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Stellungnahme CDU betr. Anhörung gemäß § 28 BezVG für die Nutzung eines privaten Grundstücks am Neuenfelder Fährdeich (Flurstück Hasselwerder 68) als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

Die CDU-Fraktion der Bezirksversammlung Harburg kann bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in geeigneten Räumlichkeiten menschenwürdig unterzubringen und zu betreuen, dem Vorhaben der Behörde für Arbeit und Soziales, Familie und Integration nicht zustimmen.

 

Zunächst ist festzustellen, dass die bisherige Standortpolitik des Senates zu einer eklatanten Benachteiligung des Bezirks Harburg im Vergleich zu den anderen Hamburger Bezirken führt. Der Senat hat grundsätzlich angekündigt, in allen 7 Bezirken jeweils eine große Einrichtung als Folgeunterbringung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung mit einer Kapazität von 3.000 Personen zu schaffen. Bisher gibt es insoweit erkennbar lediglich einen Umsetzungsbeschluss für den Bezirk Harburg (Geutensweg). Solange entsprechende Umsetzungsbeschlüsse für die anderen Bezirke nicht folgen mit einer jeweiligen Kapazität von 3.000 Plätzen wird die CDU-Fraktion grundsätzlich in Harburg keinen weiteren Unterbringungsstandort zustimmen können. Dieses gilt ausdrücklich nicht für Standorte, die von der Fraktion oder der Bezirksversammlung (nicht der Bezirksverwaltung) selbst vorgeschlagen oder bereits akzeptiert worden sind.

 

Die Zustimmung kann auch deshalb nicht erfolgen, weil der Senat erneut den rechtswidrigen Weg der Anwendung des Polizeirechts (SOG) wählt.

 

Die Bezirksversammlung hat in der Vergangenheit bereits wiederholt deutlich gemacht, dass die Anwendung des Polizeirechts für die Dauerunterbringung rechtswidrig ist. Es ist unverständlich, dass der Senat an seiner irrigen Rechtsauffassung weiterhin festhält, obgleich die Auffassung der Bezirksversammlung in Grundzügen zwischenzeitlich durch das Verwaltungsgericht Hamburg hinsichtlich einer anderen Fläche bestätigt worden ist. Danach kann die in diesem Fall erneut vorgesehene Errichtung ohne ordentliches Baugenehmigungsverfahren nicht akzeptiert werden.

 

Auch die formale Anhörung gemäß § 28 BezVG stellt sich im vorliegenden Fall erneut als Farce dar. Dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung ist am 20.10.2015 ein nicht datiertes Anhörungsschreiben mit der Unterschrift des Staatsrats der Fachbehörde zugeleitet worden. Dieses ist, wie das fehlende Datum und das Begleitschreiben eines Mitarbeiters des Projekts „Kapazitätsaufbau öffentlicher Unterbringung“ zeigt, offenbar zu diesem Zeitpunkt ohne exakte Kenntnis des Staatsrats versandt worden. Insoweit ist von einem ordnungsgemäßen Anhörungsverfahren nicht auszugehen.

 

Darüber hinaus beinhaltet die Anhörung nicht nur den rechtlich zweifelhaften Hinweis auf die Anwendung von Polizeirecht und Vorabverzicht auf ein ordnungsgemäßes Baugenehmigungsverfahren, sondern auch den Hinweis, dass seitens der Fachbehörde bereits mit Vorarbeiten und Aufnahme der Bautätigkeit begonnen worden ist und man sich nicht in der Lage sieht, die Stellungnahme der Bezirksversammlung abzuwarten.

 

Auch diese Verfahrensweise zeigt erneut, dass der Senat nicht bereit ist, eindeutige rechtliche Bestimmungen bezüglich Mitwirkung der Bezirksversammlung und damit angemessene Beteiligung der Bürger vor Ort zu beachten.

 

Es kommt hinzu, dass der Vertrag für die Nutzung des Betriebsparkplatzes der Fa. Pella Sietas GmbH mit einer Laufzeit von 5 Jahren und entsprechender Verlängerungsmöglichkeit bereits vor Fertigung der Anhörung geschlossen worden ist. Auch dieses zeigt, dass der Senat nicht ernsthaft bereit wäre, Argumentationen der Bezirksversammlung überhaupt zu berücksichtigen.

 

Die CDU-Fraktion erlaubt sich nochmals zur Rechtslage auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksversammlung Harburg vom 24.03.2015 (Drucksache 20-0574 gemeinsamer Antrag CDU und SPD-Fraktion) hinzuweisen.

 

Es wird im Übrigen nochmals darauf hingewiesen, dass die frühzeitige Integration von Flüchtlingen, die letztlich ein Bleiberecht erhalten, zwingend die Unterbringung in kleineren Einheiten voraussetzt. Die hier angedachte Größenordnung von 462 Unterbringungsplätzen ist auch an diesem Standort problematisch. Die Fläche ist mit Ausnahme weniger Gebäude am Neuenfelder Fährdeich sehr abgelegen, so dass Integrationsbemühungen erschwert werden.

 

Der Vorlage lässt sich entnehmen, dass die Fachbehörde bereits bei Beginn eine deutliche Überbelegung in Kauf nimmt, die erst später abgebaut werden soll. Diese Überbelegung führt zu Konfliktpotenzial innerhalb der Einrichtung selbst.

 

Letztlich darf auch darauf hingewiesen werden, dass unter diesem Gesichtspunkt der schematisch übernommene Personalschlüssel von 1:80 völlig unzureichend ist, um die erforderliche Betreuung und die notwendigen Arbeitsschwerpunkte erledigen zu können.

 

 

 

Hamburg, am 10.11.2015

 

 

 

Ralf-Dieter Fischer                                                                                                 

Fraktionsvorsitzender