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Stellungnahme der Abgeordneten Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski (FDP) zur Anhörung gem. § 28 BezVG betr. Nutzung eines Grundstücks am Leuchtkäferweg als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung und Nutzung eines Grundstücks am Sinstofer Kirchweg (Teilfläche Flurstück Sinstorf 1656) als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Aufgrund der unmittelbaren Nähe beider Standorte zueinander, müssen beide Anhörungsverfahren aus Sicht der FDP gemeinsam betrachtet werden.

Vor der Entscheidung über die Nutzung einer Fläche, als Standort für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, ist die Bezirksversammlung nach § 28 BezVG anzuhören. Dies hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen indem noch ergebnisoffen geprüft wird

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung und Integration am 11. Januar hat, der Vertreter des Senats, eine erste Masseplanung für beide Standorte vorgestellt. Für beide Standorte soll zunächst ein Bauantrag gestellt werden. Unabhängig davon sollen bereits Baumfällgenehmigungen beantragt werden, um noch in diesem Jahr mit dem Bau beginnen zu können. Die FDP besteht auch zukünftig darauf, die Bezirksversammlung zu einem Zeitpunkt zu beteiligen, der als ergebnisoffen gilt, d.h.  vor einer Beantragung jeweiliger Genehmigungen.

 

Des Weiteren weisen wir erneut daraufhin, dass der Bezirk Harburg einen sehr großen Anteil, im Vergleich der Bezirke, zur Flüchtlingsunterbringung leistet. Unberücksichtigt der wiederholten Stellungnahmen hält der Senat es aber weiterhin nicht für möglich, die Flüchtlinge und Wohnungslosen nach einem sozialen Verteilungsschlüssel in der Stadt unterzubringen. Gemessen an den Einwohnerzahlen und den sozialen Strukturen, wird Harburg überdurchschnittlich bei der Planung von weiteren Unterkünften berücksichtigt. Stand heute sind die geplanten Einrichtungen in Hamburg, gemessen an der Einwohnerzahl, bereits sehr ungleich verteilt.

 

Die aktuellen Planungen sehen derzeit eine Unterbringung von mindestens 10000 Flüchtlingen und Wohnungslosen in Harburg vor. Dies hat zur Folge, dass der Bezirk Harburg (Stand heute) gemessen am Verhältnis Einwohner > Unterbringungsplatz einen Spitzenplatz in der Stadt einnimmt. In der Summe bedeutet dies, dass pro 16  Einwohner im Bezirk ein Unterbringungsplatz vorgehalten wird.

 

Wir fordern den Senat erneut auf einen Masterplan zur Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Wohnungslose zu erarbeiten. Ziel  ist die Planung von Unterkünften auf Basis verschiedener Szenarien für die kommenden fünf Jahre. Der Masterplan muss beinhalten, welche Flächen innerhalb welchen Zeitraums und mit welchem erforderlichen Aufwand nutzbar gemacht werden können. Vorausschauend  müssen potenzielle Flächen und Gebäudebestände der Stadt identifiziert und  für Zwischen- bzw. langfristige Nutzung geprüft werden. Eine ausgeglichene Verteilung der Plätze auf alle Hamburger Stadtteile muss hierbei das Ziel sein.  Alle ermittelten, potenziellen Flächen und Standorte in Hamburg sind nach Prüfung auf Eignung umgehend öffentlich zu machen. Sobald die grundsätzliche Eignung eines Standorts festgestellt wird, sind die Bezirksversammlungen zu einem Zeitpunkt zu beteiligen, der als ergebnisoffen gilt.

 

 

Wie bei diversen Anhörungen zuvor, bleibt der Senat auch in den vorliegenden Anhörungsschreiben konkrete Aussagen zur Integration der Flüchtlinge schuldig.

Der Verweis auf bestehende Schulmöglichkeiten in der Umgebung reicht nicht aus.

Die Entscheidung des Senats für Standorte muss auch zur Folge haben, dass bereits grundsätzliche Pläne bestehen, an welchen Schulen die SuS zukünftig beschult werden können. Es müssen Antworten darauf gegeben werden, in welchen Räumen Basisklassen und Internationale Vorbereitungsklassen eingerichtet werden können.

