20-1235

Stellungnahme der AfD zur Anhörung gem. § 28 BezVG betr. Nutzung von Grundstücken am Leuchtkäferweg (Flurstücke Marmstorf 730 und 3451) sowie am Sinstorfer Kirchweg als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Die in dieser Anhörung angesprochenen Flurstücke Marmstorf 730 und 3451 mit einer Fläche von ca. 17.000qm sind im Bebauungsplan Marmstorf 20 als Funktionsbereich „Schule“ definiert.

Des weiteren ist die Fläche Teil des Landschaftsschutzgebietes Marmstorfer Flottsandplatte.

Geplant ist laut Anhörungsschreiben vom 23.12.2015 (zugegangen am 29.12.2015) die Unterbringung von 468 Personen in 72 Wohneinheiten. Es wird allerdings darauf hingewiesen, das zur Entlastung der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen eine höhere Belegung der Wohneinheiten erfolgen kann.

In räumlicher Nähe zu dieser Einrichtung soll eine weitere Einrichtung in einer Größenordnung von 56 Wohneinheiten am Sinstorfer Kirchweg errichtet werden. Dieses Gebiet it planungsrechtlich als Aussenbereich definiert.

 

Dies vorausgeschickt, nimmt die AfD-Fraktion Harburg wie folgt Stellung:

In Anbetracht der Situation des Sozialraumes Marmstorf / Sinstorf, und hier insbesondere unter Beachtung der unmittelbaren Nachbarschaft, scheint eine Integration nur schwer vorstellbar.

Bei der im Anhörungsschreiben bereits angedeuteten höheren Belegung der Wohneinheiten (eine zusätzliche Person bei 3 Zimmern und 72 Wohneinheiten) ist eine Belegung der Einrichtung mit 684 Personen nicht ausgeschlossen.

Das halten wir für die ansässigen Bürger für eine unzumutbare zusätzliche Belastung.

Die Betreuung der in den Einrichtungen untergebrachten Kinder, sowohl vorschulisch als auch im schulischen Bereich, kann ohne genaue Zahlenangaben nicht abschließend bewertet werden. Ein Verweis auf bestehende Kinderbetreuungsangebote und bestehende schulische Vorbereitungs- und Alphabetisierungsklassen ist für uns in keiner Weise ausreichend.

Es sei weiterhin darauf verwiesen, das laut mehreren Beschlüssen der Bezirksversammlung Harburg eine Unterkunftsgröße von maximal 170-220 Personen nicht überschritten werden  sollte. 

Daher stimmen wir der Errichtung der jetzt geplanten Unterkünfte in dieser Form  am Leuchtkäferweg nicht zu.

 

Wir fordern daher:

 

-          Auf die Errichtung einer Unterbringungseinrichtung am Leuchtkäferweg soll verzichtet werden.

-          Die Einrichtung der Unterkünfte am Sinstorfer Kirchweg ist auf 170 Personen zu begrenzen.

-          Eine Beteiligung und Aufnahme der Anwohneranregungen und regelmäßige Information der Anwohner ist sicher zu stellen

-          Die zur Betreuung notwendigen personellen Ressourcen sind unverzüglich bereit zu stellen.

-          Ein schlüssiges Sicherheitskonzept mit Monitoringfunktion für die Umgegend soll erstellt werden. Die personellen Ressourcen hierfür müssen sichergestellt werden.

-          Die Einrichtung ist mit einer Befristung zu errichten. Nach Ablauf jeden Jahres soll die Notwendigkeit des weiteren Betriebs der Einrichtung geprüft werden. 

 

Ulf Bischoff und AfD-Fraktion