20-0648

Stellungnahme der Abg. Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski zur Anhörung der Bezirksversammlung gem. § 28 BezVG - Nutzung eines städtischen Grundstücks an der Cuxhavener Straße (Flurstück Fischbek 6737) als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Allgemeine Vorlage

Sachverhalt

Vor der Entscheidung über die Nutzung einer Fläche, als Standort für eine öffentlich rechtliche Unterbringung (örU), ist die Bezirksversammlung nach § 28 BezVG anzuhören. Dies hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen indem noch ergebnisoffen geprüft wird. Die Anhörung wurde jedoch erst mit einem Anschreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

am 11. März 2015 eingeleitet. Zu diesem Zeitpunkt ist die Anhörung nicht mehr als ergebnisoffen anzusehen gewesen, da bereits ein Bauantrag gestellt wurde, was einen eindeutigen Verstoß gegen § 28 BezVG zur Folge hat. Auch wenn Vertreter des Senats, in der Ausschusssitzung des Harburger Sozialausschusses am 13.04.2015, von einem Versehen sprachen, wiederholt sich diese Vorgehensweise erneut.

Die FDP Abgeordneten bestehen auch künftig auf die Einhaltung des § 28 BezVG!

 

Die stark steigenden Flüchtlingszahlen erfordern einen Ausbau, der öffentlich rechtlichen Unterbringung und der Bezirk Harburg sieht sich in der Pflicht, einen Beitrag dazu zu leisten.

Die benannte Fläche ist grundsätzlich für die Einrichtung einer örU geeignet.

Nach Auskunft der Senatsvertreter, ist eine weitere Nachverdichtung der geplanten 168 Plätze, an diesem Standort nicht möglich. Dies vorausgesetzt, stimmen wir der Einrichtung zu. Wir gehen davon aus, dass bei den Planungen auch die Frage der Oberflächenentwässerung geklärt wird und die Entwicklung des Wasserkonzeptes Süderelbe nicht beeinträchtigt wird. Grundsätzlich fordern wir den Senat auf, dass vor der Planung von neu gebauten Unterkünften intensiv und gründlich geprüft wird, ob bereits bestehende, leerstehende Gebäude, zur Unterbringung der Menschen genutzt werden können.

Die Erstellung eines sozialen Verteilungsschlüssels, halten wir nach wie vor für dringend erforderlich, um eine erfolgreiche Integration der Menschen in den jeweiligen Sozialräumen zu ermöglichen.

Des Weiteren fordern wir den Senat auf, nach Abschluss der Anhörung eine zügige Realisierung, unter Berücksichtigung der Stellungnahme, zu gewährleisten. Die Zentralen Erstaufnahmen sind dringend auf eine Entspannung der Situation und die Schaffung von Plätzen in der örU angewiesen.