20-1110

Stellungnahme der Abg. Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski betr. Nutzung eines privaten Grundstücks am Neuenfelder Fährdeich als Standort für die öffentlich-recfhtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Vor der Entscheidung über die Nutzung einer Fläche, als Standort für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, ist die Bezirksversammlung nach § 28 BezVG anzuhören. Dies hat zu einem Zeitpunkt zu erfolgen indem noch ergebnisoffen geprüft wird. Die Anhörung wurde jedoch erst mit einem undatierten Anschreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration eingeleitet, welches die Bezirksversammlung am 20.10.15 per Mail erreicht hat.

Zu diesem Zeitpunkt ist die Anhörung nicht mehr als ergebnisoffen anzusehen gewesen, was einen eindeutigen Verstoß gegen § 28 BezVG zur Folge hat.

 

Die Errichtung der Unterkunft am Neuenfelder Fährdeich erfolgt, nach Angaben des Senats,

bereits unter Anwendung des Polizeirechts ( SOG), ohne Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens. Die inflationäre Anwendung des SOG beim Bau von Folgeunterkünften, beschäftigt bereits jetzt die Gerichte und führt zu Klagen gegen die Freie und Hansestadt Hamburg. In den ersten Fällen hat dies zu angeordneten Baustopps geführt. Wir fordern den Senat auf, diese Praxis unverzüglich zu beenden! 

 

Die stark steigenden Flüchtlingszahlen stellen die Stadt Hamburg und die Bezirke weiterhin vor die große Herausforderung, die Menschen zügig und angemessen unterzubringen.

Der Bezirk Harburg hat hierzu in den letzten Monaten einen sehr großen Anteil, im Vergleich der Bezirke, geleistet. Unberücksichtigt der wiederholten Stellungnahmen hält der Senat es aber weiterhin nicht für möglich, die Flüchtlinge und Wohnungslosen nach einem sozialen Verteilungsschlüssel in der Stadt unterzubringen. Gemessen an den Einwohnerzahlen und den sozialen Strukturen, wird Harburg überdurchschnittlich bei der Planung von weiteren Unterkünften berücksichtigt. Stand heute sind, die bestehenden Einrichtungen in Hamburg gemessen an der Einwohnerzahl, bereits sehr ungleich verteilt.

 

Die aktuellen Planungen sehen derzeit eine Unterbringung von mindestens 10000 Flüchtlingen und Wohnungslosen in Harburg vor. Dies hat zur Folge, dass der Bezirk Harburg (Stand heute) gemessen am Verhältnis Einwohner > Unterbringungsplatz einen Spitzenplatz in der Stadt einnimmt. In der Summe bedeutet dies, dass pro 16  Einwohner im Bezirk ein Unterbringungsplatz vorgehalten wird.

 

Wir fordern den Senat erneut auf einen sozialen Verteilungsschlüssel zu erstellen, und für eine ausgewogenere Verteilung der Unterkünfte in den Bezirken zu sorgen.

 

Die zukünftigen Planungen des Senats, sehen eine dichtere Belegung der Unterkünfte vor als bisher. Statt bisher 2 Personen, sollen nun 3 Personen in den geplanten Räumen untergebracht werden. Diese Pläne sehen wir kritisch, da es sich hier um eine Folgeunterkunft handelt, in der die Bewohnerinnen und Bewohner im Durchschnitt mehrere Jahre leben.

 

Die Planung einer Unterkunft auf einem Gelände, welches eine Randlage aufweist ist nicht wünschenswert. Wir fordern den Senat deshalb auf, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass eine Datenbank aufgebaut wird, in der alle Vermietungs- und Verkaufsangebote von privaten Eigentümern erfasst werden. Diese sind zügig auf eine machbare Umsetzung zu prüfen und als Alternativen gegenüber der Bezirksversammlung anzuzeigen!

 

Die bereits in der Umsetzung befindliche Nutzung des Grundstücks Neuenfelder Fährdeich, als öffentlich rechtliche Unterbringung nehmen wir zur Kenntnis. Wir fordern den Senat hiermit auf, zukünftig die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Bezirksversammlung zu beachten und ordnungsgemäße Anhörungsverfahren durchzuführen.