 

Gleiches gilt für das Angebot an KITA Plätzen, welche KITAS haben konkret Kapazitäten,

wo ist der Bau von neuen KITAS im Einzugsgebiet der Standorte geplant!

Ebenso legen wir zur Beurteilung der Standorte auch großen Wert darauf, dass der Senat sich die Mühe macht die Anhörungsschreiben zu aktualisieren, bevor er sie an die Bezirksversammlung zur Befassung versendet. Korrekte Ortsangaben sind dabei ebenso wichtig wie die Frage der Unterbringungsplätze.

 

Während im Anhörungsschreiben vom 21.12.2015 noch eine dichtere Belegung der Räume beabsichtigt war, erklärte der Senat mittlerweile, dass in Räumen unter 15 Quadratmetern nur 2 Personen untergebracht werden sollen. Diese Maßgabe gilt für die Räume an beiden geplanten Standorten, da sie jeweils unter 15 qm groß sein sollen.

 

Zu den Standorten:

 

Die beiden Standorte liegen in den Stadtteilen Sinstorf und Marmstorf, dennoch befinden sie sich in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander und alle Bewohnerinnen und Bewohner müssen dementsprechend in das nachbarschaftliche Umfeld integriert werden. Die Rahmenbedingungen in den jeweiligen Sozialräumen sind grundsätzlich besser, als in einigen anderen Stadtteilen im Bezirk Harburg.

Der Anteil von Migranten und Ausländern ist im Verhältnis zur Einwohnerschaft niedriger, als in anderen Sozialräumen und die vorhandene Infrastruktur bietet gute Chancen für eine Integration. Die angestrebte Unterbringungszahl halten wir jedoch insgesamt für zu hoch.

Des Weiteren hält es die FDP für notwendig die ÖPNV Anbindung des Quartiers deutlich zu verbessern, um einen besseren Anschluss an die Innenstadt zu gewährleisten. Die geplante Linie 345 ist einzurichten.

 

 

 

 

Standort Leuchtkäferweg

 

Das Grundstück liegt in einem Gebiet, welches sich auch sehr gut für den Wohnungsbau eignet, der Stadtteil Marmstorf ist als Wohnort stark nachgefragt. Die beabsichtigte Schaffung von 400-500 Plätzen in unbefristeter Form lehnen wir ab. Stattdessen schlagen wir eine befristete Unterbringung auf 3 Jahre auf dem Grundstück vor, und fordern eine Erschließungsplanung, die auf eine anschließende Nutzung als Wohnungsbaufläche ausgelegt ist.

Die Platzzahl soll in Abhängigkeit zur Platzzahl am Sinstorfer Kirchweg stehen. Die FDP lehnt eine Unterbringung von insgesamt über 600 Personen an beiden Standorten ab.

 

 

Standort Sinstorfer Kirchweg

 

Die Fläche ist dem Senat bereits seit langer Zeit bekannt. Leider ist es dem Senat bisher trotzdem nicht gelungen eine Planung vorzulegen, die neben dem Erhalt schützenswerter Bäume auch die hohen Lärmbelastungen an der Stelle berücksichtigt.

Vor der Fällung von Bäumen fordern wir deshalb eine Detailplanung, die erkennbar macht welche Bäume zwingend gefällt werden müssen. Des Weiteren müssen aktuelle Lärmmessungen, als Grundlage für den zu erstellenden Lärmschutz vor Einreichung des Bauantrags durchgeführt werden. Dies vorausgesetzt ist die mögliche Platzzahl dementsprechend anzupassen. Die Platzzahl soll in Abhängigkeit zur Platzzahl am Leuchtkäferweg stehen. Die FDP lehnt eine Unterbringung von insgesamt über 600 Personen an beiden Standorten ab.

 

Wir fordern für beide Standorte, die zügige Einrichtung eines Rundes Tisches. Ständige Teilnehmer des Rundes Tisches, sollen interessierte Anwohnerinnen und Anwohner, Vertreter der in der Bezirksversammlung vertretenden Parteien, der Polizei und des Trägers fördern & wohnen sein. 

 

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