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Stellungnahme der CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg zur Anhörung gemäß § 28 BezVG für die Nutzung städtischer Grundstücke an der Straße Lewenwerder für öffentlich-rechtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg begrüßt, dass die zuständige Fachbehörde mit dem Anhörungsschreiben vom 07.01.2015 zur geplanten Einrichtung „Lewenwerder II“ und der Verlängerung der Nutzungsmöglichkeit für „Lewenwerder I“ auf den Weg eines rechtsstaatlichen Verfahrens zurückfindet und insbesondere die gesetzlichen Rechte der Bezirksversammlung, die sich aus § 28 BezVG ergeben, jetzt zumindest formal berücksichtigt.

 

Die CDU-Fraktion legt Wert auf die Feststellung, dass sie das zuvor von der Fachbehörde gewählte Verfahren mit sinngemäßer Anwendung des Polizeirechtes durchgehend als rechtswidrig ansieht. Dieses gilt insbesondere für alle von der BASFI seit September 2014 getroffenen Maßnahmen.

 

Grundsatzbeschlüsse der Senatkommission für Stadtentwicklung vom September 2014, bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zunächst ausschließlich Polizeirecht anzuwenden und sonstige Rechtsvorschriften weitgehend außer Kraft zu setzen, mögen in wenigen Einzelfällen für die zentrale Erstaufnahme durch die Innenbehörde kurzzeitig hinnehmbar sein. Für Folgeunterbringungen durch die BASFI, die, wie die Praxis zeigt, überwiegend Vorlauf- und Planungszeiten von 12 Monaten und länger erfordern, ist nicht ersichtlich, aus welchem Grunde keine ordnungsgemäßen rechtlichen Verfahren durchgeführt werden könnten.

 

Auch das jetzige Verfahren krankt daran, dass es offenbar längst getroffene Entscheidungen und Maßnahmen nachträglich mit einer rechtlichen Scheinlegitimation versehen soll.

 

Bauanträge für die in Rede stehende Einrichtung sind mit allen Unterlagen soweit ersichtlich am 28.11.2014 bei den zuständigen Harburger Dienststellen eingegangen. Die Fachbehörde bleibt jede Erklärung schuldig, aus welchen Gründen nicht zuvor und zumindest zeitgleich auch die Bezirksversammlung hätte beteiligt werden können.

 

So gestaltet sich das Verfahren als nicht ergebnisoffene Farce. Gleiches gilt für die kürzlich durchgeführte Informationsveranstaltung für Bürger.

 

Die CDU-Fraktion hat in der Bezirksversammlung wiederholt deutlich gemacht, dass sie sich der Problematik stark ansteigender Flüchtlingszahlen in Hamburg konstruktiv stellt und an Problemlösungen verantwortungsvoll mitarbeitet. Dieses zeigt sich beispielsweise daran, dass eigene Vorschläge für die Unterbringung der Fachbehörde unterbreitet worden sind (Am Aschenland, Sinstorfer Kirchweg).

 

Voraussetzung für die Schaffung von Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung ist zum einen die Akzeptanz der Bevölkerung, die nur durch Transparenz bei der Verteilung von Flüchtlingen in der Stadt und durch Einbindung von Anwohnerinnen und Anwohnern bei der Integration entstehen kann. Zum anderen ist es notwendig, qualitativ gute Unterkünfte zu schaffen, die ein menschenwürdiges, auf Konfliktminimierung ausgerichtetes und sicheres Wohnen und Leben ermöglichen und über entsprechende ausreichende qualifizierte Betreuungsangebote verfügen.

 

Eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen, die letztlich ein Bleiberecht erhalten, setzt eine Unterbringung in kleineren Einheiten voraus. Bei der hier angedachten Größenordnung ist zu beachten, dass nicht nur 198 neue Plätze geschaffen werden, sondern dass in unmittelbarer Nachbarschaft weitere 120 Plätze zeitlich in ihrer Nutzungsmöglichkeit ausgedehnt werden. Insoweit ist hier, zumal auch die Unterstützungsangebote koordiniert ablaufen sollen, von einer Einrichtung mit knapp 320 Plätzen auszugehen.

