20-0117

Kleine Anfrage SPD betr. Westbebauung Sand, im Besitz der Stadt befindliche Gebäude des Blumenmarktes und des Treppenniederganges zum Sand

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Mit den Drucksachen XIX/ 390 und 583 versuchte die SPD-Fraktion bereits im Jahre 2012 das „Dunkel zu lichten“. Der Nutzungsberechtigte, dem im Jahre 2002 bereits rechtskräftig beschieden wurde, Mängel an dem Gebäude in Höhe von ca. 500. 000 € zu beseitigen, beendete im Oktober 2013 die Nutzung des Gebäudekomplexes.

Jetzt hat das „Nichttätigwerden“ von Verantwortlichen in den Jahren 2002 ff. in der Summe augenscheinlich dazu geführt, dass die Fläche des Blumenmarktes am 16.09.2014 aus Gründen der Gefahrenabwehr (fehlende Standsicherheit des Gebäudes) gesperrt werden musste.

 

Die Verwaltung wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Aus welchen Gründen musste nach dem Ende des Vertrages (Oktober 2013) mit dem langjährigen Nutzer ein Verfahren zur Feststellung der Schäden und des Sanierungsaufwandes insgesamt, eingeleitet werden?
  2. Dient dieses Verfahren auch zur Feststellung des detaillierten Umfanges der vertraglichen Verpflichtungen zum Unterhalt des Gebäudes seitens des ehemaligen Nutzers bis zum Vertragsende?
  3. Liegt dem rechtskräftigen Urteil aus 2002 auch eine Auflistung der Verpflichtungen, die zur Feststellung der Höhe der Schadenssumme führten, bei?

Wenn ja, bitte Auflistung beifügen.

  1. Gibt es außerhalb der Sanierungsverpflichtung weitere vertragliche Vereinbarungen, denen der ehemalige Nutzer ebenfalls nicht nachgekommen ist?

Wenn ja, welche?

  1. Steht die Sperrung der Blumenmarktfläche im Zusammenhang mit den nicht durchgeführten Sanierungsmaßnahmen am Gebäude seitens des ehemaligen Nutzers?
  2. Wann ist das derzeit laufende „Gutachterverfahren“ nach bisheriger Einschätzung abgeschlossen?
  3. Kann die bisher festgestellte Höhe des Sanierungsaufwandes im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgreich geltend gemacht werden?

 

 

Jürgen Heimath

SPD - Fraktionsvorsitzender