21-3291

Kulturausschuss - Feinspezifikation der Rahmenzuweisungen Stadtteilkultur 2024

Beschlussvorlage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
05.12.2023
28.09.2023
Sachverhalt

Bezirksamt Harburg

Bezirksamtsleitung          05.09.2023

 

Vorlage der Verwaltung

 

Betrifft: Feinspezifikation der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur 2024

 

:

 

Der Haushaltsbeschluss für die Jahre 2023 und 2024 sieht eine jährliche Erhöhung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur für den Bezirk Harburg um je 10.000 € vor. Dabei handelt es sich um die regelhafte jährliche Steigerung der Rahmen­zuweisung Stadtteilkultur für ganz Hamburg um 1,5 Prozent, die nach dem prozentualen Anteil der Bezirke an der Gesamtbevölkerung auf die Bezirksämter verteilt wird. Zusätzliche Personalmittel für das Jahr 2023 in Höhe von 8.000 Euro werden auch 2024 fortgeschrieben, jedoch nicht weiter erhöht.

Die Verwaltung hat auf Grundlage der für 2024 eingereichten Anträge einen Verteilungsvorschlag erarbeitet. Alle angemeldeten Bedarfe der Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten und der regelhaft jährlich geförderten Projekte können mit der diesjährigen Erhöhung finanziert werden.

Bei der Feinspezifikation der Rahmenzuweisung für 2023 wurden 1.000 Euro in den RZ-Projektmitteln „geparkt“. Diese Mittel werden auch 2024 von den Stadtteilkulturzentren und Geschichtswerkstätten nicht benötigt und verbleiben daher vorerst bei den RZ-Projektmitteln.

 

 

 

 

Erörterung:

Die Verwaltung hat den beigefügten Verteilungsvorschlag mit den dauerhaft geförderten Stadtteilkultureinrichtungen und Geschichtswerkstätten diskutiert. Diese sind mit dem Vorschlag einverstanden. Die Vereine Alles wird schön e.V. und Elbdeich e.V haben in diesem Jahr keine zusätzlichen Bedarfe, die über die des Jahres 2023 hinausgehen, beantragt.

Die Geschichtswerkstatt Harburg e.V hat eine Erhöhung um 350 Euro beantragt. Hiermit sollen die Betriebs- und Mietkosten für den Röhrenbunker in die reguläre Projektförderung der Geschichtswerkstatt aufgenommen werden. Die Betriebskosten für den Röhrenbunker liegen bei 1.200 Euro im Jahr. Durch geringere Ausgaben an anderen Positionen fällt die Erhöhung insgesamt geringer aus.

Das Kulturhaus Süderelbe e.V hat einen erhöhten Bedarf an Personalmitteln beantragt. Einmal sollen hiermit die zu erwartenden Tarifsteigerungen berücksichtigt werden. Zum anderen hat dies einen arbeitsrechtlichen Hintergrund: Die Steigerung der Personalkosten resultiert auch aus der Zusammenhangsbewertung der Tätigkeiten der Geschäftsführerin. Diese ist mit der Hälfte der Arbeitszeit als Geschäftsführung (Vergütung bisher angelehnt an TV-L E11) und mit der anderen Hälfte der Arbeitszeit als Verwaltungskraft (Vergütung bisher angelehnt an TV-L E9b) beschäftigt. Nach § 12 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) richtet sich die Eingruppierung der Beschäftigten nach den Tätigkeiten, die mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ausmachen. Im vorliegenden Fall hat die vorläufige Prüfung ergeben, dass mit der Hälfte der Arbeitszeit Tätigkeiten der Entgeltgruppe 11 ausgeübt werden, so dass die gesamte Tätigkeit mit E 11 zu bewerten ist. Die zuwendungsrechtliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zudem sind die Raumkosten (Miete und Betriebskosten) gestiegen.

Die KulturWerkstatt Harburg e.V. hat aufgrund einer Steigerung der Personalkosten für eine Reinigungskraft einen Mehrbedarf von 1.910 Euro beantragt.

Bei der Berücksichtigung aller angemeldeten Mehrbedarfe sind die zur Verfügung stehenden 10.000 Euro nicht vollständig ausgeschöpft, sodass 474 Euro in den RZ-Projektmitteln „geparkt“ werden sollen, um einerseits 2024 Mehrbedarfe bei stadtteilkulturellen Projekten ausgleichen zu können und andererseits 2025 auf Mehrbedarfe der Stadteilkultureinrichtungen und der Geschichtswerkstätten reagieren zu können.

In der Anlage 2 (Verteilung der Rahmenzuweisung Stadtteilkultur nach PSP-Elementen) ist zu beachten, dass die Mittel aus Rahmenzuweisung für den Verein Elbdeich e.V. ebenfalls unter den RZ-Projektmitteln abgebildet werden.

In der Übersicht zur Verteilung der Erhöhung der Rahmenzuweisung in 2024 werden zudem die Bezirklichen Mitteln Kultur erfasst. Diese Mittel zählen nicht zur Rahmenzuweisung, sondern werden über den Einzelplan des Bezirksamtes finanziert. Diese Mittel werden nicht erhöht.

 

Petitum/Beschluss

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Der Kulturausschuss wird gebeten, eine Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung Harburg auszusprechen.

 

Fredenhagen

 

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