20-1250

Stellungnahme der CDU-Fraktion zur Anhörung gemäß § 28 BezVG betr. Betreuung im Rahmen einer Erstversorgung für junge Flüchtlinge in Harburg durch den Landesbetrieb Erziehung und Beratung am Standort Nöldekestraße 17

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion ist sich ihrer Verantwortung für die Unterbringung minderjähriger, unbegleiteter Flüchtlinge auch im Bezirk Harburg bewusst, da gerade dieser Personenkreis des besonderen Schutzes und der Fürsorge während seines Aufenthaltes bedarf. Aus diesem Grunde hat die CDU-Fraktion schon in der Vergangenheit über viele Jahre vergleichbare Einrichtungen positiv begleitet.

 

Die CDU-Fraktion kann allerdings der jetzigen Vorlage der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 11.12.2015 nicht zustimmen. Die Bedenken gegen den Standort sind bereits im Oktober 2014 bei erstmaliger Schaffung einer Einrichtung mit nur 36 Plätzen deutlich zum Ausdruck gebracht geworden. Insoweit kann auch auf die Ausführungen vom 28.10.2014 (Drucksache 20-0222) vollen Umfangs Bezug genommen werden. Sowohl die Lage der Einrichtung, wie auch die Konzentration von Flüchtlingsunterbringung im Kernbereich Harburg, steht einer weitgehend ungestörten Betreuung der Kinder und Jugendlichen entgegen. Darüber hinaus ist auch nicht erkennbar, dass die Personalausstattung dem pädagogischen Betreuungsbedarf angepasst werden soll.

 

Auch formal betrachtet die CDU-Fraktion das Vorgehen der Fachbehörde als rechtswidrig. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung hat die Bezirksversammlung im Herbst 2015 lediglich kurz darüber informiert, dass die Anzahl der schon seinerzeit bedenklichen 36 Betreuungsplätze auf 70 Plätze aufgestockt werden würde und hat diese Mitteilung als Ergänzung einer fast ein Jahr zuvor durchgeführten Anhörung angesehen. Erst der Koalitionsantrag (Drucksache 20-1083) vom 09.11.2015 hat offenbar bei Landesbetrieb und Fachbehörde zu einem Einlenken geführt, dessen Folge die jetzige Anhörung ist. Der Landesbetrieb irrt, wenn er den Antrag als bloßes Monieren des Vorgehens bezeichnet. Vielmehr hat die Bezirksversammlung deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Verfahrensweise eindeutig rechtswidrig war.

 

Im Hinblick darauf, dass bereits ohne eine Information der Bezirksversammlung weitere Gebäudeteile angemietet und zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen worden sind, stellt sich die nachträgliche Anhörung selbstverständlich als Farce dar. Die völlige Außerachtlassung eines sinnvollen pädagogischen Konzeptes dokumentiert die Fachbehörde auch dadurch, dass sie nunmehr von einer Soll-Kapazität von 70 Plätzen ausgeht, allerdings darüber informiert, dass derzeit schon rund 85 Personen untergebracht sind. Der ohnehin schon nicht ausreichend bemessene Personalschlüssel (1:3) bei Rund-um-die-Uhr-Betreuung wird auch weiterhin nicht einmal ausgeschöpft.

 

Letztlich sind die Bedarfsberechnungen und Prognosen der Fachbehörde nicht hinreichend nachvollziehbar. Es ist aufgrund des aktuellen Bundesrechtes nicht plausibel, dass die Kapazität der Hamburger Einrichtungen 2016 auf rund 1.500 Plätze erhöht werden soll.

 

Durch das auch von Hamburg auf Bundesebene initiierte gesetzlich festgelegte neue bundesweite Verteilsystem seit 01.11.2015 dürfte bei sachgerechter Anwendung die Anzahl der Betreuungsplätze in Hamburg nicht mehr erhöht werden müssen. Schon nach bisherigem Stand hat Hamburg, wie auch Teile Bayerns und Nordrhein-Westfalens in der Vergangenheit eine erhebliche Überlast getragen, so dass nunmehr neu hinzukommende UMF zunächst auf andere Bundesländer zu verteilen wären. Die Ausführungen der Fachbehörde deuten darauf hin, dass man in Hamburg, entgegen der auch zur Entlastung gedachten bundesgesetzlichen Regelung, auch weiterhin zusätzliche Flüchtlinge aufnehmen will.

 

Letztlich kann die CDU-Fraktion auch nicht akzeptieren, dass bei dem zu erwartenden nachlassenden Unterbringungsdruck zunächst die Platzzahlen in anderen Einrichtungen gesenkt und stattdessen die Einrichtung Nöldekestraße verstetigt werden soll.

 

 

Ralf-Dieter Fischer

Fraktionsvorsitzender

 

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