 

Diese Konzentration ist nicht nur an diesem Standort problematisch.

 

Die Mitwirkung des Bezirkes an der konkreten Belegung, die ein wichtiger Faktor für Integration und Vermeidung von Konflikten wäre, ist seitens der Fachbehörde offenbar auch weiterhin nicht vorgesehen. Nachvollziehbare Betreuungsangebote lassen sich aus der Vorlage nicht erkennen. Angaben über schulische Versorgung oder Unterbringung von Kindern in Kitas bleiben vage. Dieses gilt auch für die Bereitstellung von Freiflächen für die Nutzung durch Kinder.

 

Auch bei der derzeit angespannten Situation kann die CDU-Fraktion der Schaffung von Einrichtungen mit mehr als 170 Plätzen unter gar keinen Umständen zustimmen. Längerfristiges Ziel muss darüber hinaus sein, wesentlich kleinere Einheiten zu schaffen und eine zügige Unterbringung in Wohnungen zu ermöglichen.

 

Die nunmehr geplante Einrichtung führt in der Gesamtschau zu einer nicht hinnehmbaren Konzentration im Bereich des Harburger Kerngebietes. Es ist dabei zu berücksichtigen, dass in nächster Nachbarschaft bereits die Einrichtungen Wetternstraße und Lewenwerder vorhanden sind, die trotz aller Integrationsbemühungen und Hilfsbereitschaft durch die ansässige Bevölkerung auch weiterhin Probleme verursachen. Ferner ist bei der Gesamtschau zu betrachten, dass im Bereich des Harburger Postamtes die Zentrale Erstaufnahme für ganz Hamburg geschaffen und ausgebaut worden ist. Eine weitere entsprechende Einrichtung entsteht auch mit Zustimmung der CDU-Fraktion derzeit an der Schlachthofstraße. Bei der Gesamtschau ist auch die Unterbringung auf einem Flüchtlingsschiff im Harburger Binnenhafen und die Erstaufnahme für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge in der Nöldekestraße zu betrachten.

 

Entgegen der Ansicht der Fachbehörde wäre hier eine Gesamtschau angemessen und nicht der bloße Hinweis auf teilweise Zuständigkeit der Innenbehörde oder anderen rechtlichen Status von Einrichtungen.

 

Im Ergebnis kommt es im Harburger Kerngebiet zu einer Zusammenballung von Unterbringungsplätzen, die zahlenmäßig die im Umfeld lebenden Bevölkerungszahlen übersteigt und daher schon aus diesem Grunde eine echte Integration unmöglich macht.

 

Es ist weiterhin zu bemängeln, dass die Fachbehörde die vielfältigen Bevölkerungs- und Sozialdaten, zu denen sie Zugang hat, bei Standortentscheidungen in keiner Weise berücksichtigt. Es ist kein durchdachtes mittel- und längerfristiges Gesamtkonzept für die öffentlich-rechtliche Unterbringung erkennbar.

 

Gänzlich ausgeblendet bleibt die wiederholte politische Ankündigung einer beabsichtigten gerechten Verteilung von Flüchtlingen im gesamten Hamburger Stadtgebiet. So stellt sich das Vorgehen der Fachbehörde konzeptionslos und dem Zufallsprinzip geschuldet dar.

 

Letztlich ist auch der schematisch übernommene Personalschlüssel (1:80 für Unterkunft und Sozialmanagement) an dieser Stelle ungeeignet, um die in der Vorlage genannten Arbeitsschwerpunkte des Unterkunfts- und Sozialmanagements (Verweisberatung, Krisenintervention, Akzeptanz und Öffentlichkeitsarbeit, bedarfsgerechte Integration in soziale und kulturelle sowie sportliche Angebote und Vermittlung von Sprachunterricht) zu erfüllen.

 

Nach alledem kann die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg der Einrichtung Lewenwerder II und der vorzeitigen Verlängerung der Nutzung von Lewenwerder I nicht zustimmen.

 

Ralf-Dieter Fischer

Fraktionsvorsitzender

 

Hamburg, am 10.02.2015

 

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