21-0029

Kofinanzierung der Lokalen Partnerschaft Harburg sowie der Lokalen Partnerschaft Süderelbe in den Jahren 2020 - 2024

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Bezirksamt Harburg

15.07.2019

 

Vorlage der Verwaltung für den Hauptausschuss der Bezirksversammlung

 

 

Kofinanzierung der Lokalen Partnerschaft Harburg sowie der Lokalen Partnerschaft Süderelbe in den Jahren 2020 - 2024

 

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ wird seit 2015 sehr erfolgreich im Bezirk Harburg durchgeführt.

 

Demokratie leben!“rdert über die Lokalen Partnerschaften für Demokratie demokratische Prozesse vor Ort sowie praktische politische Bildung und Teilhabe unterschiedlicher Menschen im Bezirk. Darüber hinaus unterstützt das Projekt die Menschen im Bezirk, sich aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit zu positionieren sowie radikalen oder menschenfeindlichen Bestrebungen zu widerstehen und entgegenzutreten.

 

In Harburg sind derzeit zwei Lokale Partnerschaft für Demokratie aktiv: Harburg (Projektbeginn Frühjahr 2015 zunächst für den gesamten Bezirk) und Süderelbe (Projektbeginn 2017). Die Lokalen Partnerschaften hatten in der Vergangenheit eine besondere Rolle beim Aufbau lokaler Netzwerke rund um Unterkünfte für Geflüchtete. Darüber hinaus sind die Akteur*innen der Lokalen Partnerschaften wichtige Partnerinnen bei der kontinuierlichen Implementierung des Leitbildes sowie für die Umsetzung der formulierten Maßnahmen. Durch ihr Wirken waren die Lokalen Partnerschaften ein wichtiger Faktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Jahren stark steigender Zahlen von Zugewanderten im Bezirk. Damit waren sie ein wesentlicher Baustein für die Unterstützung des Ehrenamtes und das Gelingen des Ankommens der neuen Harburgerinnen und Harburgern. Darüber hinaus haben die Lokalen Partnerschaften aktiv den Aufbau von Jugendforen unterstützt.

 

Im Begleitausschuss der Lokalen Partnerschaften beraten entscheidende Akteur*innen des Bezirkes über die zentralen Vorhaben sowie die Förderung von Projekten und Initiativen. Darüber hinaus ist der Begleitausschuss ein ideales Gremium für einen fachlichen Austausch sowie Instrument für die Stärkung bezirklicher Strategien und Netzwerke.

Die im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vorgesehene und vom Bezirksamt Harburg beauftragte Fach- und Koordinierungsstelle ist die Johann Daniel Lawaetz-Stiftung, deren Mitarbeiterinnen das Projekt mit viel Engagement und großem Erfolg durchführen.

 

Bisher hat die Sicherheitskonferenz Harburg die Kofinanzierung der Lokalen Partnerschaften übernommen. Dies waren 5.000,- Euro p.a. für die Lokale Partnerschaft Süderelbe (2017 2019) sowie bis zu 10.000,- Euro p.a. für die Lokale Partnerschaft Harburg (2015 2019). So konnte jeweils eine jährliche Bundesförderung von bis zu 105.000,- Euro p.a. ermöglicht werden. Die derzeitige Förderperiode endet Ende 2019.

 

rderphase 2020 2024

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im April 2019 den rderaufrufr den Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ veröffentlicht. Dieserrderaufruf findet sich in der Anlage.

 

Jede Lokale Partnerschaft für Demokratie kann demnach zukünftig mit maximal 125.000,- Euro pro Jahr aus Bundesmitteln gefördert werden (bisher max. je 105.000,- Euro p.a.). Die maximale Projektlaufzeit der anstehenden Förderphase beträgt nf Jahre, ngstens bis zum 31.12.2024.

Der Förderaufruf sieht vor, dass die antragstellende Kommune (hier das Bezirksamt Harburg) Eigenmittel in Höhe von mindestens 10% der Gesamtausgaben einbringt. Zudem müssen, wie bisher auch, mindestens 0,5 Vollzeitäquivalente an Personal von Seiten der Kommune je Partnerschaft zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Förderaufruf sieht außerdem vor, dass bei mehrjährigen Vorhaben die Zuwendungsbescheide des Bundes für die Dauer der beantragten Projektlaufzeit erlassen werden können, sofern die Gesamtfinanzierung des Vorhabens durch ausreichende Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen gesichert ist. Hierdurch muss nicht jedes Jahr erneut ein Antrag für jede Partnerschaft gestellt werden, was das Bezirksamt erheblich entlastet. Im Rahmen der Antragstellung muss das Bezirksamt Harburg einen Beschluss vorweisen, der die Absicht verdeutlicht, die Kofinanzierungr die gesamte beantragte Projektlaufzeit zur Verfügung zu stellen.

Das Bezirksamt Harburg beabsichtigt, einen Antrag auf eine erneute Förderung der Lokalen Partnerschaften Harburg sowie Süderelbe für nf Jahre zu stellen. Die benötigte Kofinanzierung beträgt insgesamt maximal 140.000,- Euro in der gesamten angestrebten Projektlaufzeit von 01.01.2020 31.12.2024. Hierdurch wird eine Förderung aus Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,25 Millionen Euro ermöglicht.

 

Ziel ist es, die bisher bearbeiteten Themen weiterzuführen und neue Themenschwerpunkte zu setzen. Nach derzeitiger (vorläufiger) Planung sind die zukünftigen Schwerpunkte:

  • Fortführung der Umsetzung des Harburg Leitbildes „Zusammenleben in Vielfalt“ mit seinen Maßnahmen
  • Jugendbeteiligung in Harburg gezielt stärken
  • Gewalt und Menschenfeindlichkeit entgegentreten, insbesondere in Zusammenarbeit mit Sportvereinen
  • Interkulturelle Vielfalt in der Offenen Seniorenarbeit gezielt fördern

 

Das Bundesministerium hat mitteilen lassen, dass für die Kommunen mit bestehenden Lokale Partnerschaften das Antragsverfahrenr den kommenden Förderzeitraum 2020 2024 am 1. August 2019 beginnt.

 

Anhänge

Förderaufruf für den Handlungsbereich Kommune im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“