20-1252

Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Anhörung gemäß § 28 BezVG betr. Nutzung eines Grundstücks am Leuchtkäferweg als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg hat in der Vergangenheit deutlich gemacht, dass sie für eine menschenwürdige Unterbringung von Asylbewerbern und Bürgerkriegsflüchtlingen eintritt. Sie hat sich konkret an der Auswahl und Gestaltung von Standorten beteiligt.

Allerdings vermag die CDU-Fraktion der Absicht der Fachbehörde, eine weitere Einrichtung am Leuchtkäferweg zu schaffen derzeit grundsätzlich und auch in der inhaltlichen Form nicht zuzustimmen.

 

Zum einen sind die sich sehr schnell verändernden Bedarfsprognosen des Senates für Hamburg nicht mehr hinreichend nachvollziehbar. Der Senat ging zuletzt davon aus, dass bis Ende 2015 39.500 Plätze in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung und der zentralen Erstaufnahme zur Verfügung stehen würden. Er hat allerdings für 2016 nochmals zusätzlich einen Bedarf von ca. 40.000 Plätzen für erforderlich gehalten. Diese Zahlen begegnen erheblichen Bedenken. Im Jahre 2015 sind 61.598 Flüchtlinge nach Hamburg gekommen, von denen 22.315 zunächst in Hamburg untergebracht werden mussten. Bei erwarteter gleichbleibender Tendenz für 2016 wäre daher allenfalls die Hälfte der vom Senat errechneten Plätze erforderlich.

 

Bisher erschließt sich der CDU-Fraktion auch nicht, die Systematik des Senats bei einer Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Hamburgs. Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier nach dem Zufallsprinzip oder im Hinblick auf geringstmöglichen Widerstand gehandelt wird. Eine gerechte Verteilung über alle Bezirke scheint weder gegeben, noch beabsichtigt. Der Senat hat auch nicht andeutungsweise Forderungen nach einem Verteilschlüssel, der nicht nur Einwohnerzahl und Fläche, sondern auch soziale Komponenten berücksichtigt, umgesetzt.

 

Die CDU-Fraktion hat sich grundsätzlich entschieden, in Harburg sich nicht an der Suche und Auswahl weiterer Standorte für die Unterbringung zu beteiligen, solange nicht der Senat seine Ankündigung wahr macht, große Einrichtungen mit 3.000 Personen in der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in allen sieben Bezirksamtsbereichen zu schaffen. Derzeit ist nicht erkennbar, dass diese Absicht ernsthaft verfolgt wird.

 

Unabhängig von diesen allgemeinen Bedenken hält die CDU-Fraktion den Standort Leuchtkäferweg auch grundsätzlich für nicht geeignet. Dieses ist darauf zurückzuführen, dass die Fläche neben zwei Schulkomplexen liegt und auch bisher entsprechend ausgewiesen ist. Sie ist von der Topographie und Verkehrserschließung schwierig erreichbar, ohne erhebliche Eingriffe in die Baumsubstanz vornehmen zu müssen.

 

Offenbar erfolgen Anhörungen durch die Fachbehörde schematisch mit gleichlautenden Textbausteinen. Anders lässt es sich nicht erklären, dass der zuständige Staatsrat der Bezirksversammlung zunächst eine Vorlage zugeleitet hat, die eine gute Erschließung des Gebietes über den Falkenbergsweg, der in Neugraben-Fischbek liegt, behauptete.

 

Für die jetzige Planung fehlt jegliches Konzept für angemessene Integration. Die beabsichtigten Unterbringungszahlen stehen einer Integration im Stadtteil entgegen.

 

Die jetzige Vorlage geht an dieser Stelle von der Unterbringung von bis zu 400 Personen aus. Die Bezirksversammlung hat schon in der Vergangenheit wiederholt deutlich gemacht, dass eine derartige Größenordnung einer beabsichtigten erfolgreichen Integration der bleibeberechtigten Flüchtlinge entgegensteht. Darüber hinaus erfordert eine derartige Größenordnung auch einen unverhältnismäßigen Eingriff in vorhandene wertvolle Baumsubstanz in der Fläche.

 

Es fehlt gerade auch im Hinblick auf die benachbarten Schulkomplexe jegliches Sicherheitskonzept nach innen und außen.

 

Von daher ist das bisherige Unterbringungsmodell der Fachbehörde ungeeignet. Der unzureichende Betreuungsschlüssel, der auch weiterhin von der Fachbehörde angewandt werden soll, steht gleichfalls der Integration und der Vermeidung von Konflikten entgegen. Auch müsste der Senat endlich dazu übergehen, die Bezirksversammlung frühzeitig bei den Belegungsabsichten zu beteiligen.

 

Letztlich ist zu bedenken, dass die beabsichtigte Einrichtung auch in Verbindung mit den Planungen einer weiteren Einrichtung am Sinstorfer Kirchweg gesehen werden muss. Zwar liegen die beiden Flächen in unterschiedlichen Ortsteilen, jedoch so nah beieinander, dass die Gesamtsituation betrachtet werden muss, die zu einer Überlastung der derzeitigen Bewohner der Region führen würde.

Die Fragen des ausreichenden Lärmschutzes, insbesondere auch bei etwaiger Beseitigung von vorhandenen Bäumen, sind offenbar ungeklärt, so dass auch das Gebäudekonzept und damit die Unterbringungsanzahl derzeit keine abschließende Beurteilung zulässt.

 

Nach alledem kann die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg dem vorgesehenen Standort nicht zustimmen.

 

Ralf-Dieter Fischer

Fraktionsvorsitzender