20-1251

Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Anhörung gemäß § 28 BezVG betr. Nutzung eines Grundstücks am Sinstorfer Kirchweg (Teilfläche Flurstück Sinstorf 1656) im Bezirk Harburg als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie für eine menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen eintritt. Sie hat sich konkret an der Auswahl und Gestaltung von Standorten beteiligt.

 

Allerdings vermag die CDU-Fraktion der Absicht der Fachbehörde, eine weitere Einrichtung am Sinstorfer Kirchweg zu schaffen derzeit grundsätzlich und auch in der inhaltlichen Form nicht zuzustimmen.

 

Zum einen sind die sich sehr schnell verändernden Bedarfsprognosen des Senates für Hamburg nicht mehr hinreichend nachvollziehbar. Der Senat ging zuletzt davon aus, dass bis Ende 2015 39.500 Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und der zentralen Erstaufnahme zur Verfügung stehen würden. Er hat allerdings für 2016 nochmals zusätzlich einen Bedarf von ca. 40.000 Plätzen für erforderlich gehalten. Diese Zahlen begegnen erheblichen Bedenken. Im Jahre 2015 sind 61.598 Flüchtlinge nach Hamburg gekommen, von denen 22.315 zunächst in Hamburg untergebracht werden mussten. Bei erwarteter gleichbleibender Tendenz für 2016 wäre daher allenfalls die Hälfte der vom Senat errechneten Plätze erforderlich.

 

Bisher erschließt sich der CDU-Fraktion auch nicht, die Systematik des Senats bei einer Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Hamburgs. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier nach dem Zufallsprinzip oder im Hinblick auf geringstmöglichen Widerstand gehandelt wird. Eine gerechte Verteilung über alle Bezirke scheint weder gegeben, noch beabsichtigt. Der Senat hat auch nicht andeutungsweise Forderungen nach einem Verteilschlüssel, der nicht nur Einwohnerzahl und Fläche, sondern auch soziale Komponenten berücksichtigt, umgesetzt.

 

Die CDU-Fraktion hat sich grundsätzlich entschieden, in Harburg sich nicht an der Suche und Auswahl weiterer Standorte für die Unterbringung zu beteiligen, solange nicht der Senat seine Ankündigung wahr macht, große Einrichtungen mit 3.000 Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in allen sieben Bezirksamtsbereichen zu schaffen. Derzeit ist nicht erkennbar, dass diese Absicht ernsthaft verfolgt wird.

 

Hinsichtlich des Standortes Sinstorfer Kirchweg hält die CDU-Fraktion diesen grundsätzlich für geeignet. Aus diesem Grunde ist der Standort vom Bezirk auch bereits 2014 vorgeschlagen worden. Unverständlich ist, dass die zuständigen Fachbehörden dann mehr als ein Jahr nicht in der Lage gewesen sind, Umsetzungsschritte vorzubereiten und einzuleiten. Immerhin hat auf Veranlassung der CDU-Fraktion der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im November 2014 beschlossen, Bundesliegenschaften den Bundesländern und Gemeinden mietzinsfrei zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden zu überlassen. Dieses trifft auch auf die Fläche am Sinstorfer Kirchweg zu.

 

Wenn die Fachbehörden sich dann mehr als ein Jahr Zeit lassen, muss der behauptete Unterbringungsdruck ernsthaft bezweifelt werden.

 

Die jetzige Vorlage geht an dieser Stelle von der Unterbringung von bis zu 400 Personen aus. Die Bezirksversammlung hat schon in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass eine derartige Größenordnung einer beabsichtigten erfolgreichen Integration der bleibeberechtigten Flüchtlinge entgegensteht. Hier kommt hinzu, dass durch eine weitere Einrichtung Leuchtkäferweg eine unvertretbare regionale Ballung eintritt. Die Fläche wäre daher allenfalls für die Hälfte der Personen denkbar. Darüber hinaus erfordert eine derartige Größenordnung auch einen unverhältnismäßigen Eingriff in vorhandene wertvolle Baumsubstanz. Es fehlt gerade nach Baumfällungen ein überzeugendes Lärmschutzkonzept.

 

Von daher ist das bisherige Unterbringungsmodell der Fachbehörde ungeeignet. Der unzureichende Betreuungsschlüssel, der auch weiterhin von der Fachbehörde angewandt werden soll, steht gleichfalls der Integration und der Vermeidung von Konflikten entgegen. Auch müsste der Senat endlich dazu übergehen, die Bezirksversammlung frühzeitig bei den Belegungsabsichten zu beteiligen.

 

Es ist zu bemängeln, dass es kein nachvollziehbares Integrationskonzept und auch kein Sicherheitskonzept nach innen und außen gibt. Insoweit kann derzeit eine Zustimmung der CDU-Fraktion nicht in Betracht kommen.

 

 

Ralf-Dieter Fischer

Fraktionsvorsitzender