20-0865

Städtebauliche Planung für den Lotsekai

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

Städtebauliches Strukturkonzept süstliche Schlossinsel / Lotsekai

 

Grundstücksentwicklung zwischen Zitadellenstraße und Lotsekai, Lotsestieg 6

Nachverdichtung mit Wohnnutzung

 

Sachverhalt

Im Bereich der süstlichen Schlossinsel (Hafenarm) wird in Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes Harburger Binnenhafen zwischen Lotsekai und Lotsestieg auf dem Grundstück Lotsestieg 6 (Eigentum FHH)

  1. ein weiterer Baukörper (vgl. Anlage) und
  2. ein veränderter Nutzungskanon

 

vorgeschlagen. Beabsichtigt wird damit eine Nutzungsintensivierung und Belebung des Standortes sowie die Schaffung weiterer Wohnungen im Sinne einer Stärkung der Wohnnutzung auf der Harburger Schloßinsel.

Zu 1.: Für die Umsetzung des Querriegels müsste die im B-Plan an dieser Stelle festgesetzte Stellplatzanlage entfallen. Der Nachweis erforderlicher Stellplätze wäre ersatzweise auf dem betreffenden Grundstück sowie auf dem Nachbar-Baufeld 1 möglich (nördlich); hier ist der Bau eines Parkhauses geplant, in dem erforderliche Stellplätze nachgewiesen werden könnten. Der zusätzliche Baukörper ließe sich voraussichtlich als Abweichung auf Basis des bestehenden Planrechtes genehmigen.

Zu 2.: Die Möglichkeit zur Wohnnutzung wird für das bestehende Gebäude Lotsestieg 6 sowie für den neu vorgeschlagenen Querriegel angestrebt. Sie kann gemäß der Empfehlungen zum Bauen im Bereich von Hochspannungsleitungen nur außerhalb eines 65 m Seitenabstandes zur 380 kV-Leitung realisiert werden und läge dort in attraktiver Lage am Lotsekanal. Innerhalb des genannten Abstandes kommen nur gewerbliche Nutzungen in Frage.

Laut geltendem B-Plan H 67 / HF 46 ist das Wohnen auf dem betreffenden Grundstück aufgrund der Lärmbelastungen in der Umgebung (Begründung) nicht zulässig. Darum ist die Realisierung der Wohnnutzung vom Ergebnis einer lärmtechnischen Untersuchung abhängig, die die lärmtechnische Eignung nachweisen muss. Der B-Plan müsste dann möglicherweise entsprechend geändert werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Stadtplanungsausschuss wird gebeten, dem vorgelegten Konzept als Grundlage für die weitere Planung zuzustimmen und der Bezirksversammlung zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Über die Einleitung einer B-Plan-Änderung-Verfahrens mit dem Ziel auch Wohnnutzungen zulassen zu können soll erst nach Durchführung eines orientierenden Schallgutachtens entschieden werden.

 

 

               

rg Heinrich Penner, Dezernent Wirtschaft, Bauen und Umwelt

 

 

Anhänge

Funktionsplan, B-Plan-Ausschnitt H 67 / HF 46, neues städtebauliches Konzept