20-1158

Rahmenzuweisungen - Stadtplanungsausschuss

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Betreff:                            fachliche Vorabstimmung (gem. § 37 Abs. 3 BezVG) zum Haushalt 2017/2018

                            Schlüsselungsvorschläge der Fachbehörden für die Rahmenzuweisungen (RZ)

Sachverhalt:

 

Seitens der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) ist der Schlüsselvorschlag für die RZ „Stadt- und Landschaftsplanung“ zugegangen. Betroffen ist das Fachamt SL.

Gemäß § 37 Abs. 3  BezVG sind sowohl die Bezirksamtsleitungen als auch die Bezirksversammlungen hinsichtlich der angedachten  Kriterien für die Verteilung des Fachbehördenansatzes anzuhören.

 

Schlüsselvorschlag der BSW und Stellungnahme der Verwaltung:

Die, von der BSW zur Verfügung gestellte Kostenermächtigung wird auf die Bezirke gemäß nachfolgendem Schlüssel verteilt:

50 % Sockelbetrag als gleichmäßiger Anteil an alle Bezirke,
25 % nach Einwohnerzahl,
25 % nach Flächengröße.

Die Verwaltung erklärt sich mit dieser Schlüsselung einverstanden. Sie entspricht der langjährig praktizierten Verteilung und gewährleistet grundsätzlich einen auskömmlichen Grundbetrag und berücksichtigt planungsrelevante Kenngrößen wie Bevölkerung und Fläche.

Über diese Rahmenzuweisung hinaus hat die BSW für den Aufgabenbereich des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung in der Vergangenheit Kosten für Maßnahmen übernommen, die (u.a.) im Auftrage der BSW entstanden (z.B. Wohnungsbauprogramm). In Hinblick auf die anstehenden außerordentlichen Aufgaben im Wohnungsbau wird eine solche Unterstützung auch zukünftig erforderlich sein.

 

zur Information: gesamter Ansatz der RZ (unverbindlicher Eckwert)

Die BSW sieht als Rahmenzuweisung für alle Fachämter für Stadt- und Landschaftsplanung der Bezirke einen gesamten Ansatz in Höhe von 650.000 € vor.

 

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