen worden. So sind konkrete Planungen zur Erweiterung des Standortes bereits vor der Information der Bezirksversammlungsfraktionsvorsitzenden am 08.04.2015 erfolgt. Daher konnten regionale Gesichtspunkte erneut nicht berücksichtigt werden. Diese Einschätzung ändert sich auch nicht durch den Umstand, dass die Fachbehörde mit Schreiben des Staatsrats vom 28.04.2015 zumindest die formale Beteiligung der Bezirksversammlung Harburg gem. § 28 BezVG eingeleitet hat.

 

Dieses wird schon dadurch deutlich, dass die Senatkommission für Stadtentwicklung die Anwendung von Polizeirecht zeitlich unbefristet auch weiterhin beschlossen hat.

 

Die CDU-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass sie die sinngemäße Anwendung des Polizeirechtes durchgehend als rechtswidrig ansieht. Dieses gilt insbesondere für alle von der BASFI seit September 2014 getroffenen Maßnahmen.

 

Die Nutzung der Fläche „Am Aschenland“ wird grundsätzlich akzeptiert, zumal diese vom Bezirk selbst vorgeschlagen worden ist (siehe Anlage zum Koalitionsvertrag der Großen Koalition). Zu begrüßen ist, dass bei dem Vorschlag der BASFI durch die zeitliche Begrenzung der Nutzung des Standortes bis 2019 erstmalig auch wichtige städtebauliche Aspekte des Bezirks angemessen berücksichtigt werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden. Leider hat die Fachbehörde bisher an anderer Stelle auf solche Aspekte keine Rücksicht genommen (siehe Flüchtlingsschiff im Entwicklungsquartier Harburger Binnenhafen/Schlossinsel).

 

Gleichwohl kann die CDU-Fraktion der nunmehr geplanten Erweiterung nicht zustimmen. Die grundsätzlichen Bedenken gegen die vorgesehene Unterbringung waren schon in der Stellungnahme vom 27.01.2015 deutlich gemacht worden.

 

Eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen, die letztlich ein Bleiberecht erhalten, setzt eine Unterbringung in kleineren Einheiten voraus. Die hier angedachte Größenordnung von jetzt bis zu 458 Personen ist an diesem Standort nicht vertretbar. Die Mitwirkung des Bezirkes an der konkreten Belegung, die ein wichtiger Faktor für Integration und Vermeidung von Konflikten ist, ist seitens der Fachbehörde offenbar auch weiterhin nicht vorgesehen.

 

Die Bezirksversammlung hat wiederholt deutlich gemacht, dass das Ziel einer Integration von Flüchtlingen nur dann ernsthaft erreicht werden kann, wenn diese in kleineren Einheiten untergebracht werden und auch der Betreuungsschlüssel eine intensive Betreuung ermöglicht.

 

Der Hinweis der Fachbehörde, die Unterbringung in einer Einrichtung der jetzt geplanten Größenordnung ist immer noch besser, als Flüchtlinge länger in zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen zu belassen, ist zwar zutreffend. Jedoch trifft dieser die Fachbehörde selbst. Diese hat es in den vergangenen Monaten durch Konzeptionslosigkeit und fehlende rechtzeitige Planung selbst verursacht, dass Flüchtlinge aus zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen nicht in dem eigentlich gesetzlich vorgesehenen Zeitraum in andere Einrichtungen übersiedeln können. Dadurch ist der unvertretbare zusätzliche Druck auf die Erstaufnahmeeinrichtungen durch die Fachbehörden selbst herbeigeführt worden. Dieses kann nunmehr nicht als Argument zur eigenen Entlastung herangezogen werden.

 

Es darf darauf verwiesen werden, dass die Bereitstellung von Plätzen in unstreitigen Einrichtungen, wie beispielsweise „Am Radeland“, einen nicht mehr hinnehmbaren Zeitraum beansprucht. Auch die Unterbringung auf dem Wohnschiff „Transit“ ist ein Paradebeispiel behördlicher Fehlplanung. Dort sind auch weiterhin nicht einmal 25 % der Aufnahmeplätze belegt. Letztlich hat sich die Fachbehörde auch nicht mit Nachdruck um anderen vorgeschlagene Flächen gekümmert, wie beispielsweise Sinstorfer Kirchweg.

 

Erfreulicherweise haben sich die Kirchengemeinden, wie auch eine öffentliche Informationsveranstaltung in der Cornelius-Kirche erkennen lässt, bereiterklärt, nach Kräften die Integration der Flüchtlinge an dieser Stelle zu unterstützen, jedoch setzt dieses insbesondere voraus, dass auch die syrisch-orthodoxe Gemeinde nachhaltig einbezogen wird und dass insoweit der Bezirk konkret an der Auswahl der Familien und Personen bei der Belegung beteiligt wird.

 

Der schematisch übernommene Personalschlüssel (1:80 für Unterkunft und Sozialmanagement) ist auch an dieser Stelle ungeeignet, um die in der Vorlage genannten Arbeitsschwerpunkte der Verweisberatung, Krisenintervention, Akzeptanz und Öffentlichkeitsarbeit sowie bedarfsgerechte Integration in soziale und kulturelle sowie sportliche Angebote und Vermittlungen in Sprachunterricht zu bewerkstelligen.

 

Sodann darf darauf hingewiesen werden, dass die CDU-Fraktion in dringenden, belegten und nicht selbst verursachten und verschuldeten Ausnahmefällen sich bereitgefunden hat, Einrichtungen im Bezirk Harburg mit bis zu 170 Plätzen unter bestimmten Voraussetzungen mitzutragen. Insoweit wird auf die Ausführungen im Koalitionsvertrag Harburg (Seite 22) verwiesen.

 

Gänzlich indiskutabel ist im Rahmen der jetzigen Anhörung auch die Äußerung des Vertreters der Fachbehörde im Sozialausschuss der Bezirksversammlung, „man könne es sich angesichts der aktuellen Flüchtlingszahlen nicht mehr leisten, Flächen nicht vollständig auszunutzen. Das werde nicht mehr passieren“.

 

 

 

Hamburg, am 26.05.2015

 

 

 

 

 

Ralf-Dieter Fischer                                                                                                 

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.