Das frühere Hotel Schweizer Hof an der Moorstraße gegenüber vom Phoenix Center steht nunmehr seit gut zehn Jahren leer. Es verfällt zusehends und stellt ein großes Hindernis für eine attraktive Innenstadtentwicklung in Harburg dar.
Zu Beginn diesen Jahres soll vom Eigentümer des Gebäudes nun ein Bauantrag zur Instandsetzung und Erweiterung der Immobilie mit neuer Hotelnutzung beim Bezirksamt Harburg eingereicht worden sein.
Aus Presseberichten geht hervor, dass zur Bearbeitung dieses Bauantrags nach wir vor Unterlagen fehlen, die vom Eigentümer noch nachzureichen wären. Bereits mehrfach sei seitens des Bezirksamts zwecks Nachreichung von Unterlagen eine Nachfrist gesetzt worden, die jedoch jeweils erfolglos verstrichen sein soll.
Eine vierte Fristverlängerung räumte das Bezirksamt angeblich bis zum 31. August 2015 ein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:
- Trifft es zu, dass vom Eigentümer der obig bezeichneten Immobilie ein Bauantrag gestellt wurde? Wenn ja, was beinhaltet dieser Bauantrag? (Bitte Bauvorhaben möglichst im Einzelnen benennen)
- Trifft es zu, dass der Eigentümer der obig bezeichneten Immobilie seitens des Bezirksamts wiederholt eine Fristverlängerung zur Einreichung fehlender Bauantragsunterlagen erhalten hat? Wenn ja: Wann und warum wurden die Fristverlängerungen jeweils gewährt?
- Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, aus welchen Gründen der Eigentümer ggf. die jeweils gesetzten Fristen verstreichen ließ? Wenn ja, welche Gründe gab es bzw. welche Gründe hat der Eigentümer genannt? Wenn nein, warum gibt es keine Erkenntnisse?
- Trifft es zu, dass das Bezirksamt eine vierte Fristverlängerung zur Einreichung der Bauantragunterlagen bis zum 31.08.2015 gewährt hat? Wenn ja, wurde diese Frist vom Eigentümer eingehalten? Wenn nein, warum nicht?
- Wurde vom Eigentümer eine weitere Fristverlängerung über den 31.08.2015 hinaus beantragt? Wenn ja, um welche Frist handelt es sich und wird bzw. wurde diese Fristverlängerung gewährt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?
- Welche Anforderungen stellt das Bezirksamt grundsätzlich an Fristverlängerungen im Zusammenhang mit unvollständigen Bauanträgen? (Sind Fristverlängerungen beliebig häufig möglich? Müssen Anträge auf Fristverlängerungen begründet werden und wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?)
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Welche realen Möglichkeiten sieht das Bezirksamt in absehbarer Zukunft, um den baulichen und optischen Zustand des Gebäudes nachhaltig zu verbessern, sollte der Eigentümer seinen Bauantrag zur Instandsetzung und Erweiterung der Immobilie mit neuer Hotelnutzung nicht ernsthaft weiterverfolgen?
- Kämen aus Sicht des Bezirksamts ggf. auch öffentliche Mittel zur Sanierung der Immobilie in Betracht? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?
Anfrage des Abgeordneten Kay Wolkau und Fraktion
Harburg, 02.09.2015
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender