20-0646

Stellungnahme CDU betr. Anhörung gemäß § 28 BezVG für die Nutzung eines städtischen Grundstücks Cuxhavener Straße (Flurstück Fischbek 6737) als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Allgemeine Vorlage

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg begrüßt, dass die zuständige Fachbehörde mit dem Anhörungsschreiben vom 11.03.2015 zu der geplanten Einrichtung Cuxhavener Straße nach mehreren Monaten auf den Weg eines rechtsstaatlichen Verfahrens zurückfindet und insbesondere die gesetzlichen Rechte der Bezirksversammlung, die sich aus § 28 BezVG ergeben, zumindest formal zu berücksichtigen bereit ist.

Allerdings wird die Ernsthaftigkeit des Vorgehens der Senatsebene erneut dadurch in Zweifel gezogen, dass die Senatskommission wenige Tage nach Eingang des Anhörungsschreibens am 19.03.2015 festgestellt hat, dass weiterhin die Voraussetzungen zur Umsetzung von Notmaßnahmen nach dem SOG zur Schaffung von Plätzen für die ÖRU und die ZEA vorliegen. Diese Auffassung kann durch die Bezirksversammlung grundsätzlich nicht akzeptiert werden. Die Anwendung des Polizeirechtes bei der Flüchtlingsunterbringung stellt allenfalls eine für Notfälle und kurzfristige Übergangszeiten gedachte Möglichkeit dar, die darüber hinaus eine Einzelfallbeurteilung voraussetzt. Die generelle pauschale Feststellung, dass grundsätzlich in Hamburg für Flüchtlingsunterbringung die Voraussetzungen für die Anwendung des Polizeirechtes vorliegen, ohne Bezug zu einer Einzelfallentscheidung, erscheint rechtlich nicht haltbar, zumal auch nicht erkennbar ist, dass die zuständige Fachbehörde in den letzten Monaten durchgreifende Maßnahmen getroffen und Verfahren beschleunigt hat, die Notfallsituationen ausschließen können.

 

Zur rechtlichen Lage erlaubt sich die CDU-Fraktion auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung Harburg vom 24.03.2015 (Drucksache 20-0574 Gemeinsamer Antrag CDU und SPD) hinzuweisen.

Die Ernsthaftigkeit eines rechtsstaatlich korrekten Verfahrens seitens der Fachbehörde wird darüber hinaus auch in Zweifel gezogen durch die Verfahrensabläufe im konkreten Fall. Die Anhörung ist unter dem Datum vom 11.03.2015 dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung zugeleitet worden. Zu diesem Zeitpunkt lag dem Bezirksamt Harburg jedoch bereits ein Antrag auf Baugenehmigung für die Einrichtung seitens der Fachbehörde vor. Die Anhörung ist offenbar erst nachgereicht worden, nachdem der Bezirksamtsleiter dieses Verfahren gegenüber der BASFI beanstandet hat.

Die CDU-Fraktion legt darüber hinaus Wert auf die Feststellung, dass sie das von der Fachbehörde gewählte Verfahren mit sinngemäßer Anwendung des Polizeirechtes durchgehend als rechtswidrig ansieht. Dieses gilt insbesondere für alle von der   BASFI seit September 2014 getroffenen Maßnahmen.

 

Die Nutzung der Fläche Cuxhavener Straße wird grundsätzlich akzeptiert. Dieses geschieht allerdings nicht für den von der BASFI beabsichtigten Zeitraum von zumindest 10 Jahren und auch nicht für die inhaltliche und organisatorische Ausgestaltung.

 

Bereits bei der Einrichtung „Am Aschenland“ war auf städtebauliche Belange sich entwickelnder neuer Wohnquartiere und deren Vermarktbarkeit dadurch Rücksicht genommen worden, dass eine zeitliche Begrenzung auf 5 Jahre erfolgt ist. Eine solche Begrenzung erscheint auch bei der jetzt angedachten Einrichtung notwendig, zumal mit der Vermarktung von Grundstücken im Bereich Fischbeker Heidbrook in diesem Jahr begonnen wird und damit zu rechnen ist, dass eine längerfristige Dauer der Einrichtung den städtebaulichen Konzepten und Entwicklungen nicht förderlich ist. Darüber hinaus ist die Einrichtung auch geeignet, die städtebauliche Weiterentwicklung des Gebietes nördlich der Cuxhavener Straße neben der ehemaligen Standortverwaltung zu beeinträchtigen.

Die frühzeitige Integration von Flüchtlingen, die letztlich ein Bleiberecht erhalten, setzt zwingend eine Unterbringung in kleineren Einheiten voraus. Die hier angedachte Größenordnung von 168 Bewohnern ist auch an diesem Standort problematisch, zumal in unmittelbarer Nachbarschaft die Siedlung Sandbek liegt, die in den vergangenen Jahrzehnten durch erhebliche soziale Spannungen, Vernachlässigungstendenzen und übermäßig großen Integrationsbedarf geprägt war.

 

Die Anhörung lässt auch nicht erkennen, dass die Fachbehörde zukünftig gewillt ist, bei der Belegung eine gezielte Auswahl zu treffen und darauf zu achten, dass es nicht zu ethnischen oder religiösen Auseinandersetzungen kommen kann, wie dieses jüngst an anderen Harburger Standorten der Fall war. Es fehlt ein klares Bekenntnis zur Mitwirkung des Bezirkes an der konkreten Belegung, die ein wichtiger Faktor für Integration und Vermeidung von Konflikten wäre.

Der bloße Hinweis auf benachbarte Schulen und Kindertageseinrichtungen wird eventuellen Problemstellungen nicht gerecht. Es ist zu berücksichtigen, dass die Grundschule am Ohrnsweg mit hohem Einsatz in den vergangenen Jahren wertvolle Integrationsarbeit im Stadtteil geleistet hat. Hier müssten Konzepte dargestellt und umgesetzt werden, die eine Überforderung von Einrichtungen und sozialer Nachbarschaft vermeiden.

 

Der schematisch übernommene Personalschlüssel (1:80 für Unterkunft und Sozialmanagement) ist auch an dieser Stelle ungeeignet, um die erforderliche Betreuung und die notwendigen Arbeitsschwerpunkte erledigen zu können.

 

Letztlich ist der Hinweis auf Geschäfte der Nahversorgung im niedersächsischen Neu Wulmstorf kontraproduktiv. Zum einen befinden sich auch in Fischbek im fußläufigen Einzugsbereich Ladengeschäfte für Nahversorgung. Zum anderen bemüht sich der Bezirk seit Jahren im Rahmen der sozialen Stadtteilentwicklung das Ortszentrum Neugraben zu aktivieren und gegen niedersächsische Konkurrenz abzugrenzen.

 

Hamburg, am 14.04.2015

Ralf-Dieter Fischer

Fraktionsvorsitzender