20-0749

Stellungnahme der Abg. Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski zur Anhörung gemäß § 28 BezVG betr. Erweiterung des Standorts der öffentlich-rechtlichen Unterbringung Am Aschenland im Stadtteil Neugraben-Fischbek

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Die Erweiterung des geplanten Standortes Am Aschenland ist bereits vom Senat beschlossen und aufgrund der Planungsversäumnisse in der Flüchtlingspolitik notwendig.

Wir nehmen die Erweiterung und die beabsichtige Befristung bis Ende 2019 zur Kenntnis.

 

Die stark steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Stadt Hamburg und die Bezirke weiterhin vor die große Herausforderung, die Menschen zügig und angemessen unterzubringen.

Der Bezirk Harburg hat hierzu in den letzten Monaten einen sehr großen Anteil, im Vergleich der Bezirke, geleistet. Unberücksichtigt der wiederholten Stellungnahmen hält der Senat es weiterhin nicht für möglich, die Flüchtlinge und Wohnungslosen nach einem sozialen Verteilungsschlüssel in der Stadt unterzubringen. Gemessen an den Einwohnerzahlen und den sozialen Strukturen wird Harburg überdurchschnittlich bei der Planung von weiteren Unterkünften berücksichtigt. Stand 22.4.15 sind die bestehenden Einrichtungen in Hamburg, gemessen an der Einwohnerzahl, bereits sehr ungleich verteilt.

 

Die weiteren Planungen sehen derzeit eine Unterbringung von mindestens 3531 Flüchtlingen und Wohnungslosen in Harburg vor. Dies bedeutet, dass der Bezirk Harburg (stand heute) gemessen am Verhältnis Einwohner > Unterbringungsplatz einen Spitzenplatz in der Stadt einnimmt. In der Summe bedeutet dies, dass pro 42 Einwohner im Bezirk ein Unterbringungsplatz vorgehalten wird.

 

Des Weiteren zeigen die Vorkommnisse der letzten Wochen, dass insbesondere an den Orten wo große Unterkünfte entstanden sind, Konflikte entstehen und die Akzeptanz vor Ort

leidet. Dieser Entwicklung muss mit Konzepten begegnet werden.

 

 

Wir fordern den Senat auf:

 

-          Bei der Akquirierung von weiteren Flächen dafür Sorge zu tragen, dass die Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG zu einem Zeitpunkt beteiligt wird, der als ergebnisoffen gilt.

 

-          Bei der Akquirierung von weiteren Flächen dafür Sorge zu tragen, dass eine Verteilung der Unterbringungsplätze in den Bezirken nach einem sozialen Verteilungsschlüssel erfolgt.

 

-          Die Beteiligung der Anwohner sicherzustellen und regelmäßig zu informieren.

 

-          Die notwendigen personellen Ressourcen schnellstmöglich in der Unterkunft und im Sozialraum (Kita, Schule) bereitzustellen.

 

-          Einen schnelleren Abfluss aus der Öffentlich rechtlichen Unterbringung   in Hamburg sicherzustellen.